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Birte Glißmann: TOP 18: Neue Technik braucht klare Regeln: Privatsphäre und persönliche Daten schützen
Smart Glasses | 08.10.2026 | Nr. 323/26Birte Glißmann: TOP 18: Neue Technik braucht klare Regeln: Privatsphäre und persönliche Daten schützen Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,Smart Glasses bieten neue Möglichkeiten. Sie können Menschen mit Sehbehinderungen unterstützen, ihre Selbstständigkeit stärken und die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern. Auch in Forschung und Medizin können sie wertvolle Dienste leisten. Diese Entwicklungen sind wichtig und richtig. Deshalb muss bei allen Diskussionen um ein Verbot oder eine Einschränkung von Smart Glasses differenziert und darauf geachtet werden, dass notwendige Hilfsmittel auch künftig genutzt werden können und wir dem technischen Fortschritt auch künftig offen begegnen.Technische Innovation bringt aber leider auch Missbrauchspotenzial mit sich. Bei Smart Glasses betrifft das insbesondere eingebaute Kameras und Mikrofone. Sie ermöglichen Aufnahmen, ohne dass Betroffene dies zuverlässig erkennen können. Dadurch entstehen erhebliche Risiken für die Privatsphäre und den Schutz unserer Persönlichkeitsrechte.Die Risiken beschränken sich allerdings nicht auf das heimliche Filmen. Werden Aufnahmen mit Gesichtserkennungssoftware verbunden, automatisch hochgeladen oder für das Training selbstlernender Systeme verarbeitet, können weitere Grundrechtseingriffe hinzukommen. Welche dieser Funktionen tatsächlich eingesetzt werden, hängt vom jeweiligen Gerät und der verwendeten Software ab. Auch hier sind dem technischen Fortschritt bisher kaum Grenzen gesetzt.Durch die Verbreitung und Veränderung von Aufnahmen im Internet kann sich der Schaden nochmal deutlich vergrößern. Bilder können aus ihrem Zusammenhang gerissen, sexualisiert oder manipuliert werden. Einmal verbreitete Inhalte lassen sich häufig nicht entfernen. Für die Betroffenen, in erster Linie Frauen und Kinder, können daraus dauerhafte Belastungen entstehen, darüber haben wir schon in anderem Kontext intensiv diskutiert.Der aktuelle Rechtsrahmen wird nach unserer Auffassung dem technischen Fortschritt und den damit einhergehenden Gefahren nicht gerecht. Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Zwar ist bereits die Herstellung, der Vertrieb und der Besitz getarnter Telekommunikationsanlagen, also auch Smart Glasses oder Minikameras, verboten, die für unbemerkte Aufnahmen bestimmt sind. Entscheidend ist dabei allerdings bisher die eindeutige Erkennbarkeit der Aufnahmefunktion.Soweit die Therorie – ein theoretisch sichtbares Signal genügt aus unserer Sicht allerdings nicht, wenn es leicht übersehen oder verdeckt werden kann. Smart Glasses sind häufig bewusst unauffällig gestaltet. Ihre Aufnahmefunktion erschließt sich deshalb nicht ohne Weiteres.Und ehrlich gesagt: Weder im Schwimmband noch in Bus und Bahn achte ich darauf, ob an der Brille meines Gegenübers ein kleines Lämpchen leuchtet. Ein wirksamer Schutz darf aber nicht davon abhängen, dass jeder Mensch seine Umgebung ständig auf mögliche Aufnahmegeräte überprüft. Das Gegenteil muss der Fall sein: ich muss gerade in besonders sensiblen Bereichen darauf vertrauen dürfen, dass ich nicht heimlich von Privaten gefilmt werde.Deshalb braucht es einen entsprechenden rechtlichen Rahmen. Dabei müssen Hersteller, Softwareanbieter und Nutzer gleichermaßen adressiert werden. In besonders sensiblen Bereichen wie Saunen und Schwimmbädern aber auch im ÖPNV brauchen wir ein Verbot von Smart Glasses.Gleichzeitig hinaus brauchen wir auf Bundes- und auf europäischer Ebene klare Anforderungen an Herstellung und Vertrieb. Aufnahmesignale müssen besser erkennbar und besser gegen Manipulation geschützt sein. Aufnahmen von Smart Glasses im öffentlichen Raum dürfen nicht in Echtzeit mit Personendatenbanken oder Social-Media-Profilen abgeglichen werden und Daten unbeteiligter Personen nicht für das Training von KI-Systemen verwendet werden.Und bei schwerwiegenden Verletzungen, wie immer als ultima ratio, muss auch das Strafrecht greifen. Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt schließen soll. Unbefugte Nacktaufnahmen sollen künftig auch in öffentlich zugänglichen Saunen und an FKK-Stränden strafbar sein. Das ist überfällig und ein wichtiger und richtiger Schritt.Unser Ziel ist ein verlässlicher Rahmen, der sinnvolle Innovation ermöglicht und Menschen wirksam vor Missbrauch schützt. Vielen Dank. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de