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Beate Raudies zu Top 18: Ein Rechtsstaat hat die Pflicht, seine BürgerInnen zu schützen.
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 08.Oktober 2026Beate Raudies Ein Rechtsstaat hat die Pflicht, seine BürgerInnen zu schützen. TOP 18: Schutz der Privatsphäre stärken – Unzulässige Filmaufnahmen mit Smartglasses, Mini-Kameras und vergleichbaren Geräten wirksam unterbinden (Drs. 20/4814)Gestern saß ich im Regionalexpress zwischen Kiel und Elmshorn, schaute meine Mitreisenden an – und fragte mich plötzlich: Filmt die Person mir gegenüber gerade? Oder hat sie einfach nur eine Brille auf? Genau das ist das Problem - man kann es nicht mehr erkennen.Was vor wenigen Jahren noch Science-Fiction war, ist heute für wenige hundert Euro Kaufware: Brillen mit eingebauter Kamera, Mikrofon und zunehmend auch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz. Diese Geräte unterscheiden sich fundamental vom Smartphone. Wer mit dem Handy filmt, hebt es hoch – das sieht jeder. Wer mit einer Smartglass filmt, der sieht aus wie jeder andere Brillenträger auch. Die Aufnahme erfolgt nahezu unsichtbar, ganz nebenbei, überall. Und es geht längst nicht mehr nur ums Filmen. Die Aufnahmen können sofort im Internet geteilt, mit KI-Modellen verknüpft, mit Gesichtserkennung abgeglichen werden. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat im Mai 2026 eindringlich vor einer schleichenden Normalisierung einer flächendeckenden, fast unsichtbaren Überwachung gewarnt. Und der Europäische Datenschutzausschuss hat bereits eine Untersuchung zu Risiken und gesellschaftlicher Akzeptanz dieser Geräte eingeleitet.Das wollen wir nicht abwarten. WIR wollen handeln. Ein Rechtsstaat hat die Pflicht, seine BürgerInnen zu schützen. Denn eines muss uns klar sein: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild 1 dürfen nicht davon abhängen, in welches Gerät die Kamera eingebaut ist. Denn die datenschutzrechtliche Einwilligung, die die DSGVO eigentlich vorsieht, ist in der Praxis kaum umsetzbar. Wie soll ich zustimmen oder widersprechen, wenn ich nicht mehr erkenne, schon, dass er gefilmt werde.Unzulässiges Filmen und Fotografieren ist zu untersagen – ob mit Smartphone, mit Mini- Kamera oder mit einer Smartglass. Das ist der Kern unseres Antrags. Besonders schutzwürdig sind die Räume, in denen Menschen nicht ausweichen können: Busse und Bahnen, Haltestellen, Bahnhofsbereiche. Wer zur Arbeit pendelt, zur Schule fährt, zum Arzt muss – der ist auf den ÖPNV angewiesen und kann einer Kamera im Gesicht des Mitsitzenden nicht entkommen. Der ÖPNV muss ein angstfreier Raum bleiben.Und: Schwimmbäder, Saunen, Umkleiden und Duschen. Hier können heimliche Aufnahmen schwerste Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bedeuten – und sexualisierte Übergriffe und geschlechtsspezifische Gewalt begünstigen. Wer hier mit der Brille filmt, muss wissen: Das ist verboten, und es wird unterbunden. Mädchen und Frauen sind davon überproportional betroffen – das dürfen wir nicht kleinreden.Unser Antrag ist kein Ausdruck von Technikfeindlichkeit, wir sind nicht gegen Innovation. Wer aus beruflichen oder medizinischen Gründen eine Sehhilfe braucht, die auch aufzeichnet – darüber reden wir nicht. Wir reden über den Schutz der Menschen, die ohne ihr Wissen und ohne ihr Einverständnis gefilmt werden. Und deren Bilder im Anschluss ohne Erlaubnis genutzt werden, im besten Fall privat, im schlimmsten Fall weltweit im Internet. Ich bin sehr Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sehr dankbar, dass das Bundeskabinett gestern das Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen hat. Mit diesem Gesetz gegen digitale Gewalt beenden wir – hoffentlich - Straflosigkeit für Täter im digitalen Raum.Noch ein Wort zum kurzfristig vorgelegten Konterantrag der Koalition: Ihr Antrag nimmt viele unserer Punkte auf, bringt aber mit dem Vorschlag von technischen Mindestanforderungen einen interessanten Punkt ein. Lassen Sie uns beide Anträge gerne im Ausschuss beraten. Denn unser Ziel muss doch sein, gemeinsam ein klares Zeichen für den Schutz der Privatsphäre und für das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Schleswig-Holstein zu setzen. 2