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Heiner Garg zu TOP 18 "Unzulässige Filmaufnahmen mit Smartglasses, Mini-Kameras und vergleichbaren Geräten wirksam unterbinden!"
08.10.2026 | RechtHeiner Garg zu TOP 18 "Unzulässige Filmaufnahmen mit Smartglasses, Mini-Kameras und vergleichbaren Geräten wirksam unterbinden!" In seiner Rede zu TOP 18 (Schutz der Privatsphäre stärken – Unzulässige Filmaufnahmen mit Smartglasses, Mini-Kameras und vergleichbaren Geräten wirksam unterbinden!) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:„Vielen Frauen kommt folgende Situation wahrscheinlich bekannt vor: Man bewegt sich ganz selbstverständlich im öffentlichen Raum - im ÖPNV, in der Innenstadt oder am Strand - und merkt plötzlich, dass man beobachtet wird. Schon das kann unangenehm und belastend sein. Noch einmal eine andere Dimension bekommt diese Situation, wenn die beobachtende Person plötzlich das Handy zückt und beginnt, Fotos oder Videos zu machen. Die Betroffenen haben in den allermeisten Fällen keine Möglichkeit, sich dagegen unmittelbar zur Wehr zu setzen.Verschärft wird diese Situation durch die technische Entwicklung bei sogenannten Smart Glasses. Die Brillen unterscheiden sich äußerlich auf den ersten Blick kaum noch von einer gewöhnlichen Brille. Gleichzeitig können sie Fotos und Videos aufnehmen, ohne dass für die betroffene Person ohne weiteres erkennbar ist, ob gerade tatsächlich eine Aufnahme stattfindet. Das kleine Kontrolllicht am Brillenrahmen, das auf die Aufnahme hinweisen soll, ist je nach Blickwinkel und Lichteinfall nur schwer wahrzunehmen.Beide Anträge greifen zutreffend auf, dass die aktuelle Rechtslage diesem Problem kaum Einhalt gebietet. Das verfassungsrechtlich gewährleistete „Recht am eigenen Bild“ wird nur vereinzelt im einfachen Recht geschützt: So zum Beispiel in Paragraph 22 Kunsturhebergesetz, in den Paragraphen 184k und 201a StGB und im Datenschutzrecht. Eine Aufnahme stellt insbesondere dann einen schweren Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar, wenn sie heimlich stattfindet. Wir müssen uns bei der Problematik rund um Smart Glasses daher unter anderem die Frage stellen, ob ein kleines Lämpchen tatsächlich genügt, damit eine Aufnahme nicht mehr heimlich ist.Als Alltagsgegenstand getarnte Aufnahmegeräte sind gemäß § 8 Telekommunikation-Digitale- Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) bereits jetzt verboten. Bislang scheint die Bundesnetzagentur aber keinen Anlass zu sehen, Smart Glasses hierunter zu subsumieren, da es auf die Erkennbarkeit der Aufnahme ankommt und diese durch die Lampe grundsätzlich gegeben sei. Ob das in der Praxis wirklich ausreicht, halte ich für durchaus fraglich. Das Anheben der technischen Mindestanforderungen an die Hersteller, sogenanntes „safety by design“, halte ich deshalb für einen richtigen Weg. Wenn eine Aufnahme durch ein Kontrolllicht kenntlich gemacht werden soll, muss dieses auch tatsächlich wahrnehmbar sein. Man könnte etwa Größe, Helligkeit oder Farbe des Lichts verbindlich regeln. Auch technische Vorkehrungen gegen das Abkleben oder Deaktivieren des Kontrolllichts, etwa durch entsprechende Sensoren, sollten geprüft werden.Wenn wir über „safety by design“ reden, geht es nicht nur um die Aufnahme selbst. Smart Glasses können Aufnahmen zunehmend auch mithilfe Künstlicher Intelligenz verarbeiten. Wenn eine Brille beispielsweise auf Fragen wie „Was sehe ich gerade?“ oder „Was trägt die Person vor mir?“ unmittelbar Informationen über die Umgebung und andere Menschen liefert, stellt sich zusätzlich die Frage nach der datenschutzrechtlichen Verarbeitung dieser Informationen. Auch hier zeigen sich bereits heute erhebliche Unsicherheiten. Sowohl der Hamburger als auch die Schleswig- Holsteinische Datenschutzbeauftragte sehen hier datenschutzrechtliche Schwierigkeiten und fordern einheitliche Regelungen.Und auch an anderer Stelle entstehen Wertungswidersprüche. Heute gelten für die Videoüberwachung von Grundstücken klare datenschutzrechtliche Grenzen, insbesondere wenn dabei der öffentliche Raum erfasst wird. Gleichzeitig kann eine Person theoretisch mit einer dauerhaft aufnahmefähigen Kamera in der Brille durch eine Stadt laufen. Deshalb brauchen wir klare Regelungen.Überall dort, wo die Intimsphäre und sensible Lebensbereiche von Menschen geschützt werden müssen, müssen heimliche Bild- und Tonaufnahmen ausgeschlossen werden. Dazu zählen Schwimmbäder, aber auch Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen. Das sollte aus unserer Sicht bundeseinheitlich geregelt werden. Auch in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Flughäfen und kritischen Infrastrukturen wird man über ein Verbot nachdenken müssen.Der Antrag der Koalition geht allerdings noch einen Schritt weiter. Er sieht vor, das TDDDG so auszuweiten, dass es überhaupt nicht mehr auf die Erkennbarkeit der Aufnahme ankommt. Das würde, so wie ich es verstehe, im Ergebnis zu einem bundesweiten Verkaufs- und Besitzverbot von Smart Glasses führen. Das ginge aus unserer Sicht deutlich zu weit. Der entscheidende Punkt muss die Heimlichkeit der Aufnahme bleiben.Völlig außer Frage steht, dass wir eine einheitliche und rechtssichere Lösung brauchen, die Personen vor heimlichen Aufnahmen schützt. Der aktuelle Flickenteppich aus Datenschutz-, Straf-, Urheber- und Zivilrecht wird dem nicht gerecht. Dazu kommt noch eine Vielzahl einzelner Hausordnungen und Satzungen. Das macht die Rechtslage für Betroffene wie auch für Nutzer unnötig unübersichtlich und erschwert die Durchsetzung.“ Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Heiner Garg Parlamentarischer GeschäftsführerKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de