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Anette Röttger: Rede zu Protokoll: TOP 24: Attraktive Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler
08.10.2026 | Nr. 325/26Anette Röttger: Rede zu Protokoll: TOP 24: Attraktive Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler Rede zu Protokoll gegeben!Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,bereits in der nächsten Woche steht die Stärkung der sozialen Absicherung von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern auf der Tagesordnung im Bundesrat.Mit dem vorliegenden interfraktionellen Antrag unterstützen wir das Anliegen einer Stärkung der sozialen Absicherung freischaffender Künstler. Wir signalisieren mit diesem Antrag hier aus dem Parlament in Schleswig-Holstein Rückenstärkung für die anstehende Kabinetts- und die dann folgende Bundesratsentscheidung.Bereits vor rund zwei Jahren – im November 2024 – hat das Land Nordrhein- Westfalen eine Bundesratsinitiative zur Absicherung von Erwerbslücken freier Künstlerinnen und Künstler eingebracht. Dieser Entschließungsantrag wurde allerdings bislang nicht abschließend beraten. Jetzt steht er auf der Tagesordnung des Bundesrats.Eine wichtige fachliche Grundlage, die den damaligen Regelungsbedarf beschreibt, ist das Gutachten aus dem Jahr 2022 von Prof. Dr. Daniel Ulber der Universität Trier. Sein Rechtsgutachten war im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt worden. Der im Gutachten beschriebene Handlungsbedarf für eine mögliche Absicherung von Erwerbslücken selbstständiger Künstlerinnen und Künstler kommt zu dem Ergebnis, dafür eine weitere Säule in der Künstlersozialkasse einzurichten. So entstand 2024 die Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen.Auch die Kultur-Länder Konferenz (KLK), ein freier Zusammenschluss von Kunst- und Kultur-Dachverbänden aus bisher 12 Bundesländern, begrüßt unter Zustimmung Schleswig-Holsteins diesen Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen.Kommt der Bundesratsbeschluss zustande, wird es im Bundestag in der weiteren politischen Diskussion zu entwickeln sein, wie eine bessere soziale Absicherung und Sicherheit für freischaffende Künstlerinnen und Künstler konkret erreicht und unter den aktuellen Gegebenheiten gewährt werden kann.Nach Angaben der Kulturstatistik Schleswig-Holstein gibt es hier in Schleswig- Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Holstein knapp 5000 freischaffende Künstlerinnen und Künstlern oder Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Sie sind größtenteils aus der Altersgruppe der über 50 und über 60-Jährigen und verteilen sich auf die Bereiche Bildende Kunst, Musik, Wort und darstellendes Spiel.„Mit brotloser Kunst“ ist kein Staat zu machen – so sagt es der Volksmund.Wir wissen, wie schwer es auch heute insbesondere für freischaffende selbstständige Künstlerinnen und Künstler sein kann, durchgängig für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Viele Künstlerinnen und Künstler – insbesondere jüngere Menschen und Frauen – verlassen spätestens mit der eigenen Familiengründung diesen Weg und schauen sich nach einem anderen Beruf oder nach einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis um.Es ist unser kulturpolitisches Anliegen, den gesellschaftlichen Wert und die Bedeutung von Kunst und Kultur in ihrer gelebten Vielfalt zu stärken. Das erfordert unter anderem eine attraktive Gestaltung finanzieller und sozialer Rahmenbedingungen für die Künstlerinnen und Künstler im Land. Künstlerische Erwerbsverläufe unterscheiden sich grundlegend von klassischen Berufen. Die Erstellung eines Kunstwerks, die Vorbereitung einer Aufführung von der Idee bis zur Umsetzung beanspruchen längere Zeiträume, in denen kein Einkommen fließt.Mit diesem Antrag setzen wir uns daher für eine nachhaltige Stärkung der sozialen Absicherung für Künstlerinnen und Künstler ein. Dafür bitte ich um Zustimmung. Herzlichen Dank. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de