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08.10.26 , 13:45 Uhr
B 90/Grüne

Uta Röpcke zur Künstlersozialversicherung

Presseinformation Nr. 26.315 08.10.2026
Rede zu Protokoll gegeben!
TOP 24 – Soziale Absicherung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler nachhaltig stärken: Eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung etablieren
Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:
Künstlerische Freiheit braucht soziale Sicherheit Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
was macht eine Künstlerin, wenn sie nicht gerade ihre neue Ausstellung eröffnet? Oder eine Schriftstellerin, wenn sie nicht gerade auf einer Lesereise ist? Oder was macht ein Schauspieler, wenn er nicht gerade einen neuen Film dreht? Oder ein Musiker, wenn er gerade nicht auf der Bühne steht? Arbeiten. Manchmal in irgendwelchen Nebenjobs, manchmal ein neues Projekt vorbereiten, wenn er oder sie sich sowas wie eine „kreative Pause“ überhaupt leisten kann, oder neue Songs schreiben, Kunstwerke planen und vorbereiten, Drehbücher lesen oder proben. All das ist Arbeit. Leider oft nicht entlohnte Arbeit. Viele Kreative sind soloselbständig. Sie müssen die Zeit bis zum nächsten Projekt, zur nächsten Ausstellung, zum nächsten Konzert oder Festival oder bis zum nächsten Dreh irgendwie überbrücken. Nur wenige haben eine Festanstellung. Und nur wenige können etwas Geld zurücklegen. Die Zahlen der Künstlersozialkasse zeigen, wie schwer das ist. Musikschaffende, die dort versichert sind, verdienen mit ihrer selbständigen Arbeit im Schnitt rund 14.700 Euro, wenn sie Frauen sind. Bei Männern sind es rund 20.300 Euro. Das heißt: Frauen kommen auf gut 1.200 Euro im Monat, vor Steuern und Abgaben. Und sie verdienen 28 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Diese Zahlen beschreiben nicht jede einzelne Künstler*innenbiographie. Aber sie zeigen uns: Die wirtschaftliche Unsicherheit in der Kunst ist groß und sie trifft Frauen wesentlich härter als Männer. Wer so wenig verdient, kann sicher keine Lücken überbrücken. Ich bin überzeugt: Künstlerische Freiheit braucht soziale Sicherheit!
Meine beste Freundin aus der Schulzeit hat damals eine musikalische Laufbahn eingeschlagen und ist professionelle Flötistin geworden. Sie hat Musik studiert, unterrichtet bis heute in Teilzeit Querflöte an einer Musikschule, hat zwischendurch in verschiedenen Ensembles und immer auch mal wieder in Orchestern gespielt. Zu ihrem Beruf gehören stundenlanges Üben, Proben, Konzertprogramme vorbereiten, Auftritte und Reisen organisieren. Sie arbeitet eigentlich ständig, nur steht das meiste davon nie auf einer Rechnung. Und genau da liegt das Problem. Es betrifft viele künstlerische Berufe: Tanz und Perfomance, Theater und Literatur, Comiczeichnen und Malerei. Die Berufspraxis ist meist ein typischer Mix aus sozialversicherungspflichtiger und selbstständiger Beschäftigung. Oft ist das gewollt, weil nur so die ganze Bandbreite künstlerischer Arbeit möglich ist.
Meine Freundin hat zwei Kinder bekommen, einen Musiker geheiratet, dann war sie kürzlich mal länger krank und konnte nicht mehr spielen. Die Künstlersozialversicherung ist dafür seit gut 40 Jahren eine große Errungenschaft. Sie sichert Selbstständige bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und im Alter ab. Aber wenn bei fortlaufender künstlerischer Arbeit zeitweise kaum Einkommen reinkommt, gibt es keinen Schutz. Genau diese Lücke müssen wir schließen. Deshalb brauchen wir eine wirksame Absicherung für vorübergehende Erwerbslücken bei selbstständigen Künstler*innen. Die gibt es bisher nicht. Eine weitere Säule im Rahmen der Künstlersozialversicherung ist dafür der richtige Weg, eine Initiative, die auch vom Landesmusikrat Schleswig- Holstein, den Theatern und der Kultur-Länderkonferenz unterstützt wird.
Allerdings: Die Ausgestaltung dieser sogenannten „Dritten“ oder „Vierten Säule“ braucht einen scharfen Blick für die Problematik in unterschiedlichen Sparten und Fällen. Künstlerische Arbeit ist in ihrer Natur sehr divers und wenig planbar. Auftritte, Unterricht und andere Tätigkeiten greifen ineinander. Eine neue Regelung muss unbedingt diese unterschiedlichen Erwerbsverläufe abbilden. Und sie muss gut durchdacht und verständlich sein für die Menschen, die auf sie angewiesen sind. Soziale Absicherung und faire Honorare gehören zusammen. Künstler*innen in unserem Land brauchen faire Bedingungen in der Förderung, einen Ausgleich der aktuell großen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und zwischen den Sparten. Wir müssen die die Arbeitsbedingungen der Kunstschaffenden genauso ernst nehmen, wie ihre Werke. Für die meisten Künstler*innen ist eine verlässliche Absicherung viel wichtiger als ab und zu mal ein Hauptgewinn bei einer Preisverleihung. Mit unserem gemeinsamen Antrag bitten wir die Landesregierung, der Initiative im Bundesrat beizutreten und sich anschließend gegenüber der Bundesregierung für ihre Umsetzung einzusetzen.
Wenn wir nach einem Konzert applaudieren, würdigen wir einen besonderen Augenblick. Wir sollten aber auch die Arbeit sehen, die im Verborgenen dahintersteckt und ihn erst möglich macht.
Vielen Dank!
*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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