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08.10.26 , 18:00 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 26 "Externe Untersuchung der IT-Strukturen in der Justiz"

08.10.2026 | Justiz
Christopher Vogt zu TOP 26 "Externe Untersuchung der IT- Strukturen in der Justiz" In seiner Rede zu TOP 26 (Externe Untersuchung der IT-Strukturen in der Justiz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Eine gesunde Demokratie braucht einen funktionierenden Rechtsstaat. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine leistungsfähige Justiz. Und eine leistungsfähige Justiz braucht moderne und zuverlässige IT-Strukturen. In der Ausschussanhörung zu unserer Großen Anfrage zur „Lage der Justiz“ vor zwei Wochen wurde allerdings erneut sehr deutlich, wie desaströs die Verhältnisse rund um die IT-Strukturen in der schleswig-holsteinischen Justiz aktuell sind. Die Aussagen dort bewegten sich zwischen „die Performance der E-Akte ist wechselhaft“ und „man blicke bereits mit Sorge auf weitere Digitalisierungsmaßnahmen“.
Die Digitalisierung soll die Arbeit der Justiz besser und schneller machen – sie darf sie nicht behindern. Die Anzahl der unerledigten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften steigt um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Gerichte werden mit KI-Schriftsätzen geflutet, haben aber bisher aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Möglichkeit, ihrerseits bei der Bearbeitung dieser Klage- und Beschwerdeflut KI einzusetzen. Diese „Waffenungleichheit“ muss schnellstmöglich enden, denn man muss kein IT- und kein Justizexperte sein, um zu prophezeien, dass aus über 100 Prozent Steigerung in den nächsten Jahren noch viel mehr werden.
Die „Neue Richtervereinigung“ hat gerade eine Befragung innerhalb der Justiz zur E-Akte und zu den Open-Source-Produkten durchgeführt. Die Ergebnisse sind zwar für viele Beteiligte wenig überraschend, aber sie sind dennoch ein deutliches Alarmsignal. Es muss endlich gehandelt werden:
64 Prozent der Befragten bewerteten die Performance des Programms VIS-Justiz bzw. der elektronischen Akte als eher schlecht oder sehr schlecht und nur 18,7 Prozent als eher gut oder sehr gut. Die größten Probleme seien demnach lange Warte- und Ladezeiten, die umständliche Bedienung und Abstürze beziehungsweise Ausfälle. 64 Prozent der Befragten berichten von Mehraufwänden, die aufgrund der E-Akte entstehen. Die Neue Richtervereinigung geht von einem Mehraufwand von durchschnittlich 24,3 Prozent aus – das entspricht etwa einem Arbeitstag pro Woche pro Mitarbeiter. Auch zur Umstellung auf Open Source geben 39,4 Prozent an, die Abläufe haben sich eher verschlechtert, und 36,5 Prozent gaben eine deutliche Verschlechterung an. Auch hier entstehen laut der Befragung erhebliche Mehraufwände.
Das zeichnet meiner Meinung nach ein klares Bild. Und es handelt sich hier schon lange nicht mehr um „Kinderkrankheiten“, wie die Landesregierung es teils immer noch darstellt. So hieß es jüngst in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage, der Drucksache 20/4847, zu unerledigten Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften auf die Frage, worin die Gründe für den Anstieg lägen: „Ein weiterer Grund liegt jedenfalls auch in der Einführung der elektronischen Akte und den damit einhergehenden Umstellungsprozessen und Schwierigkeiten. Diese haben zunächst zu einem Bearbeitungsstau in den zentralen Eingangsstellen geführt. Das Justizministerium hat hierauf eine Reihe technischer und personeller Maßnahmen ergriffen, um die Verzögerungen bei der Eintragung von Ermittlungsverfahren zu reduzieren. […] Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um anfängliche Schwierigkeiten im Zuge eines umfassenden Umstellungsprozesses handelt, die schrittweise bewältigt werden.“
Die Einführung der E-Akte begann im Jahr 2019 und wurde Ende 2025 abgeschlossen. „Startschwierigkeiten“ sollten also so langsam mal überwunden sein. Der schleswig-holsteinische Richterverband hat kürzlich in einer Pressemitteilung den Leser durch den Arbeitstag einer Amtsrichterin mitgenommen. Dabei wird deutlich, dass die digitale Ausstattung keineswegs für die bezweckte Erleichterung sorgt. Geschildert werden Wartezeiten, Systemstörungen und Schnittstellenproblematiken zwischen den Verfahren. Diese Störungs- und Ausfallzeiten werden bislang nicht einmal in der Personalbemessung berücksichtigt oder einheitlich erfasst. Auch dieses Problem muss dringend angegangen werden.
Die Forderung nach einer externen Untersuchung der Strukturen ist nicht neu. Bereits 2023 hat die Neue Richtervereinigung die Forderung gestellt. Auf eine Kleine Anfrage aus dem Juli 2024 antwortete man uns, man habe eine externe Begutachtung in Betracht genommen, die Haushaltssituation habe dies aber nicht zugelassen und: „Eine Notwendigkeit einer Überarbeitung der Analyse der Performance der E-Akte besteht […] nicht.“
Wenn man sich die Berichte heute – über zwei Jahre später – so anhört, bestand sie anscheinend doch. Ganz offensichtlich sind die Staatskanzlei und Dataport nicht in der Lage, die massiven IT- Probleme in den Griff zu bekommen. Die Kostenschätzung lag damals bei 400.000 bis 500.000 Euro. Diese Kosten hätten sich bei diesen Ausfallzeiten, Störungen und Ressourcen, die in der Justiz aufgewendet wurden und werden, längst amortisiert.
Aus diesem Grunde fordern wir Sie auf, diesen Fehler nicht noch einmal zu machen, unserem Antrag heute zuzustimmen und endlich eine externe Prüfung der Systeme auf den Weg zu bringen. Die Digitalisierung ist grundsätzlich richtig, aber sie muss auch handwerklich gut umgesetzt werden –und sie darf auf keinen Fall rechtsstaatsgefährdend werden.“
 
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort.



Christopher Vogt Vorsitzender


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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