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08.10.26 , 18:14 Uhr
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Sybilla Nitsch: Die Bilanz der E-akte ist katastrophal!

Presseinformation Kiel, den 08.10.2026

Es gilt das gesprochene Wort


Sybilla Nitsch TOP 26 Externe Untersuchung der IT-Strukturen in der Justiz Drs. 20/4887
„Fast zwei-Drittel der Teilnehmenden einer Umfrage der Neuen Richter*innenvereinigung sehen einen Mehraufwand durch die Einführung der E-Akte in ihrer täglichen Arbeit. Dieser Mehraufwand wird auf ca. 24% geschätzt. Mehraufwände, die vor allem die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zusätzlich beeinträchtigt.“
Die Justiz ist der Grundpfeiler eines Rechtsstaates, unseres Rechtsstaates. Sie schützt unsere Grundrechte, löst Konflikte, kontrolliert staatliches Handeln und sichert so den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihre Handlungsfähigkeit ist deshalb keine Nebensache, sondern unverzichtbar. Unsere Aufgabe als Politik ist hierbei diese Funktionsfähigkeit sicherzustellen, sodass die Justiz ihren Kernaufgaben optimal nachkommen kann. Genau dies sollte unter anderem auch die E-Akte vorantreiben; durch Digitalisierung, Arbeitsabläufe erleichtern, Prozesse optimieren und Ressourcen sparen. Der Zugriff auf Akten sollte durch ihre Einführung, schneller und einfacher sein. Bearbeitungszeiten sollten deutlich verkürzt werden und Akten von überall erreichbar sein. Eine schnelle und effektive Justiz ist ein sinnvolles Ansinnen. Besonders bei steigenden Eingangszahlen, Personalengpässen in der Justiz und garantiert nicht weniger Aufgaben ist eine Ausschöpfung der digitalen Möglichkeiten erstmal richtig. So weit so gut. Praktisch sieht es leider ganz anders aus. Denn während die E-Akte eigentlich zu einer Effizienz-Steigerung innerhalb der Justiz führen sollte, werden gleichzeitig die Stimmen der Verbände immer lauter. Weil ja, natürlich hat die Einführung auch positive Effekte gehabt, wie beispielweise die Erleichterung des mobilen Arbeitens. Aber leider überwiegen bei den Rückmeldungen vor allem die negativen Auswirkungen. Man könnte wohl sagen, das Gegenteil der geplanten Arbeitserleichterung kommt der Realität näher. Das hat nicht zuletzt eine Umfrage der Neuen Richter*innenvereinigung gezeigt. Die Rückmeldungen der teilnehmenden Beschäftigten der Justiz fallen hier äußert deutlich aus; die E- Akte löst in ihrer aktuellen Form wenig Probleme, sie schafft jedoch zusätzliche. 2
Insgesamt sehen fast zwei-Drittel der Teilnehmenden einen Mehraufwand durch die Einführung der E-Akte in ihrer täglichen Arbeit. Dieser Mehraufwand wird auf ca. 24% geschätzt. Mehraufwände, die vor allem die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zusätzlich beeinträchtigt. Der Auslöser hierfür sind Probleme bei der Performance, Kapazität und Stabilität. Erst zuletzt wurde deutlich, bei den Staatsanwaltschaften sind aktuell knapp 45.000 eingegangene Verfahren nicht registriert. Auch dies wird mit der E-akte begründet. Das ist katastrophal. So darf und kann es nicht weitergehen! Und hier muss vor allem der Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei sich vielleicht weniger mit Postings beschäftigen, sondern die echten Probleme mit der E-Akte in der Justiz anpacken. Ihre Performance mit dem Video „Was für ein geiler Tag!“, gleicht der Performance der E-Akte. Auch Sie müssen Verantwortung übernehmen! Wenn sogar das Justizministerium sagt, die Programme von Landespolizei und Justiz sprächen „zwei unterschiedliche Dialekte“, dann ist das kein Detailproblem, sondern ein Beleg für akuten Handlungsbedarf. Schließlich wurde auch die bessere Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und Justiz ursprünglich als einer der zentralen Vorteile der E-Akte vorgestellt. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir heute über eine Untersuchung und damit über mögliche Lösungswege sprechen. Denn es sollte klar sein, digitale Lösungen zu finden ist oft sinnvoll. Aber Digitalisierung ist kein Selbstzweck, es braucht eine funktionstüchtige Ausgestaltung, die Prozesse beschleunigt und Arbeit erleichtert, erst dann ist sie wirklich sinnvoll. Genau das ist bisher leider nicht der Fall. Daher ist es nur folgerichtig der Forderung der Neuen Richter*innenvereinigung nachzukommen, die IT- Abläufe und -Strukturen der Justiz durch externe Dienstleister untersuchen zu lassen, um die aktuellen Problemfelder aufzudecken und dann angehen zu können. Den Antrag der FDP unterstützen wir daher selbstverständlich. Natürlich ist dies kein alleiniges Problem Schleswig-Holsteins, aber dahinter können wir uns nicht verstecken. Es bedarf nun konkreter Lösungen hier im Land. Denn externe Expertise kann Abhilfe schaffen, um Probleme zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten. Und dabei womöglich „blinde Flecken“ aufdecken, die bisher unerkannt blieben. Wir sehen, der Verlauf des Digitalisierungsprozesses unter Federführung von Herrn Schrödter ist kein sonniges Insta-Video. Es ist unsere Aufgabe nun Verantwortung zu übernehmen und zu handeln. Länger warten können wir nicht. Wir sind es, die dafür Sorge tragen müssen, dass die Justiz zu jeder Zeit und auch in Zukunft handlungsfähig ist. Wie es bereits die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Christine Schmehl, passend zusammenfasste: „Rechtsstaatlichkeit hat ihren Preis, der Preis für eine dauerhaft unzureichende Digitalisierung der Justiz wäre indes ungleich höher.“

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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