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09.10.26 , 12:39 Uhr
FDP

Heiner Garg zu TOP 27 "Patientengeheimnis und ärztliche sowie psychotherapeutische Vertrauensbeziehungen bei der Reform des Nachrichtendienstrechts stärken"

09.10.2026 | Gesundheit
Heiner Garg zu TOP 27 "Patientengeheimnis und ärztliche sowie psychotherapeutische Vertrauensbeziehungen bei der Reform des Nachrichtendienstrechts stärken" In seiner Rede zu TOP 27 (Patientengeheimnis und ärztliche sowie psychotherapeutische Vertrauensbeziehungen bei der Reform des Nachrichtendienstrechts stärken) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 
„Wer zum Arzt geht, der macht sich in gewisser Weise stets verletzlich. Menschen sprechen dort über Dinge, die sie möglicherweise nicht einmal ihren engsten Angehörigen anvertrauen, über schwere Erkrankungen, psychische Krisen, Suchterkrankungen, sexuelle Probleme oder persönliche Lebensumstände. Sie tun das in der berechtigten Erwartung, dass diese Informationen streng vertraulich bleiben. Denn Vertrauen ist im Verhältnis zwischen Arzt und Patientin und Patient keine freundliche Zugabe. Vertrauen ist die wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.
Genau deshalb geht es bei unserem Antrag um weit mehr als um eine juristische Detailfrage im Nachrichtendienstrecht. Es geht um den Schutz eines ganz besonders sensiblen menschlichen Vertrauensverhältnisses. Dabei müssen Sicherheit und Freiheit kein unauflösbarer Gegensatz sein. Lassen Sie mich deshalb ausdrücklich vorwegschicken: Unsere Nachrichtendienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz unserer freiheitlichen Demokratie.
Angesichts extremistischer Bedrohungen, internationaler Spionage und hybrider Angriffe brauchen wir natürlich leistungsfähige Sicherheitsbehörden mit rechtsstaatlich klar geregelten Befugnissen. Aber gerade, weil wir diese Befugnisse brauchen, müssen wir ihre Grenzen sorgfältig definieren. Ein starker Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er alles darf, was technisch möglich ist, sondern dadurch, dass er weiß, wo staatliche Macht auch enden muss. Zu diesem besonders schutzwürdigen Bereich gehört für uns die vertrauliche Kommunikation zwischen Patientinnen und Patienten und den Menschen, die sie medizinisch oder psychotherapeutisch behandeln.
Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundes unterscheidet beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern zwischen zwei Kategorien: Rechtsanwälte und bestimmte weitere Berufsgeheimnisträger genießen einen besonders weitreichenden, grundsätzlich absoluten Schutz vor gezielten nachrichtendienstlichen Maßnahmen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dagegen unterliegen weiterhin einem lediglich relativen Schutz, bei dem ihre Verschwiegenheitsinteressen gegen staatliche Sicherheitsinteressen abgewogen werden können.
Ich halte diese Unterscheidung in ihrer Pauschalität für nicht überzeugend. Warum sollte das vertrauliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt grundsätzlich stärker geschützt sein als das Gespräch mit einer Psychotherapeutin über schwerste persönliche Krisen? Warum sollte der Staat bei höchstpersönlichen medizinischen Informationen grundsätzlich weitergehende Zugriffsmöglichkeiten erhalten? Natürlich schützt das Grundgesetz den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung. Aber eben nicht jedes ärztliche Gespräch fällt nach der bisherigen Rechtsprechung automatisch in diesen absolut grundgesetzlich geschützten Bereich. Genau darin liegt aus unserer Sicht die Schutzlücke, die wir mit dem Antrag schließen wollen.
Mir ist wichtig, dass wir diese Debatte nicht ausschließlich aus der Perspektive der Sicherheitsbehörden führen. Wir müssen sie vor allem auch aus der Perspektive der Menschen betrachten, die auf medizinische und psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind. Was passiert, wenn ein Mensch befürchten muss, dass seine vertraulichen Angaben unter bestimmten Voraussetzungen Gegenstand nachrichtendienstlicher Überwachung werden könnten? Vielleicht verschweigt er eine wichtige Information. Vielleicht spricht er ein sensibles Problem gar nicht erst an. Vielleicht verzichtet er sogar darauf, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und wir wissen doch, gerade bei psychischen Erkrankungen kann die Bereitschaft, sich vollständig zu öffnen, ganz entscheidend für einen Behandlungserfolg sein.
Das Arzt-Patienten-Verhältnis darf deshalb nicht unter einen staatlichen Vertrauensvorbehalt gestellt werden. Es geht dabei übrigens nicht um ein Privileg für Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es geht um das Schutzrecht der Patientinnen und Patienten. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine entsprechende Nachbesserung der Reform einzusetzen. Unser Ziel ist die grundsätzliche Gleichstellung ärztlicher und psychotherapeutischer Berufsgeheimnisse mit den besonders geschützten Vertrauensverhältnissen, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheit.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Straftaten zu decken oder gesetzliche Offenbarungspflichten bei konkreten schweren Gefahren infrage zu stellen. Es geht darum, dass die besonders sensible medizinische Vertrauensbeziehung nicht zum regulären Gegenstand nachrichtendienstlicher Informationsgewinnung werden darf. Ich würde mich also sehr freuen, wenn wir dieses Anliegen gemeinsam unterstützen könnten.
Eine freiheitliche Gesellschaft braucht Sicherheit. Wer krank ist, muss seinem Arzt vertrauen können, und wer Hilfe sucht, darf nicht zuerst darüber nachdenken müssen, wer möglicherweise mithört.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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