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09.10.26 , 12:41 Uhr
CDU

Rixa Kleinschmit: TOP 29: Anbindehaltung spielt in Schleswig-Holstein kaum noch eine Rolle

Tierwohl | 09.10.2026 | Nr. 333/26
Rixa Kleinschmit: TOP 29: Anbindehaltung spielt in Schleswig-Holstein kaum noch eine Rolle Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
über eines sollten wir uns bei diesem Antrag zunächst einig sein: Die Anbindehaltung ist keine Haltungsform, die wir uns für die Zukunft wünschen. Wo Bewegungsfreiheit und artgerechtes Verhalten eingeschränkt werden, müssen wir genau hinschauen.
Aber, meine Damen und Herren, wir sollten dabei auch die Realität in Schleswig- Holstein betrachten. Und diese Realität ist eine andere, als es die Debatte über diesen Antrag vielleicht vermuten lässt.
Nach den aktuellen Zahlen für Oktober 2026 werden in Schleswig-Holstein noch 1.552 Kühe in Anbindehaltung gehalten, und zwar in gerade einmal 46 Betrieben. Das sind weniger als 0,5 Prozent aller gehaltenen Rinder in Schleswig-Holstein. Und damit sind wir auch im deutschlandweiten Vergleich sehr weit vorne.
Ein Blick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, wie deutlich die Anbindehaltung bereits in Schleswig-Holstein zurückgegangen ist. Im Jahr 2013 waren es noch 342 Betriebe mit insgesamt 12.242 Kühen. 2016 waren es 224 Betriebe mit 8.065 Kühen und 2021 noch 111 Betriebe mit 4.027 Kühen. Damit ist die Zahl der Betriebe seit 2013 um rund 87 Prozent und die Zahl der betroffenen Kühe ebenfalls um rund 87 Prozent zurückgegangen. Das zeigt zweierlei: Ja, die Anbindehaltung gibt es noch. Und ja, sie ist aus tierschutzfachlicher Sicht mit Einschränkungen verbunden, die wir ernst nehmen müssen. Aber sie spielt in unserer schleswig-holsteinischen Landwirtschaft inzwischen nur noch eine sehr geringe Rolle.
Und das ist auch ein Verdienst unserer Landwirtinnen und Landwirte. Denn die Landwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Betriebe haben ihre Haltungssysteme umgestellt, investiert, sich weiterentwickelt, und der ganz überwiegende Teil hat die Anbindehaltung bereits hinter sich gelassen.


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Deshalb sollten wir bei diesem Thema nicht den Eindruck erwecken, unsere Landwirtschaft müsse erst noch zum Tierschutz gebracht werden. Das wird der Realität vieler Familienbetriebe schlicht nicht gerecht.
Gleichzeitig müssen wir ehrlich sein: Für die Betriebe, die heute noch anbinden, ist eine Umstellung nicht mit einem Federstrich erledigt. Die Zahlen zeigen, dass es sich um kleinere Milchviehbetriebe handelt, bei denen auch der Investitionsstau oder die fehlende Hofnachfolge eine entscheidende Rolle spielen. Hier braucht es Augenmaß, auch um einen würdigen Ausstieg nach einem langen Arbeitsleben zu ermöglichen.
Der Antrag der SPD fordert eine landesrechtliche Regelung nach niedersächsischem Vorbild, obwohl sich die Zahlen in Schleswig-Holstein wesentlich von denen in Niedersachsen unterscheiden. Wenn wir uns die Entwicklung der letzten zehn Jahre ansehen und mit den Übergangsfristen aus der Regelung in Niedersachsen vergleichen, vermute ich, dass der Strukturwandel in diesem Fall schneller sein wird als mögliche gesetzliche Regelungen. Aber natürlich weiß ich das nicht.
Genauso wenig wissen wir, wie viele der 46 Betriebe ganzjährig, saisonal oder kombiniert anbinden. Oder ob es sich um konventionelle oder Biobetriebe handelt. Auch wissen wir nicht, ob es sich um Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebe handelt. Wir wissen also nicht einmal genau, welche konkreten Strukturen wir mit einer solchen Regelung treffen würden.
Sie wissen, dass ich mich grundsätzlich mit einseitigen Verschärfungen auf Landesseite schwertue. Und Sie fordern ja auch zu Recht eine bundesweite Lösung. Wir wissen, dass die Anbindehaltung im Süden Deutschlands eine weit größere Rolle spielt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Almen und im Bereich des sogenannten Zuerwerbs. Inwieweit die Branche dort von so einem Vorstoß, auch unter Berücksichtigung der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation, betroffen wäre, kann ich nicht beurteilen.
Aus diesem Grund würde ich mich freuen, wenn wir uns die Thematik im Ausschuss genauer ansehen würden und dort diskutieren, wie die Situation in Schleswig-Holstein und darüber hinaus tatsächlich aussieht, welche Übergangsfristen sinnvoll sein könnten und welche Folgen zu erwarten wären. Und wir wollen darüber sprechen, wie wir gemeinsam mit der Landwirtschaft weitere Verbesserungen erreichen können, ohne bewährte Betriebe vor unlösbare Aufgaben zu stellen. Tierschutz und eine starke Landwirtschaft gehen gemeinsam.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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