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09.10.26 , 12:53 Uhr
SSW

Dr. Michael Schunck: Wir brauchen faire Bedingungen im gesamten Bundesgebiet

Presseinformation Kiel, den 09. Oktober 2026

Es gilt das gesprochene Wort


Dr. Michael Schunck TOP 29 Tierschutz stärken – Anbindehaltung von Rindern in Schleswig- Holstein beenden und bundesweit abschaffen Drs.20/4908
„Wenn die Politik den Ausstieg aus der Anbindehaltung fordert, muss sie den betroffenen Höfen auch die Mittel für den notwendigen Stallumbau zur Verfügung stellen. Ein bloßes Verbot ohne gezielte Förderprogramme wäre sozial unverantwortlich. Deshalb begrüßt der SSW grundsätzlich eine Bundesratsinitiative für eine bundesweit einheitliche Regelung. Wir brauchen faire Bedingungen im gesamten Bundesgebiet, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“
Ich war zunächst erstaunt über den hier vorliegenden Antrag der SPD, weil mir durch Gespräche mit Junglandwirten zwar die Anbindehaltung bekannt war, nicht aber, dass sie in Schleswig- Holstein eine derart verbreitete Praxis sein könnte. Der SSW lehnt die Anbindehaltung aus moralischen und tierwohlrechtlichen Gründen ab. Bewegungsfreiheit muss auch für unsere Milchkühe und Mastrinder gelten. Nur ohne Fixierung können die Tiere ihren natürlichen Bedürfnissen nach Liegen, Fressen, Wiederkäuen sowie Fell- und Sozialpflege ausreichend nachkommen. Bislang setzt Schleswig-Holstein auf einen freiwilligen Ausstieg oder wartet auf eine bundeseinheitliche Regelung aus Berlin. Diese lässt jedoch auf sich warten. Niedersachsen will nun mit einer Übergangsregelung und verschiedenen Ausstiegsmodellen die Anbindehaltung in den kommenden Jahren beenden. Sich Niedersachsen anzuschließen und nicht auf eine bundesweite Regelung zu warten, wie es der Antrag der Kollegin Redmann fordert, ist durchaus nachvollziehbar. Tierwohl hat Verfassungsrang und dem sollten wir uns nicht verschließen. Doch wer Politik mit Verantwortung gestalten will, darf sich nicht in symbolischen Schnellschüssen verlieren, sondern muss auch die Realität vor Ort in Schleswig-Holstein berücksichtigen. Aus der Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion vom Februar dieses Jahres geht hervor, dass wir keineswegs über ein Massenphänomen sprechen. Aktuell geht es um genau 48 Betriebe im ganzen 2
Land, mit knapp 1.750 Milchkühen. Das entspricht gerade einmal etwa 0,5 Prozent unseres gesamten Milchviehbestandes. Über den Anteil der Anbindehaltung bei Mastrindern konnte die Anfrage allerdings keine genaue Auskunft geben. Entscheidend ist zudem eine Besonderheit Schleswig-Holsteins im Vergleich zu den südlichen Bundesländern: Eine ganzjährige Anbindehaltung ist im Land zwischen den Meeren absolut unüblich. Für die allermeisten dieser 48 Betriebe gehört der Sommerweidegang schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen und aufgrund unserer geografischen Struktur zur Praxis. Die Kühe stehen im Sommer auf den Futterflächen und werden allenfalls in den Wintermonaten im Stall gehalten. Verstehen Sie mich nicht falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Für den SSW gilt unmissverständlich, dass das Tierwohl jedes einzelnen Tieres wichtig ist und eine artgerechte Haltung gewährleistet sein muss. Genauso wahr ist aber, dass es sich bei den 48 Höfen ausnahmslos um kleine und mittelständische Betriebe handelt, die häufig über Generationen von derselben Familie geführt werden. Deshalb dürfen wir die soziale Komponente nicht ausblenden. Es nützt dem Tierschutz nichts, wenn wir diese Höfe durch reines Ordnungsrecht in den Ruin treiben oder zur plötzlichen Betriebsaufgabe zwingen. Die Folge könnte sein, dass Milchproduktion in andere Länder mit niedrigeren Tierschutzstandards oder in Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg verlagert wird, wo die Anbindehaltung deutlich verbreiteter ist. Hinzu kommt der enorme wirtschaftliche Druck auf unsere Landwirtschaft. Schwankende Milchpreise erschweren die Deckung der Produktionskosten. Die mögliche Neuausrichtung der EU- Agrarpolitik und Veränderungen bei den GAK-Mitteln schaffen zusätzliche Unsicherheiten. Gleichzeitig steigen Umweltauflagen und die Folgen des Klimawandels durch Dürren, Starkregen und zunehmende Schadinsekten auch im Futtermittelanbau. Der Umbau eines alten Anbindestalles in einen modernen Laufstall erfordert eine Investition im sechsstelligen Bereich – für einen Kleinstbetrieb oft nicht aus eigenen Mitteln finanzierbar. Auch die Frage der Hofnachfolge spielt eine wichtige Rolle. Wer nicht weiß, ob ein Betrieb langfristig wirtschaftlich weitergeführt werden kann, wird kaum millionenschwere Investitionen tätigen. Unsere Betriebe brauchen deshalb vor allem zwei Dinge: Planungssicherheit und eine auskömmliche finanzielle Unterstützung. Wenn die Politik den Ausstieg aus der Anbindehaltung fordert, muss sie den betroffenen Höfen auch die Mittel für den notwendigen Stallumbau zur Verfügung stellen. Ein bloßes Verbot ohne gezielte Förderprogramme wäre sozial unverantwortlich. Deshalb begrüßt der SSW grundsätzlich eine Bundesratsinitiative für eine bundesweit einheitliche Regelung. Wir brauchen faire Bedingungen im gesamten Bundesgebiet, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Das Vorgehen Niedersachsens zeigt einen möglichen Weg: Ein gestaffelter Umbau mit auskömmlichen Übergangsfristen schafft verlässliche Zeiträume für den Umbau oder eine geplante Aufgabe des Betriebes. Allerdings bleibt es ein Alleingang, den wir in Schleswig-Holstein nicht einfach kopieren sollten. 3
Besser ist es, über eine Bundesratsinitiative eine bundesweit gültige Regelung für den Tierschutz und gegen die Anbindehaltung zu fordern, statt die norddeutschen Milchvieh- und Mastbetriebe wirtschaftlich gegenüber dem Süden der Republik zu benachteiligen. Glückliche Kühe allein sichern den Fortbestand unserer hiesigen Landwirtschaft nicht.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

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