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Dirk Kock-Rohwer zur Anbindehaltung
Presseinformation Nr. 26.323 09.10.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 29 – Tierschutz stärken – Anbindehaltung von Rindern in Schleswig-Holstein beenden und bundesweit abschaffenDazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:In Schleswig-Holstein spielt die Anbindehaltung kaum eine Rolle Sehr geehrte Damen und Herren, eine Anbindehaltung von Tieren, egal ob bei Rindern, Pferden oder Schweinen, schränkt das natürliche Bewegungsbedürfnis der Tiere ein. Eine solche Haltung, besonders, wenn die Anbindung über lange Zeiträume erfolgt, wie zum Beispiel bei Rindern während der gesamten Stallperiode, also viele Monate hindurch, ist nicht tiergerecht und gehört abgeschafft.Mir ist deshalb der niedersächsische Weg sympathisch. Ich würde es grundsätzlich auch begrüßen, wenn der Bund dies einheitlich regeln würde, etwa über die Tierschutznutztierhaltungsverordnung. Diese sieht momentan zwar Regelungen für und für Kälber bis sechs Monaten vor, lässt aber Rinder, die älter sind als sechs Monate und auch Milchkühe außen vor.Das liegt daran, dass es einige Bundesländer gibt, in denen es aufgrund der historisch gewachsenen Agrarstruktur noch viele kleine rinderhaltende Betriebe in engen Ortslagen gibt, für die ein Umbau äußerst schwierig ist. Dies gilt zum Beispiel für Bayern und Baden-Württemberg.Laut Angaben des Bauernverbandes hatten im Jahr 2018 in Bayern noch rund 40 Prozent der an der Milchleistungsprüfung teilnehmenden Milchviehbetriebe Anbindehaltung. Darum hat man sich in Bayern im Jahr 2021 auf ein Kombinationsmodell verständigt, das mindestens 120 Tage im Jahr mit Bewegung vorsieht, mit jeweils mindestens zwei Stunden Auslauf oder Weidegang am Tag. Ich möchte das hier nicht bewerten, weil ich denke, dass die bayerischen Kolleg*innen hier selbst angepasste Lösungen entwickeln müssen. Als die vorherige Bundesregierung im Entwurf des Tierschutzgesetzes eine Abschaffung der ganzjährigen Anbindehaltung vorsah, mit zehnjähriger Übergangsfrist und bei Zulassung der Kombihaltung, war trotzdem der Aufschrei noch riesengroß. Für eine Bundesratsinitiative sehe ich daher keine großen Erfolgsaussichten.In Schleswig-Holstein ist das anders. Hier spielt die Anbindehaltung kaum noch eine Rolle. Die wenigen Betriebe, die es betrifft, sind überwiegend Auslaufmodelle. Dazu liegen aktuelle Zahlen vor, die die SPD mit einer kleinen Anfrage ans Licht geholt hat. Demnach gab es im Februar dieses Jahres noch 48 Betriebe mit insgesamt 1749 Milchkühen in Anbindehaltung. Davon ein unbekannter Anteil mit saisonalem Weidegang.Bezogen auf die Landkreise sind in jedem Landkreis die Betriebszahlen einstellig. Eigentlich dürfte darum ein landesweites Verbot, mit Übergangsfristen, wie im Antrag ja auch gefordert, kein Problem sein. In Niedersachsen gibt es für die ganzjährige Anbindehaltung eine 18-monatige Frist. Für die kombinierte oder saisonale Anbindehaltung beträgt sie sieben Jahre. In begründeten Härtefällen neun Jahre.Ich würde es begrüßen, wenn wir darüber im Ausschuss einmal konkret beraten.Vielen Dank! *** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de