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Martin Habersaat: Hermeneutik zum Wochenende: Die Handreichung, die es vielleicht gibt
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.dePRESSEMITTEILUNG 163 – 16.10.2026Martin Habersaat Hermeneutik zum Wochenende: Die Handreichung, die es vielleicht gibt Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema Nachteilsausgleich erklärt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:„Manchmal sind die Antworten der Landesregierung interessanter als die Fragen. Ich hatte gefragt, ob das Bildungsministerium eine Handreichung zum Nachteilsausgleich erarbeitet, aber nicht veröffentlicht hat. Falls ja, wollte ich wissen, seit wann sie vorliegt und warum sie nicht veröffentlicht wurde.Die Antwort der Landesregierung lautet: ‚Ein Auftrag der Ministerin für die Erstellung einer Handreichung liegt nicht vor.‘ Das ist ungefähr so, als würde man fragen, ob es in der Schule Mittagessen gibt, und als Antwort erhalten, dass die Schulleiterin nicht selbst gekocht hat. Versuchen wir uns also zum Wochenende an einer hermeneutischen Betrachtung dieser Antwort.Erste Möglichkeit: Es gibt überhaupt keine Handreichung. Warum sagt die Landesregierung das dann nicht einfach?Zweite Möglichkeit: Es gibt eine Handreichung, aber der Staatssekretär hat sie beauftragt. Oder die Ministerin, als sie noch Staatssekretärin war.Dritte Möglichkeit: Die Handreichung wurde unter der Vorgängerin der Ministerin in Auftrag gegeben. Dann wäre die jetzige Ministerin als Staatssekretärin dabei gewesen.Vierte Möglichkeit: Die Fachabteilung hat die Handreichung aus eigenem Antrieb erstellt, weil sie den Schulen eine sinnvolle Unterstützung bieten wollte. Auch das soll in Ministerien vorkommen.Fünfte Möglichkeit: Es gibt eine Handreichung, die aber nicht Handreichung heißt, sondern Orientierungshilfe, Leitfaden, Arbeitspapier oder fachliche Hinweise.Sechste Möglichkeit: Es gibt einen fertigen Entwurf, dessen Veröffentlichung aus fachlichen, rechtlichen oder politischen Gründen gestoppt wurde.Siebte Möglichkeit: Die Landesregierung hat die Frage schlicht nicht verstanden.Alle Möglichkeiten sind mit der Antwort vereinbar. Keine einzige wird durch sie geklärt. Dabei ist die eigentliche Frage ziemlich einfach: Gibt es eine Handreichung zum Nachteilsausgleich? Seit wann? Und wenn sie existiert, warum wird sie nicht veröffentlicht? Gerade beim Nachteilsausgleich brauchen Schulen, Lehrkräfte, Eltern und betroffene Schülerinnen und Schüler klare und verlässliche Orientierung. Es geht um faire Bildungschancen und um einen möglichst einheitlichen Umgang mit individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen.Wenn eine entsprechende Handreichung existiert, wäre es deshalb interessant zu erfahren, warum sie den Schulen möglicherweise vorenthalten wird. Wenn es keine gibt, wäre auch das eine klare Antwort 1 wert. Zumal die Forderung danach Thema bei der schriftlichen und mündlichen Anhörung des Bildungsausschusses war, als es um Neurodiversität und eben Nachteilsausgleich ging.Mein Fazit zum Wochenende: Wir wissen jetzt, wer die Handreichung nicht beauftragt hat. Wir wissen weiterhin nicht, ob es sie gibt. Schön wäre, wenn es sie gäbe - was in der Mehrzahl der Möglichkeiten ja auch der Fall ist.Vielleicht sollte das Bildungsministerium zunächst eine Handreichung zur Beantwortung Kleiner Anfragen erstellen. Dafür braucht es offenbar nicht zwingend einen Auftrag der Ministerin.“Material:Kleine Anfrage: Legasthenie und Dyslexie http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04900/drucksache-20-04902.pdf 2