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Christian Dirschauer: FASD-Betroffene - Landesregierung weiß wenig und tut gar nichts
PressemitteilungNr. 286/2026 Kiel, 28.10.2026Pressesprecher Per Dittrich Tel. 01520-161 2276FASD-Betroffene: Landesregierung weiß wenig und tut gar nichts Alkoholkonsum während der Schwangerschaft kann beim Kind lebenslange Beeinträchtigungen verursachen, die sogenannten Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD). Doch wie viele Erwachsene mit FASD in Schleswig-Holstein leben und welche Hilfsangebote ihnen zur Verfügung stehen, weiß die Landesregierung nicht. Trotzdem sieht sie keinen Bedarf für zusätzliche spezifische Maßnahmen.Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des SSW-Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer hervor (Drucksache 20/4978). „Die Landesregierung weiß erschreckend wenig über die Situation dieser Menschen. Trotzdem kommt sie zu dem Schluss, dass zusätzliche Maßnahmen nicht erforderlich seien. Wie soll das zusammenpassen?“, fragt Dirschauer. Menschen mit FASD können unter anderem Schwierigkeiten mit dem Gedächtnis, der Konzentration, der Impulskontrolle oder der selbstständigen Bewältigung ihres Alltags haben. Die Beeinträchtigungen sind unterschiedlich stark ausgeprägt und häufig nicht unmittelbar erkennbar. Besonders beim Übergang von der Jugendhilfe in die Unterstützungssysteme für Erwachsene können sich Probleme ergeben. Die Antwort der Landesregierung zeigt jedoch, dass ihr wesentliche Informationen fehlen: Sie kennt weder die Zahl der erwachsenen Betroffenen, die Eingliederungshilfe erhalten, noch die spezifischen Wohn- und Betreuungsangebote im Land. Auch über besondere Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt liegen keine Erkenntnisse vor. Spezielle 2Schulungsangebote für Beschäftigte der Arbeitsverwaltung oder Jobcenter sind ihr ebenfalls nicht bekannt. „Mit dem 18. Geburtstag verschwinden die Beeinträchtigungen nicht. Aber Zuständigkeiten ändern sich, Ansprechpartner wechseln und Hilfen müssen neu organisiert werden. Gerade in dieser Phase brauchen Betroffene Verlässlichkeit. Ob das in Schleswig-Holstein tatsächlich funktioniert, kann die Landesregierung offenbar nicht beurteilen“, so Dirschauer. Die Landesregierung begründet ihren Verzicht auf zusätzliche spezifische Maßnahmen damit, dass sich der Unterstützungsbedarf von Menschen mit FASD nicht maßgeblich von dem anderer Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen unterscheide. „Niemand verlangt, dass für jede Diagnose ein eigenes Hilfesystem geschaffen wird. Aber wir müssen wissen, ob die bestehenden Angebote den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden. Deshalb erwarten wir, dass das Land gemeinsam mit Betroffenen, Angehörigen und Fachverbänden die Versorgungssituation untersucht und bestehende Lücken schließt. Solange die Landesregierung die Lage nicht kennt, kann sie auch nicht seriös behaupten, dass kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.“Die Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung (Drucksache 20/4978) können hier heruntergeladen werden.