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29.10.26 , 10:45 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte stellt Tätigkeitsbericht 2024/2025 vor: Immer mehr Menschen suchen Hilfe bei der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche

Nr. 23 / 29.10.2026

Bürgerbeauftragte stellt Tätigkeitsbericht 2024/2025 vor: Immer mehr Menschen suchen Hilfe bei der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche
Die neue Bürgerbeauftragte und Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe, Anke Erdmann, stellt einen deutlichen Anstieg des Beratungsbedarfs fest. Im Berichtszeitraum 2024/2025 erreichten die unabhängige Beschwerdestelle insgesamt 984 Anfragen, 122 davon kamen direkt von Kindern und Jugendlichen.

Die Zahl der Anfragen an die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche ist innerhalb von vier Jahren um rund 70 Prozent gestiegen: von 577 im Berichtszeitraum 2020/2021 auf 984 in den Jahren 2024/2025. „Die steigenden Zahlen zeigen, wie groß der Bedarf an unabhängiger Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe ist. Zugleich erleben wir, dass die Fälle häufig komplexer werden und die betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihre Familien enorm belasten“, so Erdmann. Besonders emotional sind dabei Fälle, in denen sich Eltern nach einer Inobhutnahme ihrer Kinder durch das Jugendamt an die Beschwerdestelle wenden. Während einige Anliegen in einer einmaligen Beratung geklärt werden können, begleitet die Beschwerdestelle andere Betroffene über längere Zeiträume.
Die Beschwerdestelle unterstützt aber nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Eltern, Pflegeeltern und andere Erwachsene bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe. Pflegeeltern wenden sich beispielsweise häufig mit Fragen zu Verfahren, Zuständigkeiten und den ihnen zustehenden Unterstützungsleistungen an die Beschwerdestelle. Da die Leistungen je nach Kreis unterschiedlich ausfallen können, fehlt ihnen oft der Überblick. „Wir alle ziehen unseren Hut vor der Arbeit der Pflegeeltern. Diese wichtige Aufgabe braucht auch gesellschaftlichen Rückenwind und der fängt damit an, dass sich Pflegefamilien nicht mühsam alle Informationen zusammensuchen müssen“, kritisiert Erdmann. Sie schlägt deshalb ein landesweites Informationsportal vor, das die unterschiedlichen Regelungen und Unterstützungsleistungen der Kreise und kreisfreien Städte aktuell und übersichtlich bündelt, idealerweise unter dem Dach des Landesjugendamtes. 2
Dass sich 122 Kinder und Jugendliche direkt an die Beschwerdestelle gewandt haben, wertet Erdmann als positives Zeichen: „Junge Menschen kennen ihre Rechte und suchen Unterstützung, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen oder Hilfe brauchen.“ Wegen der aktuell hohen Zahl an Beratungsanfragen sind Sprechstunden direkt in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe allerdings kaum möglich.
Wie wichtig die konkrete Unterstützung ist, zeigen zwei Fälle aus dem Berichtszeitraum:
Ein elfjähriger Junge wandte sich an die Beschwerdestelle, weil er seinen jüngeren Bruder vermisste. Beide waren zunächst gemeinsam in einer Einrichtung untergebracht. Später zog der jüngere Bruder zu einer weiter entfernt lebenden Pflegefamilie. Obwohl der Elfjährige den Kontakt aufrechterhalten wollte, wurden nicht einmal Telefonate ermöglicht. Mit Unterstützung der Beschwerdestelle konnte schließlich erreicht werden, dass die Brüder sich zumindest Päckchen schicken durften.
In einem anderen Fall musste eine 17-Jährige nach Streitigkeiten mit ihrer Mutter und deren Lebensgefährten in einem Zelt im Garten leben. Das Haus durfte sie nur für wenige Toilettengänge am Tag betreten. Trotz zunehmend kalter Nächte und eines durch Regen feuchten Zeltes stellte das Jugendamt zunächst keine Kindeswohlgefährdung fest. Erst durch die Unterstützung der Beschwerdestelle kam Bewegung in die Situation. Die Jugendliche erhielt vorübergehend Sozialleistungen, konnte eine eigene Wohnung beziehen und den Weg in ein selbstständiges Leben beginnen. Knapp zwei Jahre später berichtet sie, dass sie im Leben angekommen sei und ihren eigenen Weg gefunden habe.
„Kinder und Jugendliche müssen darauf vertrauen können, dass ihre Sorgen ernst genommen werden. Gerade wenn sie sich in einer schwierigen oder sogar gefährdenden Situation befinden, brauchen sie Erwachsene, die zuhören und handeln. Dafür ist unsere Beschwerdestelle da“, unterstreicht Erdmann.
Zum Abschluss gibt es eine weitere gute Nachricht: Eine langjährige Forderung der Beschwerdestelle könnte bald umgesetzt werden, nämlich der bundesweit einmalige Sonderweg, dass Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, die in Schleswig-Holstein in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe leben, von der Schulpflicht ausgenommen sind.
„Eine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein ist längst überfällig. Dass sich hier inzwischen alle Fraktionen einig sind, ist ein gutes Signal. Diese Änderung ist auch der Beharrlichkeit meiner Vorgängerin, Samiah El Samadoni, zu verdanken, die seit vielen Jahren auf diese Gesetzeslücke hingewiesen hat“, freut sich Erdmann.

Ve r a n t w o r t l i c h k e i t f ü r d i e s e n P r e s s e t e x t :
D e n n i s B u n g e , K a r o l i n e n w e g 1 , 2 4 1 0 5 K i e l . Te l . : ( 0 4 3 1 ) 9 8 8 - 1 2 4 0 | Te l e f a x : ( 0 4 3 1 ) 9 8 8 - 1 2 3 9 | E ‑ M a i l : b u e r g e r b e a u f t r a g t e @ l a n d t a g . l t s h . d e . M e d i e n i n f o r m a t i o n e n i m I n t e r n e t : w w w. l t s h . d e | D i e B e a u f t r a g t e i m I n t e r n e t : w w w. b u e r g e r b e a u f t r a g t e - s h . d e

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