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Silke Backsen zur geplanten landesrechtlichen Abweichung vom Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Presseinformation Nr. 26.336 30.10.2026Eingriffe in die Natur müssen wirksam ausgeglichen werden Zur geplanten landesrechtlichen Abweichung vom Infrastruktur-Zukunftsgesetz sagt die naturschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen:„Heute haben wir die Umsetzung des Infrastruktur-Zukunfts-Gesetzes auf Landesebene in das parlamentarische Verfahren gegeben. Ich begrüße es sehr, dass Schleswig-Holstein dabei im Naturschutz an der Realkompensation festhält und die Aufweichungen des Bundes nicht übernimmt. Eingriffe in Natur und Landschaft müssen weiterhin vorrangig durch konkrete und wirksame Maßnahmen ausgeglichen werden – möglichst dort, wo der Schaden entsteht. Ersatzgeld darf kein bequemer Ersatz für echten Naturschutz in der Fläche werden.Mit der gesetzlich vorgesehenen Evaluation behalten wir zugleich die praktische Wirkung der Regelung im Blick. Wir werden prüfen, ob sie den Schutz der Natur sichert und gleichzeitig verlässliche und zügige Verfahren ermöglicht. Wo nötig, werden wir nachsteuern.“***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de