17-051_03-11
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, könne keine Lösung des Problems sein. Zum einen sei es nicht Aufgabe der
Selbstverwaltung
20-100_07-25
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an den sehr guten Vorschlag von Frau Nitsch – blöckeweise, in den nächsten Sit- zungen
20-062_07-25
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an den sehr guten Vorschlag von Frau Nitsch – blöckeweise, in den nächsten Sit- zungen
19-108_01-21
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er nach § 47 Absatz 2 der Ge- schäftsordnung des Landtags an der heutigen Sit- zung
verhindert ist.Ich rufe
15-020_03-01
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auch noch die Abwicklung der Fehlbelegungsabgabe, die 26 Mitarbeiter binde, sodass manetwa
von 35 bis 40 Mitarbeiterinnen
16-007_11-05
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seien. Die Anregung des Vorsitzenden, dass sich der Finanzausschuss gemäß § 26 Abs. 1 der
Ge