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Infrastruktur 13 02 MG 01 Flächen- und Artenschutz 26
/ 4 Nach dem Landesverwaltungsgesetz § 26 ist die sachlich zuständige Landesbehörde
: Zwischensumme 20 Mio. - „5,8 Mio. DM für den Straßen und Radwegebau bereitstellen“ - Zwischensumme: 26 Mio. DM
D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN 26/2002
einen Abschlag zwischen 10 und 30 Prozent des Nennwertes hingenommen. Am 26. Februar 2008 hieß es aus der HSH
• Gesundheitsfonds o Am 26. September 2005 (8 Tage nach der Bundestagswahl vom 18. September 2005
Europapolitik TOP 26 Manfred Ritzek: Europapolitik des Landes ohne Konzeption 10 neue, ehrgeizige
, Landeshaus, Zi. 383)Donnerstag, 26. Febr. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl