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bis zum 26. Oktober 2018 benannt werden. Als Zeitpunkt, bis zu dem die Stellungnahmen vorliegen sollen
des Parlamentarischen Kontrollgremiums ge-mäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig
Wir wollen auch an dieser Stelle entbürokratisierenZur heutigen Landtagsdebatte zu TOP 26 –