GO-Landesbeirat
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mit Behinderungen berührt sind. (2) Die oder der Landesbeauftragte ist nach § 14 Abs.
2 LBGG vorsitzendes
15-124_09-04
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vom intellektu- ellen Dialog aus, indem wir es auf Haupt- und För- derschulen isolieren.
Ergebnis: 15
§ 60 Beschlussfassung
(Beispiel: § 7 Abs. 2 Satz 1 BüPolBG, § 26 Abs. 3 LVerfSchG). Abweichende
Regelungen in der Geschäftsordnung
16-046_09-09
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Beginn: 10:03 Uhr TOP 26 A Zur Situation von HDW in Kiel Dringlichkeitsantrag der Fraktion