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D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN
D E R L A N D T A G A SCHLESWIG - HOLSTEIN a
kann die Landesregierung die Vorlage von Akten u. a. ablehnen, wenn dem Bekanntwerden ihres Inhalts „schutzwürdige
7 2. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes Gesetzentwurf
endete die achte Wahlperiode in Brüssel. Die Abgeordneten, die am 26. Mai ins Europäische Parlament
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