17-026_03-11
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als Anhang zum Vertrag von Lissabon verabschiedet worden sei. Für die europäische Ebene
sei-en lange
17-028_05-11
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. Heinemann legt RL Dr. Müller-Lucks dar, Sicherstellungsträger sei-en die Kreise und
kreisfreien Städte
18-072_06-16
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, das bisherige Beihilferecht gelte bis zur Veröffentlichung der neu- en Verordnung fort,
der Erlass schaffe
18-126_06-16
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, das bisherige Beihilferecht gelte bis zur Veröffentlichung der neu- en Verordnung fort,
der Erlass schaffe
18-065_02-17
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Signal. Abg. Andresen fragt, welche Anknüpfungspunkte es diesbezüglich für die politischen Partei-
en
18-066_03-17
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offensichtlich dagegen, die SPD hingegen dafür sei- en. Mit den Stimmen von CDU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN