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. Es gilt die aktuelle Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2. Beim Besuch im Landeshaus
, auch nicht. Ihre Begründung ist immer die Gleiche: Die Begünstigten—die Unternehmen—f änden das Gesetz gut. Kein Wunder
Tagesordnung: Seite1. Anhörung Öffentliche Daseinsvorsorge – Orientierung zwischen Gemeinwohl und Wettbewerb
Nr. 352 /2017Dr. Ralf StegnerSPD und DGB sind starke Partner! Zum heutigen Besuch
Eine Besuchsgruppe betrachtet den Paternoster im Landtag. Sie wollten schon immer wissen
1Presseinformation
) werden im Rahmen einer Feierstunde die besten Arbeiten des 67. Europäischen Wettbewerbs aus Schleswig-Holstein
immer neue kreative, innovative 2Prozesse