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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Elterngeld

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Das Elterngeld ist eine Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist. Der Anspruch auf Elterngeld steht grundsätzlich dem Elternteil zu, der nach der Geburt das Kind betreut und erzieht und deshalb eine berufliche Auszeit nimmt oder seine*ihre Arbeitszeit reduziert.

Für Kinder, die ab dem 01. Januar 2007 geboren sind, kann das Elterngeld an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt werden; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate können in Anspruch genommen werden, wenn sich der*die Partner*in an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro.

Die Regelungen zum Elterngeld Plus gelten für Eltern, deren Kinder ab 01. Juli 2015 geboren sind. Eltern erhalten das Elterngeld Plus in maximal halber Höhe des Elterngeldes, aber doppelt so lange. Das heißt, aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus Monate und Familien werden somit flexibler in der Planung nach der Geburt ihres Kindes.

Mit dem Elterngeld Plus wurde ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Teilen sich Mutter und Vater die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für weitere vier Monate Elterngeld Plus. Auch Alleinerziehende können diesen Bonus für sich nutzen, wenn sie für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.

Anträge auf Elterngeld sind bei den Landesfamilienbüros des Landesamtes für soziale Dienste in Heide, Lübeck, Neumünster und Schleswig zu stellen.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Christine Mohr in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

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Postanschrift

Postfach 7121

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Christine Mohr

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Elterngeld.

Telefon: 0431 988-1237