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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Diese Sozialhilfeleistung wird erbracht für ältere (ab 65 Jahren) und dauerhaft erwerbsgeminderte (jüngere) Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Vorhandene Einkünfte (z.B. Renten) werden bis zu einer Bedarfsgrenze aufgestockt. Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Eltern und Kindern bleiben bei dieser Leistung in der Regel unberücksichtigt.

Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht (zur Antragsstellung siehe „Sozialhilfe“).

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Josephine Trier in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Josephine Trier

Ihre Ansprechspartnerin im Bereich Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung.

Telefon: 0431 988-1279