Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Kinder- und Jugendhilfe

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Vorrangige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dabei soll sie u.a. auch Eltern bei der Ausübung ihrer Pflichten und Rechte zur Pflege und Erziehung beraten, unterstützen und überwachen.

Leistungen der Jugendhilfe sind zum Beispiel die Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des Kindes in Not­situationen, die Förderung in Kinder­tages­einrichtungen und Tagespflege (u.a. Umsetzung des Kinder­tages­stätten­gesetzes), die Hilfe zur Erziehung (Sozial­pädagogische Familien­hilfe, Vollzeit­pflege, Heim­erziehung etc.) und die Eingliederungs­hilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche (u.a. Hilfen für eine angemessene Schul­bildung).

Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte (Jugendämter), an die auch entsprechende Anträge zu richten sind.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Johanna Heiser in Verbindung.

Johanna Heiser 

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Franziska Rüst

Ihre Ansprech­partnerin im Bereich Kinder- und Jugendhilfe.

Telefon: 0431 988-1249