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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Parkerleichterungen

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Schwerbehinderte Personen, die nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze (blaues Rollstuhlfahrersymbol) erfüllen, können Parkerleichterungen erhalten, wenn sie an hochgradigen Gehbehinderungen leiden oder aber eine Erkrankung vorliegt, die mit einer erheblichen Einschränkung der Mobilität verbunden ist.

Für die Bearbeitung entsprechender Anträge sind in den Städten, Gemeinden und Ämtern die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zuständig.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Susanne Goldschmidt

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Parkerleichterungen.

Telefon: 0431 988-1238