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Soziales Enschädigungsrecht
Beschreibung des Leistungsgesetzes
Das soziale Entschädigungsrecht regelt Sozialleistungsansprüche von Personen, , die aufgrund von Einwirkungen, für die der Staat bzw. die Allgemeinheit dieVerantwortung trägt, Gesundheits-schäden erlitten haben. Das soziale Entschädigungsrecht hat sich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt und umfasst heute Leistungen für geschädigte Personen und deren Hinterbliebene. Bis zum 31. Dezember 2023 war das Bundesversorgungsgesetz (BVG) anwendbar sowie eine Vielzahl von Einzelgesetzen, die das BVG für entsprechend anwendbar erklären (z. B. das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer von Gewalttaten). Mit einer umfassenden Gesetzesreform trat am 1. Januar 2024 das SGB XIV in Kraft, das die bisherigen unterschiedlichen Gesetze ersetzt. Für Leistungsberechtigte nach der alten Rechtslage gelten Besitzstandregelungen und ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Leistungsrecht. Für Anträge ab dem 1. Januar 2024 sind die Leistungen des SGB XIV ausschlaggebend. Für die Beurteilung des schädigenden Ereignisses gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Leistungen des SGB XIV sind insbesondere sog. Schnelle Hilfen (Fallmanagement und psychotherapeutische Intervention in einer Traumaambulanz), Krankenbehandlung, Leistungen zur Teilhabe und bei Pflegebedürftigkeit, Entschädigungszahlungen und der Berufsschadensausgleich.
Zuständig für die Leistungen ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Clara Willeke in Verbindung.