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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Soziales Enschädigungsrecht

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Das soziale Entschädigungs­recht regelt Versorgungs­ansprüche von Personen, die aufgrund von Einwirkungen, für die der Staat bzw. die Allgemeinheit die Verantwortung trägt, Gesundheits­schäden erlitten haben. Das soziale Entschädigungs­recht hat sich aus der Kriegs­opfer­versorgung entwickelt und umfasst heute Leistungen für geschädigte Personen und deren Hinterbliebene nach dem Bundes­versorgungs­gesetz (BVG) sowie einer Vielzahl von Einzelgesetzen, die das BVG für entsprechend anwendbar erklären (z.B. das Opfer­entschädigung­sgesetz (OEG) für Opfer von Gewalt­taten). Leistungen sind insbesondere Heil- und Kranken­behandlung, Beschädigten- und Hinter­bliebenenrenten, ergänzende Einzelhilfen zur Besserung und Wieder­herstellung der Leistungs­fähigkeit sowie Fürsorge­leistungen für Bedürftige. Zuständig für die Leistungen ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste.

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Clara Willeke

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