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6. November 2018 – Top xx

Weitere Tagesordnungspunkte ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten halten also keine parlamentarische Debatte, sondern stimmen ohne Debatte über diese Themen ab.

Leerer Plenarsaal vor Beginn der Plenarsitzung
Einige Themen wurden ohne Aussprache behandelt. Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Top 3: Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes
2. Lesung / Ausschuss-Empfehlung – Drucksache 19/194

Top 8A: Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
2. Lesung / Ausschussempfehlung – Drucksache 19/195

Top 9: Wahl eines Vertreters im Stiftungsrat der Stiftung Schloss Eutin
Wahlvorschlag – Drucksache 19/162

Top 10: Vorschlagsliste für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag – Drucksache 19/163(neu)

Top 11: Wahl des Vorstandes des Büchereivereins
Wahlvorschlag – Drucksache 19/164

Top 12: Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen Rat
Wahlvorschlag – Drucksache 19/167(neu)

Top 13: Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Kulturstiftung
Wahlvorschlag – Drucksache 19/168

Top 3: Hinterlegungsgesetz / Landeskasse

Durch eine Änderung des sogenannten Hinterlegungsgesetzes wird künftig die Deutsche Bundesbank von der Landeskasse hinterlegte Wertpapiere verwalten. Ein entsprechender Entwurf aus dem Finanzministerium wurde heute einmütig vom Plenum gebilligt; die Erste Lesung fand am Mittwoch statt.

Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2016 ist eine gebührenfreie Verwaltung von Wertpapieren nur noch über die Deutsche Bundesbank möglich. Bislang kümmert sich die HSH Nordbank um die Wertpapiere. Das Finanzministerium geht davon aus, dass durch die Übertragung eine vierstellige Summe eingespart werden kann.

Da die Aufgaben der Landeskasse seit dem 1. Januar 2015 vom „Finanzverwaltungsamt Dezernat 5“ auf das Finanzministerium („Finanzministerium Landeskasse“) übergegangen sind, ist auch hierzu eine redaktionelle Anpassung im Hinterlegungsgesetz

Top 8A: Abgeordnetengesetz

Abgeordnete brauchen künftig nicht mehr einen Nachweis über die Verwendung des monatlichen Zuschusses zu ihrer Altersversorgung abgeben, sondern nur noch eine Erklärung. Dies sieht eine heute vom Plenum vorgenommene Änderung des Abgeordnetengesetzes vor.

Zur Begründung heißt es, dass das bisherige Nachweis-Verfahren sich aufgrund der Neuregelung zum 1. Juli in der Umsetzung „als zu umständlich“ erwiesen habe: „Die Einholung eines Nachweises oder mehrerer Nachweise gestaltet sich zeitaufwendig und führt zu Verzögerungen.“

Der Entwurf für die Gesetzesänderung war am Mittwoch in Erster Lesung aufgerufen worden. Als einzige Landtagsfraktion zeichnete die AfD die Gesetzesänderungen nicht mit.

Meldung zum Thema: Juni 2017