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18. März 2020 – März-Plenum

Neue Richter fürs Landes­verfassungs­gericht

Wahlen in Zeiten von Corona: Zwei Meter Abstand und für jeden Abgeordneten einen neuen Stift. Sechs Richterposten am Verfassungsgericht hat der Landtag unter besonderen Umständen neu gewählt beziehungsweise verlängert.

Brüning Christoph Vizepräsident Landesverfassungsgericht Wahl Vereidigung
Der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Christoph Brüning wird von Landtagspräsident Schlie vereidigt. Foto: Michael August

Am Landesverfassungsgericht sind insgesamt sechs Richterstellen ausgelaufen, die nun durch das Votum des Landtages neu besetzt beziehungsweise verlängert wurden. Wiedergewählt wurde der Vizepräsident des Verfassungsgerichts, der Kieler Uni-Professor Dr. Christoph Brüning. Sein persönlicher Stellvertreter ist nun Rechtsanwalt Oswald Kleiner.

Einen weiteren Richterposten übernimmt mit Prof. Dr. Nele Matz-Lück künftig eine ehemalige Stellvertreterin eines Mitgliedes. Sie ist die Professorin für Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Ihr Stellvertreter wird der Rechtsanwalt Ulf Hellmann-Sieg. Neu im siebenköpfigen obersten Gerichtsorgan des Landes ist Prof. Dr. Frank Rose, Direktor des Amtsgerichts Ratzeburg. Seine Stellvertreterin wird Dr. Christiane Schmaltz, Richterin am Bundesgerichtshof. Alle sechs wurden von Landtagspräsident Klaus Schlie vereidigt.

Zwei-Meter-Abstand und neue Kugelschreiber

Eine Schutzmaßnahme in Zeiten von Corona: Normalerweise steht den Abgeordneten in der Wahlkabine ein Bleistift zur Verfügung, den alle verwenden. Um jedoch eine Ansteckung mit dem Coronavirus auszuschließen, bekam jeder Mandatsträger vorab einen neuen Kugelschreiber. Die eindringliche Ansage von Landtagspräsident Schlie: „Gehen Sie bitte einzeln in die Wahlkabine und wahren Sie den Zwei-Meter-Abstand.“

Das Plenum tagte wegen des Coronavirus statt mit 73 Abgeordneten in kleinerer Besetzung. Für die Wahl der Verfassungsrichter waren eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also 49 Stimmen, erforderlich. Bei 58 abgegebenen Stimmen gab es 57 Ja-Stimmen für die zuvor vom zuständigen Wahl-Vorbereitungsausschuss vorgeschlagenen Kandidaten.

Am Landesverfassungsgericht in Schleswig gilt es, drei neue Richter und drei stellvertretende Mitglieder zu besetzen. Für die Wahl ist der Landtag zuständig. Der zuständige Wahl-Vorbereitungsausschuss hat bereits fünf Empfehlungen abgegeben – darunter eine für den zur Wiederwahl vorgesehenen Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts, den Kieler Uni-Professor Prof. Dr. Christoph Brüning. Sein persönlicher Stellvertreter soll der Rechtsanwalt Oswald Kleiner werden.

Als weitere Richterin schlägt der Ausschuss mit Prof. Dr. Nele Matz-Lück eine ehemalige Stellvertreterin eines Mitgliedes vor. Sie ist die Professorin für Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Ihr Stellvertreter soll der Rechtsanwalt Ulf Hellmann-Sieg werden. Neu im siebenköpfigen obersten Gerichtsorgan des Landes wäre bei seiner Wahl durch das Parlament Prof. Dr. Frank Rose, Direktor des Amtsgerichts Ratzeburg. Seine Stellvertreterin wird Dr. Christiane Schmaltz, Richterin am Bundesgerichtshof.

(Stand: 16. März 2020)

Vorherige Meldung/Debatte zum Thema:
März 2019 (ohne Aussprache)
Juli 2018
Februar 2018 (ohne Aussprache)

Weitere Info:
Internetseite im Landesnetz

 

Wahlvorschlag

Wahl von Mitgliedern sowie Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Landesverfassungsgerichts
Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts – Drucksache 19/2051

Stichwort Regierungserklärung

Der Ministerpräsident und die Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das heißt, eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Traditionell stellt ein frisch gewählter Regierungschef zum Beginn einer Wahlperiode sein Regierungsprogramm in einer ausführlichen Regierungserklärung vor. Die anschließende Aussprache des Landtages wird in der Regel durch den Oppositionsführer eröffnet. In der vergangenen 18. Wahlperiode (2012 bis 2017) hat die Landesregierung insgesamt 17 Regierungserklärungen auf die Tagesordnung gehoben.