Der Landtag nimmt Dorschangler an den Haken, die zulässige Tagesfangquoten überschreiten. Freizeitangler, die mit Boot oder Kutter auf der Ostsee unterwegs sind, dürfen pro Tag maximal fünf Dorsche aus dem Meer holen. Sie werden künftig schon beim ersten Vergehen zur Kasse gebeten. Bislang werden „Erst-Täter“ bei Überschreitung festgesetzter Fangquoten lediglich verwarnt. Das sieht das neue Landesfischereigesetz vor, dass die Jamaika-Koalition gegen die Stimmen des SSW und bei Enthaltung von SPD und AfD verabschiedete.
Pro zu viel gefangenen Fisch werden künftig 35 Euro fällig, hinzu kommt ein Verwarngeld von 50 Euro plus Gebühren in Höhe von 28,50 Euro. Hintergrund ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016, die nun in Landesrecht überführt wurde. Weitere Neuerung: Fischereiaufsichtsassistenten, das sind hauptamtliche Mitarbeiter der oberen Fischereibehörde, können fortan die Kontrollen der effektiv unterstützen und dabei eigenverantwortlich handeln.
Diskussion um „Catch & Release“
Während die AfD kritisierte, die EU-Vorgaben schadeten Hobby-Anglern und dem Angel-Tourismus, begründeten SPD und SSW ihre Enthaltung beziehungsweise Ablehnung damit, dass der Begriff „Catch & Release“ auf Betreiben der Mehrheit im Ausschuss aus dem Gesetz herausgestrichen wurde. Damit bestehe die Gefahr, dass der Tierschutzaspekt aufgeweicht werde, hieß es unter anderem.
Der FDP-Vertreter Dennys Bornhöft begrüßte die Regelung indes, weil nun „der Regelungscharakter eindeutig“ sei. Das bedeutet: Wer einen normalgewichtigen Fisch angelt, mache sich nicht strafbar, wenn er diesen wieder zurücksetzt. „Wer allerdings zum Beispiel auf große Welse aus ist und dies nur tut, um sich am Ende mit ihnen zu filmen, um sie dann stets wieder zurückzusetzen, handelt nicht rechtskonform“, so Bornhöft. Der Landtag hatte diesen Aspekt bereits im Februar kontrovers diskutiert.
Minister: Naturparks können „wertvolle Arbeit“ fortsetzen
Fischereiwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) erklärte, EU-Recht werde eins zu eins umgesetzt. Zudem hätten Naturparks durch zusätzliche „sinnvolle Änderungen“ im Landesnaturschutzgesetz nun den notwendigen rechtlichen Rahmen, „um ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen“. Der Umwelt- und Agrarausschuss hatte ergänzt, dass die oberste Naturschutzbehörde durch Allgemeinverfügung großräumige Gebiete zu Naturparks erklären kann, wenn sie ökologisch wertvoll sind oder sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen.
Weitere Redner:
Klaus-Dieter Jensen (CDU), Kerstin Metzner (SPD), Bernd Voß (Grüne), Volker Schnurrbusch (AfD), Flemming Meyer (SSW)