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22. Februar 2018 – Top 25: Fischereirecht

Runder Tisch zum Rücksetzen von Fischen geplant

Eine breite Mehrheit im Plenum möchte über einen Runden Tisch den Umgang mit dem Zurücksetzen von Fischen in der Freizeitfischerei diskutieren lassen. Für einen entsprechenden Vorstoß der Koalition stimmten auch AfD und SSW zu.

Angeln Fische
Das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist, ist verboten. Foto: dpa, Patrick Pleul

Die regierungstragenden Fraktionen wollen „den Umgang mit Fischen und Beifang, die das gesetzliche Mindestmaß überschreiten, unter Aspekten des Natur- und Tierschutzes sowie der Hege der Fischbestände in Schleswig-Holstein überprüfen“. Hierzu appellieren CDU, Grüne und FDP an die Landesregierung, einen „Runden Tisch“ einzuberufen.

Wie der Initiator des Antrages, der Liberale Dennys Bornhöft, auf Anfrage erläutert, gehe es in dem Antrag weniger um den Beifang der Berufsfischerei, sondern vor allem um die Freizeitfischerei und den Tierschutz-Paragrafen 39 im schleswig-holsteinischen Landesfischereigesetz. Dort heißt es unter anderem, dass „das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release)“ sowie „das Aussetzen von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel“ verboten ist.

FDP setzt auf Verantwortung des Anglers

Bornhöft möchte an dem „Runden Tisch“ grundsätzlich erörtert wissen, ob das Tötungsgebot für gefangene Fische, die das Schonmaß überschreiten, grundsätzlich in Ordnung ist. Denn eine vorgeschriebene Tötung, so der FDP-Abgeordnete, entspreche nicht der Verantwortung des Fischers für den Erhalt der Fischbestände und dem Tierschutz – nämlich dann, wenn beispielsweise der Angler den Fisch trotz Einhaltung des Mindestmaßes als zu klein für die Pfanne ansieht und nicht verzehren mag und das Tier ihm überlebensfähig erscheint. In einem solchen Fall sollte es der „fachmännischen“ Entscheidung des Anglers überlassen bleiben, ob er den Fisch zurücksetzt oder tötet.

Bornhöft verweist auf Ermessensspielräume beziehungsweise Ausnahmeregelungen in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern. Dort heißt es in dem Landesfischereigesetz in Paragraf 12: „Das Aussetzen von Fischen zum Zwecke des Wiederfangens mit der Handangel ist nur zulässig, wenn eine artgerechte Haltung gewährleistet ist. Die oberste Fischereibehörde kann durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen einer artgerechten Haltung festlegen.“

(Stand: 19. Februar 2018)

Eine breite Mehrheit im Plenum möchte über einen Runden Tisch den Umgang mit dem Zurücksetzen von Fischen in der Freizeitfischerei diskutieren lassen. Für einen entsprechenden Vorstoß der Jamaika-Koalition stimmten auch AfD und SSW zu. Dreh- und Angelpunkt soll dabei die Frage sein, ob Fische, die das vorgegebene Mindestmaß überschreiten, künftig womöglich wieder ins Wasser geworfen werden dürfen. Derzeit ist dies laut Tierschutzgesetz in Schleswig-Holstein verboten.

Es sei für Nachwuchsfischer nicht akzeptieren, dass Fische ohne Not totgeprügelt werden müssen, begründete Dennys Bornhöft (FDP) den Vorstoß. Dies, so der Liberale, würde zudem dem Artenschutzgebot nicht gerecht.

Petersdotter: „Selfie-Fischerei“ vermeiden

Trotz Zustimmung zur Einrichtung eines Runden Tischs, den die Landesregierung einsetzen soll, äußerten die Grünen Bedenken. Deren Abgeordneter Lasse Petersdotter warnte davor, dass die Erlaubnis des sogenannten „catch und release“ – das Fangen und Wiederfreilassen von Fischen – der „Selfie-Fischerei“ Tür und Tor öffnen könne.

Die SPD, die sich bei der Abstimmung enthielt, kritisierte die sprachliche Gestaltung des Antrages: Der Vorstoß mache unter anderem nicht deutlich, ob er sich auf die Berufs- oder Freizeitfischerei beziehe, sagte Kerstin Metzner (SPD), und Flemming Meyer (SSW) kritisierte zudem, dass in dem Antrag keine Akteure für den Runden Tisch offen genannt werden. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) kündigte in einem Ein-Minuten-Beitrag an, er werde neben Anglern und Sportfischern auch den Beirat der Tierschutzorganisationen hinzuziehen.

Weitere Hauptredner: 
Klaus Jensen (CDU), Volker Schnurrbusch (AfD)

Antrag

Runder Tisch zum Mindestmaß und Rücksetzen von Fischen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/512