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23. Oktober 2019 – Umwelt- und Agrarausschuss

Revierjäger dürfen Problemwolf jagen

Nachdem es den vom Land bestellten Jägern bislang nicht gelang, Problemwolf „GW 924m“ zu stellen, dürfen ab Montag nun auch die Revierpächter in Pinneberg und Steinburg das Gewehr anlegen.

Zwei Wölfe im Wildpark Eekholt
Für Nutztiere ungefährlich: Wölfe im Wildpark Eekholt. Foto: dpa, Carsten Rehder

Am kommenden Montag wird eine neue Allgemeinverfügung in Krafttreten, die es allen Revierjägern und den Jagdschutzbeauftragten in den Kreisen Pinneberg und Steinburg erlaubt, den dort herumstreifenden sogenannten Problemwolf mit der Kennung „GW 924m“ zu erlegen. Dies bestätigte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) heute im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages. Die bisherigen Bemühungen zur Entnahme des Wolfes seien trotz des großen Einsatzes aller Beteiligten, unter anderem einer Gruppe vom Land bestellter Jäger, bislang nicht erfolgreich gewesen, sagte der Minister.

Albrecht betonte, dass normale Jagdscheininhaber und sogenannte Begehungsscheininhaber nicht zu den Abschussberechtigten gehören. Anschließend präsentierte ein Sprecher des Ministeriums Zahlen, die die Bezeichnung „Problemwolf“ umreißen: So seien in diesem Jahr 17 Fälle bekanntgeworden, in denen Weideschutzzäune überwunden wurden – und alle ausgewerteten genetischen Funde belegten, dass es sich um „GW 924m“ handelte. Und: „Er ist noch da“, sagte der Wolfexperte aus dem Ministerium. Dies habe sich „ganz aktuell“ bestätigt.

„GW 924m“ allein auf weiter Flur

Auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Hauke Göttsch versicherte Albrecht die Wahrung der Anonymität, sollte ein Schütze den Wolf erlegen. Hier werde eine verlässliche Kontaktperson zwischen Jägerschaft und Ministerium tätig. Die Allgemeinverfügung werde voraussichtlich solange aufrechterhalten, erfuhr die nachfragende SPD-Abgeordnete Sandra Redmann, wie sich „GW 924m“ auffällig verhalte und kein weiterer Wolf in den Kreisen Pinneberg und Steinburg unterwegs sei. Es werde davon ausgegangen, dass der Problemwolf schnell erlegt werden könne oder eventuell sogar „im besten Fall“ von selbst abwandere. Das Ministerium schließt aufgrund „hinreichender“ Belege aus, dass es derzeit einen weiteren Wolf in dem betreffenden Gebiet im Süden des Landes gibt.

Die ab kommende Woche gültige Allgemeinverfügung sei mit den nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden abgestimmt worden, sagte Minister Albrecht.