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24. Januar 2020 – Januar-Plenum

Der lange Weg zurück zur „Wildnis“

Zwei Prozent der Landesfläche sollen wieder zur „Wildnis“ werden, Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen. Doch das wird schwierig, denn der Mensch hat in den vergangenen Jahrhunderten massiv in die Natur eingegriffen.

Wald Wildnis Pilze
Nur von Menschen völlig unberührte Natur gilt als „Wildnis“. Foto: dpa, Ulrich Perrey

Als Naturschutzprojekt sollen in Schleswig-Holstein zwei Prozent der Landesfläche wieder zur Wildnis werden – das sind 32.000 Hektar. Dies könne aber nur mittel- bis langfristig gelingen, heißt es im Bericht „Wildnis in Schleswig-Holstein“ der Landesregierung. Er wurde ohne Aussprache im Plenum behandelt und zur abschließenden Beratung dem Umwelt- und Agrarausschuss übergeben. Die ursprünglich geplanten Reden der Abgeordneten werden im Plenarprotokoll nachzulesen sein.

Laut dem Bericht soll zunächst in neun Modellgebieten innerhalb der nächsten fünf Jahre die Umsetzung des Wildnisziels vorangetrieben werden. Bisher wurden behördlich 159 Gebiete in Schleswig-Holstein mit einer Fläche von knapp 25 000 Hektar als wildnisgeeignet eingeschätzt. Das dominierende Ökosystem sind Moore, allerdings auch Naturwälder oder andere Naturschutzgebiete. Hinzu kommen 5200 Hektar des Nationalparks Wattenmeer, insbesondere Vorlandsalzwiesen, aber auch die Insel Trischen.

Vom Menschen unberührte Wiesen, Wälder, Seen und Moore sind ein wichtiger Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Deswegen haben Bund und Land das Ziel ausgegeben, zwei Prozent der Landesfläche als „Wildnis“ auszuweisen. In Schleswig-Holstein wären das 32.000 Hektar. Es wird aber lange dauern, bis dieses Ziel erreicht wird. Das geht aus einem Bericht des Umweltministeriums hervor. Denn echte „Wildnis“ ist im Lande derzeit laut Bericht „nicht mehr vorhanden“. War im 19. Jahrhundert noch etwa ein Drittel der Fläche „nutzungsfrei“, so gibt es heute kaum einen Fleck in der Landschaft, der nicht vom Menschen geprägt ist.

Damit ein Gebiet echte „Wildnis“ werden kann, ist eigentlich eine Mindestgröße von 500 Hektar nötig. Zusammenhängende Flächen dieser Größe zurück zu entwickeln, sei in Schleswig-Holstein jedoch „nicht umsetzbar“. Das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek bei Kiel beschränkt sich deswegen auf eine Mindestgröße von 20 Hektar. In diesen Gebieten soll es keine asphaltierten Straßen, keine Land- und Forstwirtschaft, keinen Hochwasserschutz sowie möglichst keine Jagd und keine Fischerei geben. Wandern, Reiten und Radfahren sollen erlaubt sein, jedoch keine Mountainbikes und keine Motorboote.

Modellgebiete verwildern

Die Verwilderung ist laut Bericht dort am aussichtsreichsten, wo sich die Flächen im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Das LLUR hat nach jahrelanger Prüfung 159 Gebiete im Lande mit einer Fläche von knapp 25.000 Hektar identifiziert, die „wildnisgeeignet“ sind. Ein Großteil davon sind Moore und Wälder, hinzu kommen Teile des Nationalparks Wattenmeer.

Zunächst sollen neun Wildnisgebiete als Modellregionen ausgewiesen werden. Die Liste reicht von der Unterelbe im Kreis Pinneberg über den Beltringharder Koog in Nordfriesland bis zu den Fröruper Bergen bei Oeversee im Kreis Schleswig-Flensburg. Dies sei aber nur ein Startschuss, heißt es in dem Bericht: „Die Umsetzung des Zwei-Prozent-Wildnisziels in SH ist nur mittel- bis langfristig zu erreichen.“

(Stand: 20. Januar 2020)

Meldung bei Antragstellung:
August 2019 (ohne Aussprache)

Regierungsbericht

Wildnis in Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/1782
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung )

Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/1555(neu)
(Landtagsbeschluss vom 30. August 2019)