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26. Februar 2021 – Februar-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache: 19/1812


Top 5 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2658
(Ausschussüberweisung am 28. Januar 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2761


Top 9 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Übertragung von Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2760
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung)


Top 12 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2790


Top 22 / Berichtsantrag
Schriftlicher Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für gewaltbetroffenen Frauen in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2768


Top 26 / Berichtsantrag
Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung stellen – Keine Periodenarmut in Schleswig-Holstein!
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2774


Top 27, 51 / Antrag, Regierungsbericht
Umsetzung des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2021 in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Abg. des SSW – Drucksache 19/2780
Bericht der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2021
Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz – Drucksache 19/2659


Top 34 / Berichtsantrag
Lücken schließen – Bericht zum aktuellen Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen, FDP – Drucksache 19/2791


Top 40 / Ausschussempfehlung
Mindestlohn auch für Jugendliche
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/1864
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2752


Top 41 / Ausschussempfehlung
Tierheimen effizient helfen
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1916
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/2753


Top 42 / Ausschussempfehlung
Runden Tisch Tierheime einrichten
Gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV und § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO
Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/2754


Top 43 / Ausschussempfehlung
Klimaschutz im Straßenverkehr - jetzt!
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/1899
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/2756


Top 44 / Ausschussempfehlung
Kommunale Verfassungsbeschwerde der Kreise Dithmarschen, Plön und Schleswig-Flensburg vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht (Az. LVerfG 1/21)
Schreiben des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2021
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2778


Top 45 / Ausschussempfehlung
Vereinbarung von Mehrerlösklauseln bei Grundstücksgeschäften
Gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV und § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2779


Top 53 / Bericht
Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung
Bericht zur politischen Bildung in der 19. Wahlperiode – Drucksache 19/2461


Top 5: GMSH-Gesetz

Der Landtag hat einstimmig ein Gesetz beschlossen, das die Organisationsstruktur und das Beschaffungswesen der GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR / eine Anstalt des öffentlichen Rechts) neu regelt. Somit kann bei der GMSH wieder eine Gewährträgerversammlung eingerichtet werden. Diese war 2010 von der damaligen schwarz-gelben Regierung abgeschafft worden. Es bestand seinerzeit die Ansicht, einen Beitrag zur Verschlankung der Verwaltung leisten zu können. Nun die Kehrtwende.

Es sei „zielführender, die landespolitischen Interessen in der Gewährträgerversammlung zu verfolgen“, heißt es in dem neuen Gesetz. Dem Papier zufolge wird die Gewährträgerversammlung aus fünf Vertretern des Landes bestehen. Sie werden vom Finanzministerium bevollmächtigt, die Eigentümerrechte des Landes als Träger der GMSH wahrzunehmen. Je ein Bevollmächtigter wird vom Finanzministerium sowie von den jeweils für Polizei, Justiz, Wissenschaft und Energie zuständigen Ministerien gestellt. Den Vorsitz in der Gewährträgerversammlung hat der Bevollmächtigte des Finanzministeriums. Beschlüsse der Gewährträgerversammlung müssen einstimmig ausfallen.

Zudem wird der gesamte Beschaffungsprozess überprüft und verschlankt werden. Die GMSH wird die Beschaffungen für die Landesbehörden künftig unmittelbar im Namen und auf Rechnung des Landes vornehmen. Zudem verhindert die Gesetzesnovelle, dass beginnend mit dem Haushaltsjahr 2023 die Beschaffungstätigkeit der GMSH für das Land der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Da ab diesem Zeitpunkt die Neuregelung im Umsatzsteuerrecht anzuwenden ist, wäre ohne die neue Regelung eine zusätzliche Belastung des Landeshaushalts in Höhe von etwa 400.000 Euro jährlich ab dem Haushaltsjahr 2023 entstanden.

Meldung Erste Lesung:
Januar 2021
Weitere Informationen:
Hompage der GMSH 


Top 9: Landwirtschaftskammer-, Dauergrünlandgesetz

Die Landwirtschaftskammer soll die Aufgaben des Pflanzenschutzdienstes übertragen bekommen. Schon seit 2008 ist die Kammer zuständig für den Pflanzenschutz. Eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2012 macht es aber erforderlich, die oberste Landesbehörde qua Gesetz erneut zu ermächtigen. Zu den Aufgaben der Landwirtschaftskammer zählen neben dem Pflanzenschutz auch die Pflanzengesundheit und der Saatgutverkehr.

Der Gesetzentwurf wird im Umwelt- und Agrarausschuss weiter beraten.

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2019 (Dauergrünlandgesetz)


Top 12: Wahlrechtliche Vorschriften

Das schleswig-holsteinische Wahlgesetz soll mit Blick auf die Corona-Pandemie ergänzt werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von Jamaika, SPD und SSW vor. Das Ziel: Die Wahl von Kandidaten und die Aufstellung von Landeslisten sollen auch ohne die bisher notwendige körperliche Anwesenheit der Delegierten und Parteimitglieder möglich sein.

Vorgesehen ist, dass der Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine „epidemiologische Notlage“ feststellt. Ist dies geschehen, dann können Kandidatenvorschläge sowie die Vorstellungsreden der Kandidaten per Videokonferenz erfolgen. Die endgültige Abstimmung über die Bewerber soll dann „im Wege der Urnenwahl, der Briefwahl oder einer Kombination aus Urnen- und Briefwahl“ stattfinden. Dies soll sowohl für Landtagswahlen als auch für Kommunalwahlen gelten. Das Ende der „epidemiologischen Notlage“ stellt der Landtag dann wiederum mit Zwei-Drittel-Mehrheit fest. Die nächste Landtagswahl ist turnusmäßig für Frühjahr 2022, die nächste Kommunalwahl für Frühjahr 2023 geplant.

Außerdem ist vorgesehen, dass Volksinitiativen während einer „epidemiologischen Notlage“ eine Fristverlängerung von drei Monaten beantragen können, um auch unter erschwerten Bedingungen ausreichend Unterstützer zu finden. Die Frist kann demnach mehrmals verlängert werden, solange die Notlage besteht. Die Entscheidung trifft der Landtagspräsident.

Ein weiterer Punkt: Es soll im Wahlgesetz festgeschrieben werden, dass das Aufhängen von Wahlplakaten nur noch unter sehr strengen Bedingungen untersagt werden darf. Lediglich aus „herausragenden“ Gründen des Denkmal- oder Naturschutzes dürfen Gemeinden die Wahlwerbung sechs Wochen vor dem Wahltermin und zwei Wochen danach verbieten. Ansonsten gehe die „überragende Bedeutung“ der Wahl für die Demokratie vor.

Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.


Top 22: Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen

Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, in der kommenden Mai-Tagung schriftlich über Hilfeangeboten für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu berichten. Der von der SPD initiierte Bericht soll insbesondere den Bedarf in den Blick nehmen und dabei auch den ländlichen Raum berücksichtigen.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden im Jahr 2019 landesweit rund 4.900 Menschen im Land Opfer von Gewalt in Partnerschaften, 3.900 von ihnen waren Frauen. Deutschlandweit kamen im selben Zeitraum 117 Frauen durch Gewalt ihres Partners ums Leben. Aktuelle Berichte aus Gewaltambulanzen über schwere Gewalt gegen Frauen legen nahe, dass sich die Situation für viele Frauen durch die Corona-Krise verschärft hat.

Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2019 (Istanbul-konvention)
Juli 2018


Top 26: Menstruationsartikel

Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, nach der Sommerpause darüber zu berichten, unter welchen Voraussetzungen Menstruationsprodukte wie Tampons und Binden in Schleswig-Holstein kostenfrei verteilt werden könnten. Der SSW, der das Thema auf die Agenda gesetzt hat, spricht von „Periodenarmut“, da sich nicht jede Frau diese Hygieneartikel leisten könne.

Mädchen etwa seien gegenüber Jungs benachteiligt, wenn sie aus Scham und Angst vor einem Malheur infolge der Blutung die Schule schwänzten. Deswegen gehe es, so der SSW, darum „geschlechterbedingte Nachteile auszuräumen“, wie es in dem Antrag heißt. Menstruationsartikel müssten niedrigschwellig zugänglich gemacht werden, beispielsweise an Schulen, Hochschulen und in öffentlichen Einrichtungen. Neben Menschen mit geringem Einkommen soll der Bericht auch die Situation von obdachlosen Frauen in den Blick nehmen.


Top 27, 51: Arbeitsprogramm der EU-Kommission

Die Landesregierung hat dem Parlament ihren Bericht zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2021 vorgelegt. Das Papier zeigt auf, welche Punkte der EU-Strategie aus Sicht der Regierung besonders wichtig für Schleswig-Holstein sein sollen. Das Jamaika-Bündnis setzt seine Schwerpunkte beim Klima- und Naturschutz, dem Schutz von Frauen vor Gewalt sowie im Bereich Datenschutz. Zugleich, so ein überfraktioneller Antrag, soll die Landesregierung auf EU-Ebene inhaltlich Einfluss nehmen und die Interessen des Landes deutlich machen. Sie soll dem Landtag in den zuständigen Gremien über alle „wesentlichen Schritte zur Umsetzung dieser Initiativen“ berichten, wie es in dem Antrag heißt.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen des AfD-Zusammenschlusses angenommen und der Regierungsbericht förmlich zur Kenntniss genommen.

Arbeitsprogramm der EU-Kommission

Kampf gegen Corona, Digitalisierung, Klimaschutz: Die EU-Kommission plant für die nächsten Monate 86 Initiativen in 44 Gesetzgebungspaketen. Dies geht aus dem Arbeitsprogramm der Brüsseler Behörde für 2021 hervor. Ein Paket namens „Fit für 55“ soll das vorgeschlagene Ziel realisieren, bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Klimagase als 1990 auszustoßen, darunter Vorgaben zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Energiesparen in Gebäuden, Landnutzung und Steuern. Zudem soll ein Fahrplan klar definierte Ziele zur Digitalisierung bis 2030 aufstellen, darunter Vorgaben zu Netzanbindung, Qualifikationen und Digitalisierung öffentlicher Dienste.

Angesichts der wirtschaftlichen Corona-Krise sollen soziale Rechte gestärkt werden. In dem Zusammenhang plant die Kommission eine „Kindergarantie“: Alle Jungen und Mädchen sollen ein Mindestmaß an Bildung und Gesundheitsvorsorge bekommen. Auf der Weltbühne will die Kommission das multilaterale System stärken, die Beziehungen zur südlichen Nachbarschaft vertiefen und eine Position zur Arktis ausarbeiten. Die Rolle der EU in der Gesundheitsversorgung soll gestärkt werden. Eine neue Strategie soll sicherstellen, dass die grenzkontrollfreie Schengenzone erhalten wird und besser funktioniert. In der Migrationspolitik plant die Kommission einen Vorstoß für Kriterien für legale Zuwanderung.

Die längst geplante Konferenz zur Zukunft Europas soll nun endlich auf den Weg gebracht werden. Unter Pandemiebedingungen können die Diskussion mit den Bürgern aber wohl nur hybrid stattfinden, also größtenteils online.

Vorherige Meldungen zum Thema:
März 2020 / Juni 2020 (Bericht 2020/ohne Aussprachen)


Top 34: Mobilfunk-/Breitbandausbau

Die Jamaika-Fraktionen haben die Landesregierung aufgefordert, dem Parlament bis zur Juni-Tagung einen schriftlichen Bericht über den aktuellen Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus vorzulegen. Was wurde bislang unternommen, um dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung näher zu kommen? Wie und in welchem Zeitraum können die verbliebene weißen Flecken abgedeckt werden? Die Antworten auf diese Fragen sollen auch auf die Rolle sogenannter privater Anbieter in den Blick nehmen.

Laut dem Wirtschaftsministerium ist der Ausbau der Mobilfunknetze und Glasfaseranschlüsse in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr kräftig vorangekommen. Etwa 12 bis 49 Prozent der Funklöcher im Mobilfunknetz hätten die Anbieter schließen können, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) im Dezember. Inzwischen verfügen laut Buchholz 95 Prozent der Haushalte im Land über den LTE-Standard, das seien fünf Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr. Und 48 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein seien ans Glasfasernetz anschließbar. Im Bundesdurchschnitt seien es dagegen nur 8 bis 10 Prozent

Private 5G-Campusnetze

Die 5G-Mobilfunktechnik sieht vor, private 5G-Campusnetze betreiben zu können. Seitens verschiedener deutscher Industrieunternehmen besteht großes Interesse daran, selbst Netzbetreiber zu werden und ein jeweils eigenes industrielles 5G-Netz aufzubauen und zu betreiben. Aktuell sind dies Unternehmen wie etwa BASF, BMW, Bosch oder Daimler.

Ein privates 5G-Netz ermöglicht es den Unternehmen, unabhängig von derzeitigen Netzbetreibern eigene lokale Netze zu betreiben, mit denen sich beispielsweise die Kommunikation der vernetzten Prozesse der Industrie 4.0 abwickeln lässt. Diese 5G-Campusnetze lassen sich auf die jeweils spezifischen Anforderungen optimieren. Gleichzeitig behalten die Unternehmen die volle Datenhoheit über alle mobil übertragenen Informationen.

Die Bundesnetzagentur sieht für die Campusnetze besondere Frequenzblöcke vor, die nicht per Versteigerung an die öffentlichen Netzbetreiber vergeben werden. Die Frequenzen liegen im Bereich zwischen 3,7 und 3,8 Gigahertz. Auch höhere Frequenzen und Millimeterwellen beispielsweise bei 26 Gigahertz eignen sich für die lokale Nutzung in Campusnetzen.

Die Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur sehen vor, dass die Frequenzen auf Antrag den interessierten Unternehmen zugeteilt werden. Allerdings sind lokale Glasfasernetzbetreiber von dieser Vergabe ausgeschlossen, da keine lokalen öffentlichen Mobilfunkangebote und lokale Konkurrenz zu den überregionalen Netzanbietern entstehen sollen. Die privaten 5G-Campusnetze sind ausschließlich für industrielle Anwendungen oder für die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen.

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2021
Juli 2018 (5G)


Top 40: Mindestlohn für Jugendliche

Der SSW im Landtag ist mit seinem Vorstoß gescheitert, den Mindestlohn auf Jugendliche auszuweiten. Ein entsprechender Antrag fand lediglich die Unterstützung der SPD-Fraktion. Die Befürchtung der Ablehner des Antrags: diese Maßnahme Jugendliche davon abhalten könnte, eine Ausbildung anzufangen. Denn in einem Ausbildungsverhältnis liegt der Stundenlohn oft deutlich unter dem Mindestlohn von aktuell 9,50 Euro.

Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2019
Weitere vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
November 2020 (allg. Mindestlohn)
Februar 2019 (Azubis)
Mai 2019 (Azubis/ohne Aussprache)


Top 41: Tierheime / Finanzhilfen

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, Tierheime besonders zu unterstützen, wenn sie Tiere in Fällen von sogenanntem Animal Hoarding, auch „Tiersammelsucht“ genannt, aufnehmen. Wenn etwa 160 Katzen, Meerscheinchen und Kaninchen, wie beispielsweise im vergangenen Jahr in Kiel geschehen, aus einer Wohnung geholt würden, sei „schnelle unbürokratische, auch finanzielle Hilfe“ erforderlich, heißt es in dem Antrag. Lediglich die Abgeordneten des SSW unterstützen den Vorstoß der Sozialdemokraten.

Das Phänomen der Tiersammelsucht sei im letzten Jahr vermehrt im Land aufgetreten, heißt es in dem Papier. Die Tierheime seien mit oft hohen Anzahl der Tiere, etwa 50 Hunde oder 60 Katzen auf einmal, überfordert. Die Unterstützung durch die Kommunen reiche in solchen Fällen oftmals nicht aus. Animal Hoarding könne für Tierheime gar existenzgefährdend werden. Oftmals kämen die in Obhut genommenen Tiere aus katastrophalen Verhältnissen, seien sehr pflegebedürftig und verursachten hohe Tierarztkosten. Das erschwere eine Vermittlung.

Debatte bei Antragstellung:
Januar 2020
Weitere Infos:
Richtlinie für Tierheime der Landesregierung


Top 42: Tierheime / Runder Tisch

Ein „Runder Tisch“ soll die Finanzprobleme der Tierheime im Land angehen. SPD und SSW hatten das Thema angestoßen, die übrigen Fraktionen stimmten geschlossen zu. Die Idee: Die Landesregierung soll sich mit Vertretern von Kommunen und Tierheimen sowie der Tierschutzbeauftragten Katharina Erdmann zusammensetzen. Bis zum Sommer soll dann ein Finanzierungskonzept stehen.

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2020
Weitere Infos:
Richtlinie für Tierheime der Landesregierung


Top 43: Tempolimit auf Autobahnen / Klimaschutz

Ein verkehrspolitischer Vorstoß der Abgeordneten des SSW für mehr Sicherheit auf Schleswig-Holsteins Autobahnen ist gescheitert. Konkret wollte die Landtagsgruppe die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 km/h begrenzen und ein LKW-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen durchsetzen. Zudem hatte der SSW eine Kraftstoffverbrauchsgrenze für neu zugelassene Diesel- und Benzin-PKW angestrebt. Die Koalitionsfraktionen lehnten den Antrag ab, die SPD enthielt sich.

Debatte bei Antragstellung:
Januar 2020
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Mai 2019


Top 44: Kommunale Verfassungsbeschwerde

- Meldung folgt kurz nach Aufruf der Sammeldrucksache -


Top 45: Mehrerlösklauseln bei Grundstücksgeschäften

Zukünftig wird die Landesregierung verpflichtet, bei allen Grundstücksgeschäften grundsätzlich eine Mehrerlösklausel von mindestens 50 Prozent und über mindestens 15 Jahre mit den Käufern zu vereinbaren. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei der Verwertung von Fiskal-Erbschaften. Gibt es Abweichungen von dieser Regelung, muss der Finanzausschuss des Landtages im Vorweg informiert werden. Ein entsprechender interfraktioneller Antrag stammt im Wege der Selbstbefassung aus dem Finanzausschuss.

Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse

Die Mitglieder der Ausschüsse können in eigener Verantwortung entscheiden, welche Themen sie in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Aus solchen Befassungen gehen konkrete parlamentarische Initiativen hervor, über die der Landtag in seinen Plenarsitzungen entscheidet.


Top 53: Bericht zur politischen Bildung

Der Landesbeauftragte für politische Bildung hat dem Plenum seinen Tätigkeitsbericht für die 19. Wahlperiode vorgelegt. Das Papier umfasst die Aktivitäten zwischen Februar 2017 bis Juni 2020. Auf 56 Seiten, unterteilt in sechs Handlungs- und sieben Themenfelder, schildert der Bericht die Höhepunkte im vergangenen Berichtszeitraum, etwa den Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im März 2019.

Der Landesbeauftragte begrüßt die Pläne der Regierung, ab dem Schuljahr 2020/2021 die Wochenstundenzahl des Fachs Wirtschaft/Politik in der Sekundarstufe I an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ab dem Schuljahr 2020/202 zu erhöhen. Darüber hinaus empfiehlt er, den Kontakt zwischen Schule und Politikern auszubauen, zum Beispiel durch einen Besuch im Landtag oder eine Stärkung von Formaten wie etwa „Jugend im Landtag“.

Landesbeauftragter für politische Bildung

Der amtierende Landesbeauftragte für politische Bildung, Christian Meyer-Heidemann, wurde vom Schleswig-Holsteinischen Landtag im November 2015 mit breiter Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Er berät die Landesregierung und den Landtag in Grundsatzangelegenheiten der politischen Bildung. Der Landesbeauftragte und sein Team arbeiten unabhängig und überparteilich.

Der Bericht wurde an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung überstellt.

Vorherige Debatte zum Thema:
Dezember 2019 (Schule)
Weitere Infos:
Der Beauftragte für politische Bildung im Landtag