Der Landtag hat heute eine Neufassung des Wohnraumförderungsgesetzes beschlossen. Ein zentraler Punkt: Die Gültigkeitsdauer eines Wohnberechtigungsscheines wird von zwei Jahren auf ein Jahr halbiert. Alternative Leistungsbescheide werden nicht mehr als Wohnberechtigungsscheine anerkannt, etwa ein Nachweis bei Wohngeld- und Sozialleistungsbezug. Bei Umzug in eine Sozialwohnung muss ein aktueller Wohnberechtigungsschein beantragt werden müssen. Außerdem wird eine Experimentierklausel eingeführt. Diese erlaubt, Wohnungen, die mit zwischenzeitlich besser verdienenden Haushalten belegt sind, aus den Bindungen herauszulösen und diese auf andere Wohnungen zu übertragen.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) erklärte in Vertretung von Sabine Sütterlin-Waack (CDU), es gehe mit den Gesetzesänderungen um eine gute finanzielle Ausstattung und praxisnahe Regelungen für einkommensschwache Haushalte. Die guten Finanzen, auch um Kommunen zu unterstützen, seien vorhanden. Zwischen 2019 und 2022 stehe ein Budget für den sozialen Wohnungsbau von über 900 Millionen Euro zur Verfügung.
„Schmerzpflaster“
Die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal nannte die Neuregelung nur ein „Schmerzpflaster“. Alle Beteiligten in der Anhörung seien sich einig, dass das Gesetz nur einen kleinen Beitrag dazu leistet, Wohnungen belegbindungsgerechter zu verteilen, sagte sie. Echter Fortschritt sehe anders aus. „Aber auf Bundeseben bewegt sich zum Glück was“, so Ünsal mit Blick auf die neue Ampel-Koalition.
Für Peter Lehnert (CDU) dagegen sind die vollzogenen Änderungen sachgerecht und zielführend. „So viele positive Rückmeldungen von Verbänden in einer Anhörung haben wir selten“ sagte er. Grundsätzlich sei „bauen, bauen, bauen das Erfolgsrezept der Wohnungsbaupolitik“.
Die Novellierung des Gesetzes wurde mit breiter Mehrheit vorgenommen, Lediglich der SSW, der sich für eine Fehlbelegungsabgabeaussprach, stimmte dagegen.
Weitere Stimmen aus dem Plenum
Andreas Tietze (Grüne):
Wohnen ist ein Menschenrecht und wir müssen dafür sorgen, dass es so bleibt. Wir haben über 14.000 Wohnungen gebaut im vergangenen Jahr. Ich bin mit dem, was wir erreicht haben, nicht unzufrieden. Wir bekommen nun auch noch zusätzlich einen Drive aus dem Bund. Bauen muss zu einer wichtigen Führungsaufgabe in Deutschland werden.
Jan Marcus Rossa (FDP):
Soziologen sehen Fehlbelegungsquote zum Nachteil der Quartiere, weil Menschen wegziehen, und die soziale Struktur nachhaltig verschlechtern. Besser ist es Bevölkerungsdurchmischung zu garantieren. Die SPD fabriziert nur schöne Worte.
Lars Harms (SSW):
Noch nie war Wohnraum wertvoller als jetzt. Das bedeutet, nicht jeder oder jede kann sich hochpreisigen Wohnraum leisten. Die Bekämpfung der Wohnungsknappheit muss angegangen werden. Unserer Auffassung nach, liegen die richtigen Instrumente diesbezüglich auf dem Tisch. Der vorliegende Gesetzentwurf gehört aber nicht dazu.
Jörg Nobis (AfD):
Die gemachten Vorschläge sind nicht falsch, aber sie doktern nur an der Oberfläche und an Symptomen herum. Ausdrücklich begrüßen wir die Experimentierklausel.