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31. März 2022 – Bildungsausschuss

Schule-Schwänzen ein ernstes Thema

Empört reagieren Bildungspolitiker auf einen Zeitungsartikel zum Thema Schule-Schwänzen. Auch wenn es inhaltlich unterschiedliche Meinungen gibt, wird die reißerische Aufmachung scharf kritisiert.

Jugendliche mit Flaschen vor sich sitzen auf einer Brücke und beobachten den Sonnenuntergang.
Kein Bock auf Schule, chillen statt büffeln – Datenmaterial zum Thema Schule-Schwänzen soll präziser erhoben werden. Foto: dpa, Fernando Gutierrez-Juarez

Der Bildungsausschuss hat davor gewarnt, das Thema Schule-Schwänzen und die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen des Gegensteuerns auf ein populistisches Niveau zu heben. Insbesondere Abgeordnete der Koalition kritisierten einen auf der Titelseite mit „Polizei soll notorische Schulschwänzer abholen“ erschienen Artikel in einer Kieler Tageszeitung aufs Schärfste. Sowohl der Ausschussvorsitzende Peer Knöfler wie auch Tobias von der Heide (CDU) zeigten sich in der heutigen Ausschusssitzung von dieser „reißerischen Aufmachung“ empört.

Die Bildungspolitiker sprachen von populistischem Gebaren und betonten, dass eine Durchsetzung der Schulpflicht mit einer Zuführung per Zwang nur ganz am Ende einer Kette von vorangehenden Dialogmaßnahmen stünde. „Vorher gibt es ganz viele pädagogische Elemente, so dass solche Zwangsmaßnahmen praktisch gar nicht erst vorkommen“, sagte auch die Grünen-Abgeordnete Ines Strehlau.

Schrittweise zur Vernunft

Laut einem kürzlich vorgelegten Rahmenkonzept zum Schulabsentismus setzt die Landesregierung auf Prävention, Intervention und Wiedereingliederung. So ist bei einem unentschuldigten Fehlen eines Schülers von bis zu drei Tagen die Schulleitung zu informieren und es sollen die Eltern kontaktiert werden. Dabei soll die Klassenlehrkraft den Erziehungsberechtigten auch Hilfsangebote aufzeigen. Bei „problematischen Fehlzeiten“ von mehr als zehn Tagen sind die Gespräche zu intensivieren und es ist die Schulsozialarbeit beziehungsweise schulische Erziehungshilfe hinzuzuziehen.

Bei „gravierenden Fehlzeiten“ von mehr als 20 unentschuldigten Tagen wird laut dem Rahmenkonzept schließlich das Schulamt informiert und es kann in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht ein Zwangsgeldverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Und erst ganz am Ende dieser Kette steht, so ist es auch im Schulgesetz verankert, zur „Durchsetzung der Schulpflicht“ die mögliche Zuführung durch unmittelbaren Zwang, sprich per Polizei.

Konzept noch in Entwicklung

Bildungsstaatsekretärin Dorit Stenke verteidigte im Ausschuss diese Maßnahmen-Kette und wies daraufhin, dass das Konzept noch in der Entwicklung sei. Die weitere Umsetzung werde mit wissenschaftlicher Begleitung geschehen und die formelle Datenerhebung intensiviert. Damit reagierte sie auch auf Kritik der Opposition. So hatte der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat moniert, dass die Elternbeiräte bei diesem Thema bislang zu wenig einbezogen worden seien, und Jette Waldinger-Thiering (SSW) vermisste in dem Rahmenkonzept Antworten auf die Kernfrage: „Warum kommen die Kinder nicht zur Schule?“ Stenke versprach, das fertige Konzept vor seiner Umsetzung eng mit Lehrkräften und Elternschaft zu diskutieren.