Nachdem der Innen- und Rechtsausschuss bereits grünes Licht für das von den Koalitionsfraktionen erarbeitete „Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ gegeben hat, steht jetzt in Zweiter Lesung die Beschlussfassung durch das Plenum an. Kernpunkt in dem Gesetzentwurf ist das sogenannte spanische Modell, das auch den Einsatz einer elektronischen Fußfessel vorsieht. Sie soll nach richterlichem Beschluss mit dem Gesetz auch bei häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt angeordnet werden können.
Dadurch, dass die gefährdete Person ein technisches Gegenstück zu der Fußfessel erhält, wäre der Schutzraum nicht mehr statisch auf Räumlichkeiten begrenzt, sondern beweglich. Bei einer Verletzung des Schutzabstands könnte ein Alarm die Polizei schnell reagieren lassen. Das Bundesjustizministerium hatte Anfang Dezember 2024 einen ähnlichen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt, die Familiengerichten ermöglichen soll, in Fällen von häuslicher Gewalt eine Aufenthaltsüberwachung mit einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. In Spanien wird dies beispielsweise bereits praktiziert.
Weiter sollen mit dem geplanten Landesgesetz in Schleswig-Holstein etwa die Hürden für Wohnungsverweise sowie Betreuungs-, Kontakt- und Näherungsverbote gesenkt werden. Zudem könnte auch die Kontaktaufnahme von Tätern zu nahestehenden Angehörigen oder Kindern untersagt werden. Im Innen- und Rechtsausschuss stimmten nach einer leichten Modifizierung des Entwurfs die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und SSW für das Gesetz, einzig die FDP votierte dagegen.
Auswirkungen des Bundes-Gewalthilfegesetzes
Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder werden künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Das sieht ein Gewalthilfegesetz vor, das nach dem Bundestag auch der Bundesrat Mitte Februar abgesegnet hat. Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen. CDU und Grüne im Norden wollen jetzt wissen, welche Ziele und Auswirkungen sich deutschlandweit mit der Umsetzung des Gesetzes verbinden und wie sich das Gesetz auf Schleswig-Holstein auswirken wird. Hierüber soll die Landesregierung mündlich berichten.
In dem Antrag begrüßen die Regierungsfraktionen den Beschluss zum Gewalthilfegesetz als „einen wesentlichen Schritt zum Ausbau eines verlässlichen und bedarfsgerechten Hilfe- und Schutzsystems für von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene und damit zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt“. Die vorgesehene Bundesbeteiligung an den bislang primär von Ländern und Kommunen finanzierten Strukturen solle langfristig und dauerhaft abgesichert werden, heißt es weiter in dem Papier.
Bericht zum „Hochrisikomanagement“
Laut eines ebenfalls der Beratung zugrundeliegenden Berichts zum sogenannten Hochrisikomanagement registrierte die Landespolizei im vergangenen Jahr insgesamt 6664 Fälle von Häuslicher Gewalt. In knapp einem Viertel dieser Fälle erfolgte eine Wegweisung. Die Anzahl der durch die Polizeidirektionen gemeldeten Hochrisikofälle beträgt den Angaben zufolge für das Jahr 2024 knapp 450 Fälle. Zu beachten sei, dass die in den entsprechenden Fachreporten erfassten Zahlen für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund einer Anpassung der Definition der Häuslichen Gewalt nicht direkt vergleichbar sind.
Beim Anfang vergangenen Jahres eingeführten „Hochrisikomanagement“ kommt es darauf an, dass Prozesse gut verzahnt sind und die Beteiligten wie etwa Polizei, Frauenhäuser sowie Frauenberatungsstellen schnell handeln. Durch einen neuen polizeilichen Erlass dürfen alle relevanten Informationen zusammengefasst, systematisch ausgewertet und zwischen den Institutionen ausgetauscht werden. Ebenso gebe es laut Sozialministerium eine zentrale Ansprechstelle im Landeskriminalamt. Dem vom Landtag angeforderten Evaluationsbericht zum „Hochrisikomanagement“ zufolge habe sich aus polizeilicher Sicht grundsätzlich „eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern etabliert“. Allerdings sei das „Hochrisikomanagement“ sehr zeit- und personalintensiv für alle Beteiligten.
(Stand: 21. Februar 2025)
Vorherige Debatten zum Thema:
Dezember 2024 (1. Lesung Gesetz)
November 2024 (Newsticker, 22.11./13:30)
Februar 2024 (Hochrisikomanagement)
September 2023 (Newsticker, 22.09./12:00)
Ausschusssitzung zum Thema elektr. Fußfessel:
6. März 2025, Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss