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7. Oktober 2026 – Plenum

Breite Zustimmung für Bachelor im Jura-Studium

Jura studieren und trotzdem ohne Staatsexamen in den Beruf? Das soll in Schleswig-Holstein künftig möglich sein. Die Landesregierung plant einen Bachelor of Laws als Alternative zum klassischen Studium. Im Landtag gibt es aus allen Fraktionen Zustimmung.

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Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) sagte, mit dem integrierten Bachelor wolle das Land vor allem den Prüfungsdruck verringern.
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Nach dem Vorbild anderer Bundesländer will nun auch Schleswig-Holstein einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Studium der Rechtswissenschaft einführen. Er soll bereits erbrachte Studienleistungen anerkennen und neue berufliche wie akademische Wege ermöglichen. Wer die Voraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung erfüllt und die universitäre Schwerpunktprüfung bestanden hat, kann den Abschluss künftig auf Antrag erhalten. Das Staatsexamen bleibt weiterhin Voraussetzung für die klassischen juristischen Berufe – etwa im Richteramt sowie in Anwaltschaft und Staatsanwaltschaft.

 

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Marion Schiefer (CDU) betonte, man senke nicht die Anforderungen, sondern erkenne erbrachte Leistungen an.
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Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärte bei der Vorstellung des Entwurfs, mit dem integrierten Bachelor wolle das Land vor allem den Prüfungsdruck verringern und zusätzliche berufliche Perspektiven eröffnen. Man kehre „dem Alles-oder-nichts-Prinzip im Jurastudium den Rücken“, sagte sie. Auch die Rückwirkung sei nach reiflicher Überlegung „bewusst weit ausgestaltet“. Darüber hinaus schaffe der Gesetzentwurf neue gesetzliche Grundlagen für das Beurteilungs- und Erprobungswesen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.

Schiefer: Bachelor of Laws „kleine Revolution“

 

Marion Schiefer (CDU) sprach von einer „kleinen Revolution“ in einem traditionsreichen Studiengang: Man senke nicht die Anforderungen, sondern erkenne erbrachte Leistungen an. Wer nach Jahren des Studiums an der staatlichen Pflichtfachprüfung scheitere, solle nicht länger ohne akademischen Abschluss dastehen. Der Bachelor sei weder ein „Staatsexamen zweiter Klasse“ noch „Jura light“. Jan Kürschner (Grüne) brachte es auf den Punkt: „Heute machen wir einen richtigen Schritt, erkennen die Leistungen an, schaffen zusätzliche Perspektiven und stärken den Hochschulstandort Schleswig-Holstein.“

 

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Marc Timmer (SPD) warb für möglichst großzügige Übergangsfristen.
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Für möglichst großzügige Übergangsfristen warb Marc Timmer (SPD) und zitierte dazu aus dem Brief einer Frau, die nach jahrelangem Jurastudium endgültig durch das Examen gefallen war und darin fragte: „Was macht mich anders als diejenigen, die die gleichen Leistungen ein paar Jahre später erbracht haben?“ Scharf wandte sich Timmer gegen die AfD in Bayern, die den Bachelor als „Sitzschein“ abgewertet und erfolglosen Studierenden etwa einen Wechsel ins Handwerk nahegelegt hatte. Welche Ausbildung oder welchen Beruf ein Mensch ergreife, dürfe keine staatliche Stelle über dessen Kopf hinweg bestimmen, hielt Timmer entgegen.

Buchholz: Rückwirkungsfrist „willkürlich“

 

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Bernd Buchholz (FDP): „Mir ist nach wie vor nicht klar, warum das so lange gedauert hat.“
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„Mir ist nach wie vor nicht klar, warum das so lange gedauert hat“, kritisierte Bernd Buchholz (FDP) und verwies darauf, dass vergleichbare Modelle andernorts seit Jahren bestehen. Richtig sei die Reform nicht nur für Studierende, die am Staatsexamen scheiterten: Eine juristische Grundbildung werde auch in vielen Berufen außerhalb von Justiz und Anwaltschaft gebraucht. Die Rückwirkung um zehn Jahre ging auch Buchholz nicht weit genug: Diese Frist sei „willkürlich“ – logischer sei das Jahr 2003, als der entsprechende, universitäre Schwerpunktbereich eingeführt worden sei.

Sybilla Nitsch (SSW) machte darauf aufmerksam, dass steigende Studierendenzahlen zusätzliche Kosten verursachen könnten. Angesichts von Personalengpässen und Überlastungen in Teilen der Justiz seien solche Ausgaben jedoch „durchaus sinnvoll eingesetzt“. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss überwiesen.

 

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Sybilla Nitsch (SSW) sieht dadurch steigende Studierendenzahlen und somit zusätzliche Kosten als sinnvolle Investition an.
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Ein Jura-Studium ist ein guter Einstieg in den Job – auch außerhalb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltskanzleien. Deswegen will die Landesregierung den Bachelor-Abschluss in diesem Bereich ermöglichen, neben dem klassischen Staatsexamen. Die „Bachelors of Law“ wären dann zwar keine Volljuristen, könnten aber in den Rechtsabteilungen größerer Unternehmen, im Personalwesen, im Compliance-Management oder im Vertragsmanagement arbeiten, wie Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) bei der Vorstellung der Idee im vergangenen Dezember betonte. Ein weiterer Effekt: Die hohe Abbrecherquote des anspruchsvollen Studiums der Rechtswissenschaften soll sinken. Der Landtag berät den Entwurf in erster Lesung.

Der Bachelor-Abschluss „soll erbrachte Studienleistungen honorieren und die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums oder einen Berufseinstieg außerhalb der reglementierten klassischen juristischen Berufe ermöglichen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Jura-Studenten hätten „durch die derzeit als alternativlos erscheinende Erste juristische Prüfung einen hohen Prüfungsdruck“. Denn wer durchfällt, beendete sein Studium bislang ohne einen akademischen Abschluss, obwohl die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen den Anforderungen entsprächen, die in anderen Studiengängen an einen Bachelor gestellt würden.

Universität unterstützt den Plan

Mit dem Vorhaben greife die Landesregierung einen Wunsch der Studenten auf, und auch die juristische Fakultät der Kieler Christian-Albrechts-Universität unterstütze den Plan, heißt es aus dem Justizministerium. Andere Bundesländer seien bereits diesen Schritt gegangen. Studenten, die diesen Weg beschreiten wollen, müssen die Voraussetzungen für den Bachelor vor maximal zehn Jahren erbracht haben. Das Studium muss zum Wintersemester 2014/15 oder danach aufgenommen worden sein.

Top 7:

Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Justiz und Gesundheit
Drucksache 20/4896