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14.12.00
17:08 Uhr
SPD

Renate Gröpel zu TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des schleswig-holsteinischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 14.12.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Renate Gröpel zu TOP 12:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des schleswig-holsteinischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungs- wesen (AFWuG S-H)

Heute liegt uns erneut eine Änderung des Gesetzes über die Fehlbelegungsabgabe vor. Die letzte Änderung, im Jahre 1998, führte bereits zu vielen Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter, um soziale Härten zu vermeiden. Meine damalige Kollegin und heutige Ministerin, Ingrid Franzen, hatte diese Änderun- gen als Feierstunde des Eingabenausschusses gewürdigt. Denn gerade im Eingaben- ausschuss gab es viele Petitionen, die auf Ungerechtigkeiten bei der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe hingewiesen haben.

Die jetzige Gesetzesänderung enthält drei wesentliche Punkte: 1. Mit einer Härtefallklausel können besonders schwierige Lebensumstände bei Miete- rinnen und Mietern berücksichtigt und kann auf die Erhebung der Fehlbelegungsab- gabe verzichtet werden.

2. Um einseitigen Belegungsstrukturen entgegen zu wirken, werden den Wohnungsun- ternehmen weitere flexible Möglichkeiten eingeräumt. Neu soll aufgenommen werden, dass sogenannte Fehlbeleger von der Abgabe befreit werden können, wenn die Woh- nungsunternehmen an einer bindungsfreien Wohnung ein Belegrecht einräumen und für Sozialmieter zur Verfügung stellen. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Außerdem soll es nicht zur höheren Ausgleichszahlung führen, wenn z. B. Wohnungs- unternehmen die Miete senken, um Wohnungsleerstände zu vermeiden. Hiermit wird auch einer Forderung der Wohnungsunternehmen und des Mieterbundes entsprochen.

3. Mit veränderten organisatorischen Maßnahmen sollen die Verwaltungskosten bei der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe durch die Investitionsbank gesenkt werden. Die Höhe der Verwaltungskosten war immer ein großer Kritikpunkt. Daher begrüßt die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich diese Maßnahmen.

So sollen zukünftig z. B. Wohngeldempfänger nicht mehr angeschrieben und aufgefor- dert werden, ihre Einkommensverhältnisse nachzuweisen. Da sie von der Ausgleichs- abgabe befreit sind, war es auch für die Wohngeldempfänger nicht verständlich, wieso sie eigentlich hier ihre Einkommensverhältnisse noch einmal nachweisen sollten.

Zu einer weiteren Einsparung bei den Verwaltungskosten soll auch die Neuregelung bei der Aufteilung der Stichtage führen. Hiermit wird eine bessere Auslastung des vor- handenen Personals bei der Investitionsbank erreicht. Außerdem führt es dazu, dass die Mieterinnen und Mieter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen, rechtzeitig ihren Bescheid erhalten und es nicht zu großen Nachzahlungen kommt. Auch das hat immer wieder zu Ärger geführt und viele Petitionen ausgelöst.

Der Mieterbund sowie einige Wohnungsunternehmen haben mehrfach die Forderung erhoben, auf die Abgabe ganz zu verzichten.

Der Landtag hat sich in der Septembersitzung damit auseinandergesetzt. Mit dem An- trag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur “Zukunft des Wohnungsbaus” wur- de beschlossen, dass der Bund bei der Reform des sozialen Wohnungsbaus die Grundlagen schaffen soll, die eine Erhebung der Fehlbelegungsabgabe entbehrlich machen. Wir wollen den Bund nicht aus der Verantwortung entlassen. -3-



Ich möchte noch einmal betonen, dass die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe kein Allheilmittel ist. Sie kann aber ein Mittel sein, um das Problem der überforderten Nachbarschaften zu entschärfen. Schon jetzt wird darauf Rücksicht genommen. So wird die Fehlbelegungsabgabe nicht erhoben in den Fördergebieten “Soziale Stadt” und in den Gebieten, in denen auf An- trag von Kommunen und Wohnungsunternehmen eine Freistellung erfolgt ist. Das gilt auch für Wohnungen, die mit der sogenannten vereinbarten Förderung gefördert wur- den.

Zur Zeit kann Schleswig-Holstein auf die Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe nicht verzichten. Sie dient zur Mitfinanzierung des Landeswohnungsbauprogramms. Unter diesen Gesichtspunkten begrüßt die SPD-Landtagsfraktion die Verbesserungen, die mit der Änderung des Gesetzes über die Fehlbelegungsabgabe erreicht werden.

Wir bitten um Überweisung federführend in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss.