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27.09.01
15:27 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich: Investition in Integration

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 35 - Bericht des Flüchtlingsbeauftragten - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Investition in Integration Nr. 261.01 / 27.09.2001

Die Einrichtung der Stelle des Flüchtlingsbeauftragten in Schleswig-Holstein war eine schwere Geburt. Als SPD und Grüne im Juni 1997 den Gesetzentwurf für die Stelle vor- stellten, haben Sie, Herr Kayenburg, die Stelle als Verschwendung von Steuergeldern und Sie ,Herr Kubicki, den Beauftragten als „fünftes Rad am Wagen“ und damit als über- flüssig bezeichnet.
Inzwischen hat der Beauftragte bewiesen, dass er als Anwalt für die Flüchtlinge und MigrantInnen dieses Landes einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass Schleswig-Holstein in einer humanen Flüchtlings- und Migrationspolitik eine wichtige Vor- reiterrolle einnimmt. Für seine engagierte Arbeit möchte ich mich bei Herrn Frenz an die- ser Stelle bedanken.
Mit der Einrichtung dieser Stelle wurde eine notwendige Anlaufstelle geschaffen, wie wir Sie bis Anfang 1999 nur aus anderen Bundesländern kannten. Das für Schleswig- Holstein ein Bedarf besteht, zeigt die hohe Anzahl von schriftlichen und telefonischen Eingaben, der Bedarf an Information in Schulen, Kirchen, bei der Polizei und der Bun- deswehr beweist dies.
In vielen Gremien hat der Beauftragte seine Kompetenz inhaltlich eingebracht. Insgesamt kann ich sagen, dass die Vernetzung im Migrations- und Flüchtlingsbereich spürbar ver- bessert werden konnte. Mit dieser verbesserten Vernetzung ist auch die Effizienz der vom Lande gefördert Initiativen, Verbände und Organisationen gestiegen. Die Beauftrag- tenstelle ist keine Steuerverschwendung, sondern Investition in Integration und stärkt das Land kulturell, sozial und wirtschaftlich.
Der Beauftragte legt in seinem Bericht die Finger auch in die Wunden. Die Kritik bezüg- lich der Unterbringung der Flüchtlinge in unserem Land, die der Beauftragte als men- schenunwürdig bezeichnet und für diese Wohnräume von den Personen gar überzogene Mieten in Rechnung gestellt werden, sollten uns zum Handeln bewegen. Die Ergebnisse aus den anderen Ländern, die der Beauftragte in einer Synopse zusam- men getragen hat, zeigen, dass Schleswig-Holstein bei den Mindeststandards in den Gemeinschafts- und Notunterkünften hinter anderen Ländern zurückliegt. Hier sollten wir den Kommunen, die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständig sind, schnellstmöglich Rahmenbedingungen für eine humane Unterbringung an die Hand ge- ben.
Ein wesentlicher Punkt bei der Formulierung des Gesetzes war die Mitwirkung des Flüchtlingsbeauftragten an Rechtsetzungsverfahren. Wir wissen, dass viele Gesetze in der Flüchtlings- und Migrationspolitik Bundesgesetze sind. Dennoch lässt die Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz eine inhaltliche Ausgestaltung in der Form zu, dass die schleswig-holsteinische Rolle als treibende Kraft in dieser Runde auch in den Erlassen wieder zu finden ist. Ich wünsche mir deshalb, dass der Beauftragte stär- ker, entsprechend dem Gesetz, an der inhaltlichen Ausgestaltung der Erlasse beteiligt wird.
Einen letzten Punkt möchte aus dem Bericht aufgreifen. Zur Zeit sind wir dabei, mit ei- nem Einwanderungsgesetz den wichtigen Schritt zu einem modernen Einwanderungs- land zu schaffen, in dem wir Einwanderung gestalten, Integration stärker fördern und das Asylrecht dabei sichern. Nachdem wir in Berlin endlich das antiquierte Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht in die Mottenkiste der Geschichte verbannt haben, sollten wir nun auch das Ausländergesetz, das auf dem überholten Gastarbeiterstatus basiert, über Bord werfen. Denn dieses Ausländergesetz schafft zusammen mit dem Asylbewerber- leistungsgesetz den gesetzlichen Rahmen für Diskriminierung der MigrantInnen und Flüchtlinge in unserem Land.
Es ist verständlich, das diese gesetzliche diskriminierende Struktur sich in den Jahren auch in den Köpfen der Behördenbediensteten des Landes festgesetzt hat, denn die Be- diensteten haben ja die Gesetze auszuführen. Wir müssen also nicht nur die Gesetze ändern, sondern es muss auch ein frischer Wind in den Behörden des Landes wehen. Das heißt, das die Behörden einladender und freundlicher gestaltet werden müssen. Das heißt aber auch die Bediensteten in den Behörden stärker für die Probleme und Nöte der MigrantInnen und Flüchtlinge zu sensibilisieren. Dazu bedarf es der Förderung der inter- kulturellen Kompetenz der Bediensteten.
Der Bericht gibt uns einen guten Einblick in die Arbeit des Beauftragten und er mahnt uns, dass wir in der Flüchtlings- und Migrationspolitik noch einen Berg von Arbeit zu be- wältigen haben. Eines ist in dem Bericht jedoch deutlich geworden. Wir sind dabei die Scherben aus 16 Jahren schwarz-gelber Koalition in Bonn zusammen zu kehren und ein Klima zu schaffen, dass einem modernen und weltoffenen Einwanderungsland ent- spricht.
Ich wünsche Herrn Frenz deshalb weiterhin die notwendige Durchsetzungsfähigkeit auch unbequeme Positionen zu vertreten und sie zum Erfolg zu bringen.
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