Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.12.01
15:25 Uhr
CDU

Roswitha Strauß: Rot-Grüner Aktionismus richtet mehr Schaden als Nutzen an!

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 514/01 vom 14. Dezember 2001
Roswitha Strauß: Rot-Grüner Aktionismus richtet mehr Schaden als Nutzen an! Zur Einigung der rot-grünen Koalition in Berlin über den Entwurf eines Tariftreuegesetzes erklärte die CDU-Landtagsabgeordnete Roswitha Strauss:

„Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung offensichtlich entgegen aller Bedenken, die nicht zuletzt auch aus den eigenen Reihen vorgetragen wurden, ein Vergabegesetz durchpeitschen will. Für die Betriebe bedeutet ein solches Gesetz vor allem einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Die eigentliche Zielsetzung wird dabei klar verfehlt. Das neugeschaffene Bürokratiemonster wird darüber hinaus eine bis zu dreistellige Mio. Euro-Summe an Kosten verursachen
Roswitha Strauss: „Dies kann nicht im Sinne der Bauwirtschaft sein!“
Eine wirkliche Verbesserung der Situation würde die Senkung der Lohnnebenkosten bringen. Hier sollte Berlin handeln, anstatt unsinnigen Aktionismus in der Arbeitsmarktpolitik zu betreiben.
Bestätigt wird diese Position durch das heute erscheinende Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Roswitha Strauß: Das Gutachten zeigt sehr deutlich, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf auf dem Holzweg ist.
Eine echte Hilfe für die schleswig-holsteinische Bauwirtschaft wäre die zügige Umsetzung der von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Landtagsinitiative zur Einhaltung und Durchsetzung der Regeln der VOB durch die öffentlichen Auftraggeber.