Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.03.02
17:32 Uhr
B 90/Grüne

Rainder Steenblock zum Seeschifffahrtsanpassungsgesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 13 – Seeschifffahrtsanpassungsgesetz - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Rainder Steenblock: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 080.02 / 20.03.2002


Öffentlichkeit darf nicht ausgeschlossen werden
Die im neuen Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz (SUG) vorgesehene Abschaffung der öffentlichen Seeamtsverhandlungen ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung und widerspricht den von der Bundesregierung an vielen anderen Stellen forciertem Ausbau demokratischer Kontrollrechte. Völlig unnötig setzt sich die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf dem Verdacht aus, in dem neuen Untersuchungsverfahren sollen staatli- che Organe vor öffentlicher Kritik geschützt werden.
Der Versuch des Bundesverkehrsministers, die Küstenländer durch Kürzung der Investi- tionsmittel zu erpressen, unterstützt leider diesen Verdacht. Die Landesregierung darf diesen Erpressungsversuchen nicht nachgeben und muss im Bundesrat weiterhin auf der Anrufung des Vermittlungsausschusses bestehen. Nur so besteht die Chance, dieses Gesetz an zentralen Stellen noch zu verbessern.
Öffentlichkeit und Transparenz müssen nicht im Widerspruch zu effizienten Verfahren stehen. Deshalb ist auch weiterhin eine Beteiligung externer Fachleute als Beisitzer an den Seeamtsverhandlungen wünschenswert.
Völlig widersprüchlich ist das Verhalten des Bundes bei der Frage des Datenschutzes. Zum einen soll mit dem Hinweis auf die informationelle Selbstbestimmung die Öffentlich- keit aus den Untersuchungsverfahren ausgeschlossen werden, zum anderen sollen aber personenbezogene Daten aus den Untersuchungen an Flaggenstaaten weitergeleitet werden, in denen Datenschutz ein völliges Fremdwort ist. Auch die Abschaffung des Wi- derspruchsverfahrens schmälert die Rechte Betroffener in völlig unakzeptabeler Weise. Die bisherige dezentrale Untersuchung in den reviernahen Seeämtern mit Unterstützung der jeweiligen Wasserschutzpolizei hat zu einer schnellen und ortskundigen Ermittlung viel beigetragen. Die Zentralisation in Hamburg wird diese Stärken reduzieren, ohne dass neue Untersuchungsvorteile erkennbar sind.

***