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14.11.02
12:24 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Tierschutz

= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 13 – Verbesserung des Tierschutzes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die tierschutzpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Irene Fröhlich: Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Eine breite Basis Nr. 277.02 / 14.11.2002 für den Tierschutz
Was lange währt, wird endlich gut! Im Landtagswahlkampf 1999/2000 hat das Tier- schutzbündnis Schleswig-Holstein, zu dem auch regelmäßig die Fraktionen des Landta- ges eingeladen werden, einen Katalog von Forderungen aufgestellt, der entscheidende Verbesserungen für die Tiere, mit denen und von denen wir leben, enthielt.
Einiges davon wurde umgesetzt, wie z.B. die Pelztierhaltungsverordnung und die kürzlich erlassenen weitreichenden Regelungen zur Straußenhaltung. Auch mit dem Erlass zur Schweinehaltung ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter, und wir hoffen, dass Bun- desministerin Künast es damit leichter hat, nicht nur bei den Legehennen, sondern auch bei der übrigen landwirtschaftlichen Nutzung von Tieren weitere entscheidende Schritte zu einer artgerechten Haltung zu tun.
Inzwischen wurde dank des Kandidaten Stoiber auch die CDU endlich für den Gedanken gewonnen, den Schutz der Tiere ins Grundgesetz aufzunehmen. Das ist sicher ein Mei- lenstein für den Schutz der Tiere in Deutschland und in Europa. Tiere können so endlich wirksam geschützt werden gegen Eigentums- und Forschungsinteressen, selbst das Schächten, das das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr diesen Jahres unter be- stimmten Voraussetzungen erlaubt hat, wird erneut auf den Prüfstand kommen. Solange es das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände noch nicht gibt – und wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen - müssten und könnten Ver- waltungsbehörden Ausnahmegenehmigungen zum Schächten versagen.
Die Aufnahme in die Landesverfassung, die wir bisher immer ersatzweise gefordert hat- ten, solange der Tierschutz nicht im Grundgesetz stand, brauchen wir nun nicht mehr. Vielleicht haben Sie wie ich vor einiger Zeit an Litfasssäulen und auf Plakatwänden Bilder von tanzenden Elefanten in der Savanne gesehen. Der Verein „Vier Pfoten“ führt eine Kampagne durch, die die Aufmerksamkeit der Menschen darauf lenken soll, dass Groß- tiere wie Elefanten, Bären, Tiger und Robben unter den Bedingungen eines Zirkusbe- triebs, noch dazu ständig unterwegs, nicht artgerecht gehalten werden können.
Solange Wildtiere im Zirkus also noch nicht verboten sind - worüber man sicher nach- denken sollte, und selbst der Tierschutzverband schlägt vor, Übergangsfristen zu gewäh- ren - brauchen wir dringend Möglichkeiten zur Sicherstellung von Tieren aus Zirkusbe- trieben, denen es offensichtlich schlecht geht oder die schlecht behandelt werden.
Diesen Ansatz halte ich für vordringlicher als das rigorose Verbot von Wildtieren in Zir- kusbetrieben. Dennoch hätte die Landesregierung auch unsere volle Unterstützung, die- sen gewiss nicht ganz einfachen Weg zu gehen.
Einfacher ist es da schon, die unterschiedlichen AkteurInnen dazu zu bewegen, Tierver- suche zu minimieren. Und hier soll die Landesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen. Auch die artgerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren ist spä- testens nach BSE und MKS-Skandalen zwingend notwendig und wird von einer breiten Mehrheit der VerbraucherInnen gewünscht.
Im Gegensatz zum FDP-Antrag formulieren wir unsere Forderung nach Unterstützung der Tierheime in unserem Land etwas moderater. Dennoch denke ich, dass in Bezug auf die Gefahrhundeverordnung ein Bewusstsein dafür entwickelt werden sollte, dass die Heime und die Tierschutzverbände als Träger hier eine zusätzliche Last auferlegt be- kommen haben, mit der wir sie nicht alleine lassen können. Die Tierheime, die wir Grü- nen seither besucht haben, leisten eine vorbildliche Arbeit, auf die sie in diesem Umfang zunächst nicht vorbereitet waren.
Und sie leisten darüber hinaus einen Dienst an der Allgemeinheit, indem sie die bei ihnen abgelieferten Hunde nicht nur tierärztlich untersuchen und einem gewissen Wesenstest unterziehen, sondern auch mit einem Identifizierungschip ausstatten, bevor sie an neue LiebhaberInnen abgeben werden
Last but not least möchten wir besonders über die Tierversuche so zeitnah durch die Landesregierung informiert werden, dass wir auch reagieren können – also einmal jähr- lich.
Der Tierschutzbericht wird dann neben allen anderen Berichten aus den Ministerien dazu beitragen, dass wir uns der Gewichtigkeit dieses Themas bewusst bleiben.
Für die Ausschussberatung wünsche ich mir, den neu zusammengesetzten Tierschutz- beirat des Umweltministeriums kennen zu lernen.
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