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24.09.03
17:56 Uhr
CDU

Jutta Scheicht:Zirkusunternehmen stärker kontrollieren und weniger reglementieren

Nr. 394/03 24. September 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Umweltpolitik TOP 18 Jutta Scheicht: Zirkusunternehmen stärker kontrollieren und weniger reglementieren
Bevor ich zu der sachlichen Auseinandersetzung in dieser Debatte komme, liegt mir und uns sehr daran zu betonen, worüber wir nicht streiten. Wir streiten nicht über die Bedeutung und den grundlegenden Wert des Tierschutzes in unserer Gesellschaft.
Von niemandem, der Herz und Verstand hat, wird dieser grundlegende Konsens in unserer Gesellschaft in Zweifel gezogen. Es ist Konsens, dass der Schutz der Tiere ein essentieller Bestandteil jeder humanen Gesellschaft ist. Die Anerkennung der Würde der Tiere zählt zu den zivilisatorisch-kulturellen Elementen unserer Rechtsordnung. Wir als Christdemokraten sagen, dass die Tiere Teil der Schöpfung sind und daher eine eigene Würde haben, der wir gerecht werden müssen.
Das ist die Wertschätzung, die wir als CDU dem Tierschutz in der Gesellschaft einräumen – und dies ist kein Lippenbekenntnis. Für uns ist es vielmehr die Grundlage einer aktiven und konkreten Tierschutzpolitik, die im Ergebnis ein weltweit konkurrenzlos hohes Niveau des Tierschutzes vorweisen kann.
Ich betone das übrigens nicht deshalb, um hier rechthaberisch zu sein oder um zu bestreiten, dass es noch Defizite gibt. Die gibt es und die müssen wir abbauen. Ich betone dies, um klarzumachen, worüber wir heute streiten: Nicht über den Tierschutz, sondern darüber, welche Wege geeignet sind, um in unserem Land den Tierschutz – auch für Zirkustiere – weiter zu verbessern.
Wir alle wissen, dass dieses Thema nicht nur eine Frage des Verstandes ist. Tierschutz ist auch etwas, was unser Gefühl anspricht. Das aber befreit uns nicht von der Pflicht, unseren Verstand ganz nüchtern zu gebrauchen und angesichts der Frage: Was könne wir denn konkret und effektiv tun, damit es mehr Tierschutz gibt? Diese Frage müssen wir ganz nüchtern beantworten.
Tierschutz ist heutzutage nicht mehr national, sondern nur noch international – europäisch – machbar, und zwar in zweifacher Hinsicht: Erstens ist der Tierschutz bereits heute Gegenstand der europäischen Gesetzgebung.
Es ist nicht mehr so wichtig, was in dieser Hinsicht in den nationalen Verfassungen
steht. Vielmehr ist entscheidend, was in der entsprechenden europäischen Richtlinie
dazu steht.



Zweitens würden wir uns freuen, wenn jetzt die Bundesregierung ähnliche Aktivitäten auf europäischer Ebene unternehmen würde, wenn sie – so wie wir – auf europäischer Ebene für den Tierschutz kämpfen würde. Da wo die Bundesregierung etwas verändern könnte, da handelt sie nicht. Sie tut nichts Konkretes für den Tierschutz – sie flüchtet sich vielmehr in nebulöse Aktionen.
Die Strategie zur Durchsetzung unserer hohen nationalen Standards auf europäischer und internationaler Ebene ist auch deshalb zur Herbeiführung eines effektiven Tierschutzes erforderlich, weil die betroffenen Einrichtungen, Betriebe unser Land verlassen werden, wenn wir nur national die Standards erhöhen. Diese Gefahr müssen wir sehen.
Nach Schätzungen reisen in Deutschland zwischen 200 und 400 Zirkusunternehmen von Ort zu Ort. Die meisten dieser Unternehmen führen traditionell Tiere mit sich, darunter auch Elefanten, Affen, Seelöwen oder Bären. Deren art- und verhaltensgerechte Unterbringung unter den Bedingungen eines reisenden Zirkusunternehmens sind schwierig und sehr aufwendig.
Das Wohl der Tiere steht bei den meisten Unternehmen an erster Stelle. Leider haben auch die Zirkusbetriebe „schwarze Schafe“, die durch Vorfälle oder Skandale dazu geführt haben, dass nun die Öffentlichkeit – insbesondere Tierschutzorganisationen – alle Zirkusunternehmen in ein „schlechtes Licht“ rücken. Deshalb kann es auch nur allen Zirkusunternehmen recht sein, dass hier für Ordnung gesorgt wird. Tierquälerische Haltung ist schon jetzt nach dem Tierschutzgesetz verboten – diese Forderung muss nur angewandt und umgesetzt werden. Um dies in Zukunft besser zu gewährleisten, sollte eine Standortgenehmigung nur dann erteilt werden, wenn das Zirkusunternehmen nachweist, dass es die Anforderungen der Zirkusrichtlinien und des Tierschutzgesetzes erfüllt.
Zirkusunternehmen, die nicht in der Lage oder nicht Willens sind, diese Mindestanforderungen des Tierschutzes sicher zu gewährleisten, sollten künftig einfach keine Gastspielgenehmigung erhalten. Darauf sollten die Ordnungs- und Vollzugsbehörden der Städte hinweisen. Diese Maßnahme wäre angemessen, schnell und unbürokratisch umzusetzen.
Im übrigen ist im Internet zu lesen, dass die Bundesministerin Künast die Auffassung vertritt, die gesetzliche Lage zum Schutz der Wildtiere im Zirkus würde ausreichen.
Wir folgen ausnahmsweise der Bundesministerin: Den Antrag der FDP lehnen wir ab, da er nicht differenziert genug ist.