Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.09.03
18:04 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 18 – Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 250.03 / 24.09.2003


Wir brauchen die Positivliste!
Die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben ist und bleibt ein wichtiges politisches Thema, weshalb es durchaus begrüßenswert ist, dass die FDP den Antrag stellt – ob- wohl sie ihn schon zum dritten mal stellt.
Auch heute ist der Antrag in dieser Form wieder nicht zustimmungsfähig. Die Absicht mag gut sein. Die Umsetzung in der Formulierung des Antrages ist es nicht. Sie fordern ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben usw., in denen eine tiergerechte Haltung nicht gewährleistet ist.
Entweder fordern sie ein generelles Haltungsverbot von Wildtieren oder bestimmten Wildtieren in Zirkusbetrieben. Wenn das so gemeint ist, schreiben sie es auch so hin. Wenn es nicht so gemeint ist, und sie meinen nur den Teil der Zirkusbetriebe, in denen die Haltung Probleme macht, dann richtet sich das nicht an den Bundesrat, sondern an den Vollzug bestehender gesetzlicher Vorschriften. Dann bedarf es keiner Bundesratsini- tiative, sondern einer Aufforderung an die Landesregierung, den Vollzug zu verbessern. Durchführung und Vollzug des Tierschutzgesetzes sind Landeskompetenz.
Wir werden aber den FDP-Antrag nicht wiederum ablehnen, sondern im Vertrauen auf gewachsene Einsichtsfähigkeit in den Ausschuss überweisen, um die nach wie vor richti- ge Intention mit ihnen zusammen in einen zustimmungsfähigen Antrag umarbeiten.
Überprüfen sollte man den Begriff Wildtiere. Ich weiß nicht ob das z.B. auf Elefanten zu- trifft, die ja als Arbeitstiere domestiziert sind. Man redet bei Pferden von Haus- bzw. Nutztieren, auch wenn es Wildpferde gibt. Man sollte also losgelöst von solchen Festlegungen überprüfen, welche Tierarten geeig- net sind für eine Haltung im Zirkuswesen. Bei der Festlegung der Eignung von Arten soll- ten dann für diese Tiere jeweils spezielle Haltungsbedingungen im Sinne von Mindestan- forderungen definiert werden. Dafür bietet sich jetzt durch die Einbringung des hessi- schen Antrages im Bundesrat eine hervorragende Gelegenheit.
Ich bin mir bewusst, dass es unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema gibt. In unserer Fraktion gibt es auch Stimmen, die vor einem Aus für die Zirkusse warnen, wenn keine Tiere mehr präsentiert werden dürfen. Das gilt besonders für kleine und finanz- schwache Unternehmen. Zudem haben Zirkusleute keine Lobby. Daher ist die Verlo- ckung groß, sich ohne nennenswerten Widerstand tierschutzpolitisch zu profilieren. Das sind Argumente, die man ernst nehmen muss.
Ich bin dennoch für eine Regelung in diesem Bereich:
1. ist das ein altes und gewichtiges Anliegen des Tierschutzes; 2. Tierschutzpolitik sollte zuerst und grundsätzlich das Wohl der Tiere in den Mittelpunkt stellen; 3. es bedeutet nicht das Aus für Zirkusse, vielmehr existieren durchaus erfolgreiche Un- ternehmen gänzlich ohne Tierhaltung; 4. es werden auch bei einer streng definierten Positivliste genug Tierarten übrigbleiben, um attraktive Tiervorstellungen zu repräsentieren.
Tiervorführungen sind interessant. Sie begeistern das Publikum. Tiere sollten als Teil der Zirkuskultur erhalten bleiben.

***