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26.08.04
11:57 Uhr
SSW

Innere Sicherheit: Bürger müssen sich auf Datenschutz verlassen können

Presseinformation
Kiel, den 26.08.2004 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 14 Sicherheit in Schleswig- Holstein Drs. 15/3591

Dem Antrag der CDU auf einen Bericht haben wir zugestimmt, da es der CDU wohl nicht
möglich war, auf anderem Wege die Beschlüsse der Innenministerkonferenz zu erfahren.
Ich bedanke mich deshalb beim Herrn Innenminister für diesen Bericht.


Aufgrund der umfangreichen Präsentation der Beschlüsse der Innenminister-
konferenz im Juli 2004 in Kiel war es dem SSW möglich auch ohne die Hilfe der
CDU, die Beschlüsse selbst zu finden und zu lesen. Die stehen nämlich auf der
Internetseite des Innenministeriums.


Was antworten der Bericht und die Beschlüsse der Innenministerkonferenz auf die
speziellen Fragen der CDU? Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die
Innenminister der Bundesrepublik gemeinsam beschlossen haben, bestimmte
Problemstellungen an die Justizministerkonferenz weiterzuleiten. Diese Vorschläge 2

sollen bei den Beratungen der Justizministerkonferenz berücksichtigt werden. In diesem
Zusammenhang hoffe ich, dass die Landesregierung sich bezüglich der Anwendung der
DNA -Analyse und der Speicherung dieser Daten entsprechend der Diskussion und dem
Beschluss des Landtages im März 2004 verhalten wird und die Bedenken, die in der
damaligen Debatte zutage kamen, Berücksichtigung finden.


Erfreulich hingegen ist die Haltung der Landesregierung bezüglich der Ausweitung der
Aufbewahrungsfristen, nämlich das diese nicht einfach pauschal verlängert werden
sollen. Erstaunlich sind jedoch die Überlegungen des Arbeitskreises II der Innen-
ministerkonferenz zur Schaffung eines „schlafenden Bestandes“. Hier soll eine Datei
geschaffen werden aus Daten, die bereits vernichtet sein sollten. Zwar wird die
Einschränkung gemacht, dass diese Daten nur Experten zur Verfügung gestellt werden,
aber wer diese sein sollten und warum Daten, die vernichtet sein sollen, dann doch
genutzt werden, ist nicht ersichtlich. Denn Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf
verlassen können, das Daten auch wirklich vernichtet werden und nicht in
irgendwelchen Geheimarchiven gespeichert werden, die nur einem nicht näher
bestimmten Personenkreis offen steht. Das erinnert unangenehm an das Prinzip
von Stasi-Akten und ich hoffe daher, dass diese Anregung nicht aufgenommen
wird.


Abschließend möchte ich dann noch erwähnen, dass wir die Bemühungen auf dem
Gebiet der Aufklärungsarbeit über Kinder- und Jugendgefährdung durch das
Internet für sehr positiv halten und daher begrüßen.