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16.04.07
09:46 Uhr
B 90/Grüne

Karl Martin Hentschel zu den Verzögerungen bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen an geduldete Flüchtlinge

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 169.07 / 16.04.2007

Flüchtlinge werden verschaukelt – Innenminister muss handeln!
Zu den Verzögerungen bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen an geduldete Flüchtlin- ge erklärt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Durch die Nicht-Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnis wird geduldeten Flücht- lingen die geforderte Arbeitsaufnahme bis jetzt vielfach unmöglich gemacht. Sie ist je- doch nach dem Beschluss der Innenminister Voraussetzung, um anstatt einer kurzfristi- gen Duldung eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Durch dieses gleichzei- tige „Hü“ und „Hott“ werden die Betroffenen bislang systematisch verschaukelt.
Seit der Entscheidung der Innenministerkonferenz haben sich viele Betroffene einen Ar- beitsplatz gesucht, die Erteilung der Arbeitserlaubnis schien nach der klaren Beschluss- lage nur noch eine Formalie. Leider trügt dieser Schein. Viele Betroffene warten mittler- weile vier Monate darauf, dass die politische Entscheidung in den Behörden auch umge- setzt wird.
Wir erwarten von Innenminister Stegner, dass er diesen Zustand durch Gespräche mit der Arbeitsverwaltung umgehend abstellt! Für die Erteilung der Arbeitserlaubnisse sind die Aus- länderbehörden zuständig, die jedoch die Zustimmung des Arbeitsamts benötigen.
Wir haben in einem Brief an Innenminister Stegner einen an uns herangetragenen Fall geschildert und beantragen eine Befassung im Innen- und Rechtsausschuss. Anfang des Jahres hat Minister Stegner dem Innen- und Rechtsausschuss versichert, dass der IMK- Beschluss zügig umgesetzt würde; dies ist ganz offenbar nicht der Fall.
1/2 Angesichts der Arbeitsmarktlage und der persönlichen Biografie der Flüchtlinge ist mit der geforderten Arbeitsaufnahme sowieso eine sehr hohe Hürde zu überspringen. Die Nicht-Bearbeitung der Anträge über viele Monate ist für die betroffenen Menschen pure Schikane.
Hintergrund: Im so genannten Bleiberechtskompromiss vom November letzten Jahres wurde langjährig gedul- deten Flüchtlingen ein Aufenthaltsrecht in Aussicht gestellt, wenn sie u.a. eine Existenz sichernde Erwerbsarbeit nachweisen. Hierfür sollte die bislang vorgeschriebene Vorrangprüfung entfallen. Nach der Vorrangprüfung konnten Flüchtlinge nur einen Arbeitsplatz annehmen, für den keine deutschen, EU-europäischen oder sonstigen bevorrechtigten Arbeitskräfte zur Verfügung stan- den.


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