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23.02.09
14:28 Uhr
Landtag

Vorschau auf die Themen der Landtagssitzung: Schuldenbremse, HSH Nordbank und Konjunkturpaket auf der Tagesordnung

23/2009 Kiel, 23. Februar 2009


Vorschau auf die Themen der Landtagssitzung: Schuldenbremse, HSH Nordbank und Konjunkturpaket auf der Tagesordnung
Kiel (SHL) – Föderalismusreform und aktuelle Finanzkrise prägen auch die Tagesord- nung der kommenden Plenartagung: Zum Auftakt befassen sich die Abgeordneten mit dem Ergebnis der Föderalismuskommission II und anschließend mit der Krise der HSH Nordbank. Die Landtagssitzung ist auf zweieinhalb Tage anberaumt und endet am Frei- tagmittag.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.
Mittwoch, 25. Februar 2009, 10:00 bis 18:00 Uhr TOP 24 Keine Schuldenbremse ohne Entschuldungskonzept, Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW (Drs. 16/2487), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Die in der Föderalismuskommission II beschlossenen Schuldenregeln für die Landeshaus- halte stoßen im Schleswig-Holsteinischen Landtag auf erhebliche Bedenken. Grüne und SSW begrüßen in ihrem Antrag zwar prinzipiell das Ziel einer Schuldenbremse. Sie vermis- sen aber tragfähige Regelungen zum Abbau der Altschulden des Landes. Zudem greife der geplante Schuldenstopp im Grundgesetz in das Haushaltsrecht der Landtage ein. Zudem fordern die beiden Oppositionsfraktionen die Landesregierung auf, ein Konzept vorzulegen, wie sie das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes erreichen will. Bund und Länder haben sich nach zweijährigem Ringen Mitte Februar in Berlin auf eine Schuldenbegrenzung für die öffentlichen Kassen verständigt, die im Grundgesetz festge- schrieben werden soll. Demnach hätte der Bund ab 2016 noch einen Spielraum zur Aufnah- me von Neuschulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Ausnahmen sind nur in Notsituati- onen vorgesehen, etwa bei Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Die Kommission be-

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2

steht aus je 16 Vertretern des Bundestages und der Landesregierungen – Landtage und Kommunen sind nur beratend beteiligt. Landtagspräsident Martin Kayenburg und die Vorsitzenden aller Landtagsfraktionen werten diese Vorgabe als unzulässigen Eingriff in das Haushaltsrecht des Landtages, das Königs- recht jedes Parlaments. Bindende Schuldenregelungen seien den Landesverfassungen vor- behalten. Die Kieler Spitzenpolitiker kündigten sogar eine Klage vor dem Bundesverfas- sungsgericht in Karlsruhe an, falls das Paket wie geplant verabschiedet wird. Das Land Schleswig-Holstein steht mit 23 Milliarden in der Kreide und muss pro Jahr rund eine Milliarde Euro Zinsen zahlen. Am 5. März will die Föderalismuskommission in ihrer ab- schließenden Sitzung die genaue Ausformulierung der Verfassungsänderungen beschließen. Nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat soll das Paket bis Juli verabschiedet werden. In beiden Häusern ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

TOP 19 Neuausrichtung der HSH-Nordbank, Antrag der FDP (Drs. 16/2470), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Auf Antrag der FDP soll die Landesregierung dem Parlament „über die wesentlichen Inhalte des Konzeptes zur strategischen Neuausrichtung der HSH Nordbank“ berichten. Zudem soll die Landesregierung darlegen, welches Modell sie bevorzugt, um die Eigenkapitalbasis der HSH Nordbank zu erhöhen. Darüber haben am Wochenende die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein beraten. Die Regierungsentscheidungen über Kapitalzu- fuhr und Geschäftsmodell müssen bereits am Dienstag (24.2.) fallen - sonst würde die Ban- kenaufsicht BaFin die HSH Nordbank schließen, die bereits den Abbau von 1100 Stellen angekündigt hat. Sie gehört zu den zehn größten Instituten in Deutschland und gilt deshalb als wichtig für das Bankensystem. Folgendes haben beide Landesregierungen am Wochenende verabredet: Mit einem eigenen «Länder-SoFFin» wollen Schleswig-Holstein und Hamburg die schwer angeschlagene HSH Nordbank retten. Das Paket beinhaltet eine Finanzspritze über drei Milliarden Euro und eine Zehn-Milliarden-Sicherheitsgarantie. Die Voraussetzungen an die Rettung der Bank hatte der Bankenrettungsfonds des Bundes (SoFFin) den Ländern am Freitag unmissverständlich klargemacht. Die Länder müssen die Altlasten der Bank, die für 2008 einen Verlust von bis zu 2,8 Milliarden Euro ausweist, ohne SoFFin schultern. Der «Mini-SoFFin» soll eine von beiden Ländern getragene eigenständige Anstalt werden. Schleswig-Holsteins Schuldenberg wächst mit seinem 1,5-Milliarden-Euro-Anteil an der Kapitalzufuhr auf 24,5 Milliarden.

TOP 8 Wahl der Mitglieder zur 13. Bundesversammlung, Wahlvorschläge der Fraktio- nen (Drs. 16/2446, 2454, 2471, 2481(neu)), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Rede- zeit 5 Minuten 3

Am 23. Mai 2009 wählt die 13. Bundesversammlung den Bundespräsidenten für die nächs- ten fünf Jahre. Sie besteht gemäß Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz aus den 612 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volks- vertretungen der Länder gewählt werden, somit aus 1224 Wahlfrauen und Wahlmännern. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird in der Plenartagung 22 Mitglieder der Bundesver- sammlung in offener Abstimmung wählen – je zehn davon stellen CDU und SPD, je einen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der SSW wird im Wahlvorschlag der SPD mit einem Platz berücksichtigt.

TOP 7 Entwurf eines E-Government-Gesetzes für das Land Schleswig-Holstein (EGovG), Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung (Drs. 16/2437), ge- planter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Mit Hilfe von elektronischer Verwaltung sollen die Behörden im nördlichsten Bundesland künftig bürgerfreundlicher, schneller, effektiver und kostengünstiger arbeiten. Die Grundlage dafür schafft das neue Gesetz zur elektronischen Verwaltung, das so genannte E- Government-Gesetz. Nach Angaben des zuständigen Finanzministeriums ist Schleswig- Holstein damit bundesweit Vorreiter. Das neue Gesetz soll die elektronischen Verfahren aller Verwaltungen so aufeinander abstimmen, dass Daten von allen betroffenen Stellen verarbei- tet werden können. Bisher arbeiten Land, Kreise, Gemeinden und andere Behörden mit un- terschiedlichen elektronischen Verfahren. So gibt es momentan fünf verschiedene Zulas- sungsverfahren für Autos. Dies erschwert die Zusammenarbeit der Behörden und verursacht unnötige Kosten. Nun sollen die Abläufe schneller und kostengünstiger werden. Der Bürger soll per Mail Formulare abrufen oder Schriftstücke versenden können, der Gang aufs Amt soll ihm weitgehend erspart bleiben. Eine elektronische Signatur soll die Unterschrift erset- zen. Ziel: der Abbau von Papierbergen. So soll E-Government auch zum Standortvorteil für das Land werden. Hintergrund ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Sie verpflichtet die Verwal- tung, ab Ende dieses Jahres auch elektronisch für Unternehmen und Bürger erreichbar zu sein.

TOP 29 und 35 Investitionspaket zur Stabilisierung von Wirtschaftswachstum und Be- schäftigung, a) Initiativen zur Stabilisierung von Wirtschaftswachstum und Beschäfti- gung, b) Programm für Zukunft und Beschäftigung, Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 16/2458, 2477), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Auf der Basis verschiedener Anträge hat sich der Wirtschaftsausschuss mit dem Konjunktur- paket II befasst. Der Antrag der FDP zum Investitionspaket (Drs. 16/2342) wurde vom Aus- schuss für erledigt erklärt. Dagegen wird ein interfraktioneller Antrag (Drs. 16/2423) einstim- mig befürwortet. Gegen die Stimmen der Opposition wird zudem ein Antrag von CDU und 4

SPD (Drs. 16/2425) für ein Programm für Zukunft und Beschäftigung zur Annahme empfoh- len. Der Bundesrat hatte dem größten Konjunkturpaket in der bundesdeutschen Geschichte am vergangenen Freitag mehrheitlich seine Zustimmung gegeben. Es hat einen Umfang von fast 50 Milliarden Euro. Finanziert wird das Paket über neue Schulden des Bundes von fast 37 Milliarden Euro, die in einen Nachtragshaushalt eingehen. Ein großer Teil soll über einen Tilgungsfonds möglichst rasch abgezahlt werden. Dafür sollen auch Erlöse aus dem Bun- desbank-Gewinn genutzt werden. Zusammen mit dem ersten Konjunkturpaket und anderen Hilfen summieren sich die Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur nun auf mehr als 80 Milliarden Euro. Für Schleswig-Holstein ergibt sich eine Summe von 430 Millionen. Davon sollen 280 Millio- nen in den Bildungsbereich fließen, etwa in den energetischen Ausbau von KiTas, in die bessere Ausrüstung von Schulen sowie in Hochschulen und Forschungsprojekte. Weitere 150 Millionen sollen in die Infrastruktur gehen – hier sind zusätzliche Gelder für Krankenhäu- ser, für den Städtebau, für die landwirtschaftliche Infrastruktur, für Lärmschutz und für den Ausbau der Breitband-Internetversorgung vorgesehen. 70 Prozent der 430 Millionen gehen an die Kommunen, der Rest verbleibt beim Land. Um den schleswig-holsteinischen Anteil am Konjunkturpaket zu finanzieren, hat die Landesregierung einen Nachtragshaushalt ins Parlament eingebracht, der im März verabschiedet werden soll. Schwarz-Rot will ohne weite- re neue Schulden auskommen. Die Mittel, 90,9 Millionen Euro, kommen aus der einer Rück- lage, der so genannten Risikovorsorge.

TOP 5 Entwurf eines Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz – SHWoFG), Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 16/2486), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag, den Regierungsentwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz mit einigen Änderungen und Fristverlängerungen anzunehmen. CDU und SPD stimmten im Ausschuss dafür, FDP und Grüne waren dagegen. Das Gesetz strebt eine Flexibilisierung des Mietrechts an und erhofft sich dadurch zusätzliche Investitio- nen in Alt- und Neubauten. Gleichzeitig sollen sie Rechte der Mieter, insbesondere der fi- nanzschwachen, gewahrt bleiben. Hier einige der wesentlichen Regelungen: Geld vom Land gibt es künftig nicht mehr nur für den Bau und die Modernisierung von Woh- nungen und Eigenheimen, auch Investitionen zur Verbesserung des Wohnquartiers und für entsprechende Entwicklungskonzepte können gefördert werden. So ist es mit dem neuen Gesetz möglich, dass Mittel der Wohnraumförderung auch für die Arbeit eines Streetworkers oder die Herrichtung eines Jugendtreffs eingesetzt werden. 5

Das Gesetz begrenzt soziale Bindungen auf 35 Jahre. Das gilt heute schon für rund 20.000 öffentlich geförderte Wohnungen, die nach 1995 gebaut wurden und wird zukünftig auch für die 40.000 Altbestände aus den Jahren 1956 bis einschließlich 1995 gelten. Bislang sind Belegungsbindungen sogar von 80 Jahren möglich. Lange Belegungsbindungen verhindern nach Darstellung des Innenministeriums häufig notwendige Modernisierungen. Überleitungsvorschriften sollen dafür sorgen, dass sich die Kommunen auf die Änderungen einstellen können und keine drastischen Mieterhöhungen auf die Bewohner in den Altbe- ständen zukommen. So sollen bis zum 1. Juli 2014 alle Sozialbindungen bestehen bleiben und in dieser Zeit auch keine Mietanhebungen erlaubt sind, auch wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen sollte. Danach gilt bis 2018: Mieterhöhungen sind nur in einem Umfang von neun Prozent verteilt auf drei Jahre möglich. Dabei bildet die ortsübliche Vergleichsmiete in jedem Fall die Höchstgrenze.

TOP 21 und 39 Aufhebung des Runderlasses zum Landesentwicklungsplan und Raumordnungsbericht „Zentralörtliches System“, Antrag der FDP (Drs. 16/2483) und Bericht der Landesregierung (Drs. 16/2385), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Re- dezeit 30 Minuten Trotz angekündigter Nachbesserung durch die Landesregierung hat die FDP noch Ge- sprächsbedarf in Sachen Landesentwicklungsplan (LEP). Innenminister Lothar Hay (SPD) hatte vergangene Woche angekündigt, den LEP noch einmal zu überarbeiten. Die ursprüng- lich vom SPD-geführten Innenministerium vorgelegten Pläne für die Entwicklung des Landes und seiner Regionen waren in der Landes- und der Kommunalpolitik auf Widerstand gesto- ßen. Einer der Hauptkritikpunkte war das Vorhaben, die Erhöhung des Wohnungsbestandes im ländlichen Raum bis 2025 auf acht Prozent gegenüber Ende 2006 zu begrenzen. Dieser Rahmen werde nun auf zehn Prozent erhöht, teilte das Ministerium mit. In den Räumen um Hamburg, Kiel und Lübeck werde der Wert von bisher 13 auf 15 Prozent erhöht. Zudem soll der Stichtag für die Anrechnung um drei Jahre nach hinten verschoben werden. Zweiter Schwerpunkt der Debatte ist der Raumordnungsbericht, den die Landesregierung einmal in jeder Wahlperiode dem Parlament vorlegt. Dieser Bericht behandelt jeweils beson- dere Schwerpunktthemen. Im aktuellen, 65 Seiten starken Papier aus dem Innenministerium steht das Zentralörtliche System im Mittelpunkt. Demnach gibt es im Lande 130 Zentrale Orte und Stadtrandkerne. Größter Zentralort ist das Oberzentrum Kiel mit 234.267 Einwohnern; der kleinste Ländliche Zentralort ist Grube im Kreis Ostholstein mit 1.037 Einwohnern. In diesen 130 Orten leben 68 Prozent der Einwohner des Landes; 72 Prozent aller Wohnun- gen befinden sich hier. Mit den hier ansässigen Gewerbebetrieben und Infrastruktureinrich- tungen versorgen sie den umliegenden Raum mit. Um diese Versorgungsfunktionen aufrecht erhalten zu können, erhalten die Zentralen Orte Geld aus dem Kommunalen Finanzaus- 6

gleich. Im Jahr 2007 gab das Land eine Summe von 88,5 Millionen Euro an die Kommunen für diesen Zweck weiter.

TOP 20 Staatsvertrag Fehmarnbelt und die Sicherheit der Schifffahrt, Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/2482), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Rede- zeit 30 Minuten Die Grünen machen die Zustimmung des Bundesrates zur Fehmarnbeltquerung von Sicher- heitsprüfungen für den Schiffsverkehr abhängig. Im Jahr 2007 hätten gut 46.000 Schiffe über 300 Bruttoregistertonnen den Belt durchquert. Nach dem Bau der Brücke müsse diese große Zahl an Frachtern, Tankern und Passagierschiffen sich durch eine maximal 720 Meter breite Pfeilerdurchfahrt zwängen, heißt es zur Begründung. Deswegen solle zunächst das Ergebnis des Formal Safety Assessment abgewartet werden, das derzeit unter Beteiligung der Was- ser- und Schifffahrtsverwaltung Kiel (WSV) vorgenommen wird. Zudem habe die WSV in diesen Tagen eine dreijährige Simulationsuntersuchung über die Beltquerung begonnen. Auch diese Ergebnisse wollen die Grünen erst abwarten. Sie weisen zudem darauf hin, dass sich die internationale Seefahrtsorganisation IMO noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt habe. Wenige Tage, nachdem die Grünen ihren Antrag eingereicht haben, hat der Bundesrat dem Projekt mit großer Mehrheit zugestimmt. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern, das seine Fährhäfen bedroht sieht, stimmte dagegen. Hamburg enthielt sich. Nun will der Bundestag bis zur Sommerpause das Vertragswerk endgültig ratifizieren, im dänischen Folketing ist eine Entscheidung bis April geplant.

TOP 15 Solares Dachflächenkataster der Landesliegenschaften, Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/2402), geplanter Aufruf 17:40 Uhr, geplante Redezeit 5 Minu- ten Die Grünen fordern von der Landesregierung, die Dächer der Landesliegenschaften in einem Kataster zu erfassen. Dächer mit Südausrichtung und geeigneter Dachschräge sollen nach Willen der Grünen mit Solaranlagen ausgestattet werden, um Energiekosten zu sparen. Laut Bericht der Liegenschaftsverwaltung wurden zum Stichtag 31. Dezember 2007 insgesamt 229 Objekte im Lande von der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) verwaltet. Hinzu kommen weitere Objekte, die nicht von der GMSH verwaltet werden, beispielsweise das Uniklinikum Schleswig-Holstein oder Gebäude der Hochschulen.

Donnerstag, 26. Februar 2009, 10:00 bis 18:00 Uhr 7

TOP 9 Stand und Perspektiven der kulturellen Entwicklung Schleswig-Holsteins, Ant- wort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der SPD (Drs. 16/2276), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Die Landesregierung legt dem Landtag ihre 325 Seiten starke Antwort auf eine Große Anfra- ge der SPD zum Thema Kulturelle Entwicklung Schleswig-Holsteins vor. Die Sozialdemokra- ten hatten insgesamt 94 Einzelfragen an die für diesen Bereich zuständige Staatskanzlei gerichtet. Die Landesregierung zieht drei Jahre nach dem kontrovers diskutierten Umzug der Kulturab- teilung vom Bildungsministerium in die Staatskanzlei eine positive Bilanz: „Kunst und Kultur in Schleswig-Holstein sind seit ihrer direkten thematischen Anbindung beim Ministerpräsi- denten stärker in die öffentliche Debatte gerückt.“ Seit dem Umzug habe die Landesregie- rung zum Beispiel eine Initiative zur Kinder- und Jugendkultur „erfolgreich begründet“, den Kulturtourismus „nachhaltig gestärkt“, Investitionen in das kulturelle Erbe des Landes vorge- nommen und ein neues Denkmalschutzgesetz auf den Weg gebracht, das derzeit im Land- tag beraten wird. Neben den Mitarbeitern öffentlicher Einrichtungen wie Theatern, Museen und Musikschulen leben im Lande rund 4.000 freiberufliche Künstler, die bei der Künstlersozialkasse versichert sind. Sie verteilen sich auf insgesamt 92 Berufe. Die wirtschaftliche Situation der Freischaf- fenden ist in Schleswig-Holstein, wie in ganz Deutschland, häufig angespannt.

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz Verbandsklagerecht, Zweite Lesung des Gesetzentwurfes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beschlussempfehlung des Um- welt- und Agrarausschusses (Drs. 16/2428), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten Das von den Grünen eingeforderte Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wird es vor- aussichtlich nicht geben, denn: CDU, SPD und FDP haben den entsprechenden Gesetzent- wurf im Umwelt- und Agrarausschuss abgelehnt. Allerdings betonen die Sozialdemokraten, sie würden das Gesetz nur mit Rücksicht auf ihren Koalitionspartner CDU ablehnen. Im Grundsatz stimmten sie dem Vorstoß aber zu. Die Grü- nen wollen es Organisationen wie dem Deutschen Tierschutzbund oder dem Verein gegen quälerische Massentierhaltung “ProVieh“ ermöglichen, gegen Tierhalter, zum Beispiel agrari- sche Großbetriebe, zu klagen. Zudem sollen die Verbände durch eine einstweilige Anord- nung möglichen Verletzungen der Tierschutzbestimmungen entgegenwirken können. Das ist bislang nicht möglich: Verstöße mussten Behörden gemeldet werden. Bisherige Versuche, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einzuführen, verliefen bundesweit bislang erfolglos. Seit 2002 ist der Tierschutz aber als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes aufgeführt. Deutschland ist damit das erste EU-Land, in dem der Tierschutz Verfassungs- rang erhalten hat. 8


TOP 6 Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Erste Lesung des Ge- setzentwurfes der Landesregierung (Drs. 16/2406), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplan- te Redezeit 30 Minuten Der Landtag befasst sich in Erster Lesung mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der im vergangenen Dezember von den Regierungschefs der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Nach Ratifizierung in den Landesparlamenten soll er am 1. Juni in Kraft treten. Ein Kernpunkt des Vertragswerks betrifft die Web-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender. Zeitungen und Zeitschriften wie auch kommerzielle Rundfunksender mit werbefinanzierten Online-Angeboten sehen sich durch die Konkurrenz der gebührenfinanzierten Angebote von ARD und ZDF bedroht. Dieser Punkt wird nun geregelt, und ARD und ZDF erhalten eine Reihe von Auflagen. Weitere Regelungen des Vertrags: Die digitalen Fernsehprogramme von ARD und ZDF, etwa „EinsFestival“ oder „ZDFinfokanal“, erhalten genaue Programmkon- zepte. Zusätzlich zu den 64 bestehenden öffentlich-rechtlichen Radiosendern soll der Digi- talsender „DRadio Wissen“ des Deutschlandradios ins Leben gerufen werden. Und: Öffent- lich-Rechtliche wie private Sender werden aufgefordert, ihre Programme durch barrierefreie Angebote, etwa für Hör- und Sehbehinderte, zu erweitern. Dieser Punkt geht auf eine Initiati- ve des Schleswig-Holsteinischen Landtages aus dem September 2007 zurück.

TOP 14 Engagement von Senioren in Beruf und Ehrenamt in Schleswig-Holstein för- dern - Aufhebung aller diskriminierenden Altersbeschränkungen, Antrag der FDP (Drs. 16/2395), geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die FDP fordert von der Landesregierung, als diskriminierend empfundene Altersbeschrän- kungen in Beruf und Ehrenamt aufzuheben. Durch die Festlegung von Altersgrenzen könne das Engagement älterer Mitbürger für die Gesellschaft verloren gehen. Zudem soll die Re- gierung im September einen schriftlichen Bericht zu dem Thema vorlegen. Gesetze und Ver- ordnungen schreiben für verschiedene Berufe und ehrenamtliche Tätigkeiten eine Alters- höchstgrenze vor. Beispielsweise dürfen Ärzte und Zahnärzte nur bis zum Alter von 68 Jah- ren als Kassenärzte tätig sein. Schon im Alter von 65 Jahren müssen Professoren in Ruhe- stand gehen, unabhängig von ihrer Bedeutung für die Universität. Für den aktiven Dienst in Freiwilligen Feuerwehren ist das Alter von 67 Jahren als Höchstgrenze gesetzt.

TOP 16 Keine Enklaven im Weltnaturerbe Wattenmeer, Antrag des SSW (Drs. 16/2455), geplanter Aufruf 12:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Der SSW wendet sich dagegen, Teile des nordfriesischen Wattenmeers aus der Gebietsan- meldung zum UNESCO-Weltnaturerbe herauszunehmen, um dort Öl-Probebohrungen zu erlauben. Er wirft der Landesregegierung entsprechende Pläne vor. Dies sei in der Lokal- presse gemeldet worden. Der Antrag auf Anerkennung des Watts als Welterbe haben der 9

Bund, die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen sowie die Nieder- lande im Januar 2006 bei der UN-Kulturorganisation in Paris eingereicht. Dänemark beteiligt sich nicht. Die Landesregierung verspricht sich von dieser Auszeichnung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer internationale Anerkennung sowie touristische und ökonomischen Vorteile. Damit wird eine Gesamtfläche von 10.000 Quadratkilometern er- fasst, von denen 7.300 auf das deutsche Wattenmeer entfallen. Der schleswig-holsteinische Anteil beträgt 4.400 Quadratkilometer, davon sind 98 Prozent Wasserfläche.

TOP 30, 31, 32, 36, 37 und 38 Energiepolitische Leitlinien für Schleswig-Holstein, Strompreisstruktur ökologisch und sozial ausgestalten, Trennung von Stromerzeu- gung und Leitungsnetz, Abschied vom Kohlestrom, Unwirtschaftlichkeit von Kohle- kraftwerken, Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses (Drs. 16/2459, 2473, 2474, 2478, 2479, 2480), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minu- ten Die Große Koalition lehnt nach Beratungen im Wirtschaftsausschuss ein Reihe von energie- politischen Initiativen der Opposition ab. Die Themen sollen aber in einen Regierungsbericht zu den „energiepolitischen Leitlinien für Schleswig-Holstein“ einfließen. Bis September soll die Landesregierung darlegen, wie das Grünbuch „Schleswig-Holstein Energie 2020“ umge- setzt werden soll. Zu den Schwerpunkten gehören die Effizienzsteigerung, die Energieein- sparung, der Ausbau erneuerbarer Energien, die Netzsicherheit und die wirtschaftliche Tren- nung von Energieproduktion und Netzbetrieb.

TOP 17 Erhalt der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein, Antrag von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/2457), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Grünen betonen die Bedeutung der Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und Frauen- häuser im Lande. Diese Einrichtungen seien auch in Zukunft auf öffentliche Förderung an- gewiesen. Sie müssen deshalb nach Auffassung der Grünen von Einsparungen im Rahmen von globalen Minderausgaben verschont werden. In Schleswig-Holstein gibt es 16 Frauen- häuser und 23 Beratungsstellen. Das Bildungs- und Frauenministerium unterstützt die Bera- tungsstellen mit gut einer Million Euro jährlich.

TOP 23 Mehr Frauen in Führung, Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/2485), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Grünen fordern von der Landesregierung, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Führungsebene von Behörden und Unternehmen voranzutreiben. Die Regierung soll bei der Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsgremien durch das Land Frauen einen Vor- rang einräumen, solange in diesen Gremien mehr Männer als Frauen vertreten sind. Auf 10

Bundesebene soll sich die Landesregierung für eine Frauenquote von 40 Prozent für Füh- rungsposten in deutschen Aktiengesellschaften einsetzen. Eine entsprechende Regelung im Aktienrecht gebe es bereits in Norwegen. In Schleswig-Holstein liegt der Frauenanteil in der Führungsebene der Landesverwaltung laut Gleichstellungsbericht von 2004 teilweise unter zehn Prozent. Dieses Papier hat der Landtag im Januar 2004 debattiert. Die Oppositionsfrak- tion kritisiert, dass die Landesregierung seitdem keinen Bericht zur Gleichstellung mehr vor- gelegt hat, obwohl sie hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

TOP 40 Gespräch mit Vattenfall über abgeschaltete AKWs Krümmel und Brunsbüttel, Bericht der Landesregierung (Drs. 16/2397), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Re- dezeit Die Landesregierung berichtet auf Antrag der Grünen über ihre Gespräche mit dem Vatten- fall-Konzern, dem Betreiber der seit eineinhalb Jahren stillstehenden Atomkraftwerke Bruns- büttel und Krümmel. Hintergrund der Gespräche waren Spekulationen, der Konzern verzöge- re bewusst die Wieder-Inbetriebnahme des Meilers Brunsbüttel: Vattenfall wolle das Atom- kraftwerk, das laut Atomkonsens ursprünglich in diesem Jahr stillgelegt werden sollte, bis nach der Bundestagswahl ruhen lassen, um dann bei möglicherweise anderen Mehrheits- verhältnissen in Berlin über die AKW-Restlaufzeiten neu verhandeln zu können. Im Ge- spräch mit Wirtschaftsminister Werner Marnette (CDU) und Finanzstaatssekretär Arne Wulf Anfang November in Hamburg habe die Vattenfall-Spitze aber dargelegt, dass es keine „stra- tegischen Überlegungen“ für den langen Stillstand der Meiler gebe, heißt es dazu in dem Regierungsbericht. Tatsächlich sei die Instandsetzung sehr zeitaufwendig. Minister Marnette hat im November zudem, in Begleitung von Staatssekretär Hellmut Körner aus dem für Re- aktorsicherheit zuständigen Sozialministerium, das AKW Brunsbüttel besucht. Vattenfall wol- le voraussichtlich im Mai beim Sozialministerium den Antrag zum Wiederanfahren des Werks in Krümmel stellen. Der Antrag für Brunsbüttel soll im September oder Oktober gestellt wer- den.

TOP 42 Zukunft der medizintechnischen Ausstattung der Partikeltherapie am Nordeu- ropäischen Radioonkologischen Centrum Kiel (NRoCK), Bericht der Landesregierung (Drs. 16/2450), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Auf Antrag der FDP berichtet die Landesregierung über die Partikeltherapie am Nordeuropä- ischen Radioonkologischen Centrum Kiel (NRoCK), das zurzeit gebaut wird. Die Liberalen sehen das 250 Millionen Euro teure Großprojekt, das zum Uniklinikum Schleswig-Holstein (UK S-H) gehört, als gefährdet an. Laut Presseberichten will sich die Siemens AG grundsätz- lich aus der Partikeltherapie zurückziehen. Siemens ist an dem Konsortium beteiligt, das im Rahmen einer privat-öffentlichen Partnerschaft NRoCK baut. Laut Bericht des Wissen- schaftsministeriums hat dieser Entschluss aber keine Auswirkungen auf NRock. Siemens 11

habe Wissenschaftsminister Werner Marnette (CDU) im Januar in einem Gespräch und in einem anschließenden Schreiben versichert, seinen vertraglichen Verpflichtungen nach- kommen zu wollen. Zudem basiere der Vertrag mit dem Konsortium auf dem „Verfügbar- keitsmodell“. Das bedeutet: Das UK S-H muss nur dann zahlen, wenn NRoCK tatsächlich funktioniert. Geplant ist, dass die Baufirma Bilfinger und Berger das Gebäude errichtet, Sie- mens die Technik liefert und das UK S-H zunächst als Mieter einzieht. Nach 20 Jahren soll das Uniklinikum dann Eigentümer von NRock werden.


Freitag, 27. Februar 2009, 10:00 bis 12:00 Uhr
TOP 12 Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein an Nord- und Ostsee, Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD (Drs. 16/2403), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Die Landesregierung präsentiert ihre 92-seitige Antwort auf eine Große Anfrage der SPD- Fraktion zum Thema „Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein an Nord- und Ostsee“. Schleswig-Holstein hat rund 1.200 Kilometer Küste. Fast 300.000 Men- schen, 38 Milliarden Euro an Sachwerten sowie Schutzgebiete, zum Beispiel zur Trinkwas- serversorgung, sind durch Sturmfluten gefährdet. Allein an der Westküste und der schleswig- holsteinische Elbe liegen 3.500 Quadratkilometer Landesfläche im Bereich der hochwasser- gefährdeten Niederungen. Nach derzeitiger Einschätzung besteht zudem im Binnenland an etwa 1.400 Kilometern Gewässerufer, das sind etwa 25 Prozent ihrer Gesamtlänge, ein er- höhtes Hochwasserrisiko. An seinen Küsten unterhält das Land Deiche mit einer Länge von 480 Kilometer. Darüber hinaus werden bei den Deichhaupt- und Sielverbänden weitere 600 Kilometer Deichlinie zum Schutz gegen Hochwasser im Binnenland unterhalten. Mit dem Klimawandel und dem Anstieg des Meeresspiegels steigt die Gefahr für die Küsten- bewohner. Das Umweltministerium will aber keine abschließende Bewertung zu den erfor- derlichen Küstenschutzmaßnahmen bis zum Jahr 2100 geben. Die diversen, unterschiedlich belastbaren Szenarien verschiedener Wissenschaftler zeigten eine Schwankung des zu er- wartenden Meeresspiegelanstiegs zwischen 18 Zentimeter und 1,40 Meter auf. Im General- plan Küstenschutz von 2001 wurde für den Deichbau „Klimazuschlag“ von 50 Zentimeter für Nordsee und Elbe und von 30 Zentimeter für die Ostsee festgelegt. Alle zehn Jahre soll die Sicherheit der Deiche überprüft werden.

TOP 44 Strategie 2012 und Zukunft von Polizeidienststellen im ländlichen Raum, Be- richt der Landesregierung (Drs. 16/2452), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Rede- zeit 30 Minuten 12

Die Landesregierung nimmt erneut auf Antrag der FDP zu den geplanten Umstrukturierun- gen bei der Landespolizei Stellung, die unter dem Namen „Strategie 2012“ vom Innenminis- terium und von der Polizei-Spitze erarbeitet werden. Mit dem Umbau soll auf die neuen Her- ausforderungen für die Ordnungshüter reagiert werden: Internetkriminalität, Terrorismus, Wirtschaftsdelikte oder Fußballkrawalle haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hierfür sollen mehr Beamten bereitstehen. Zugleich soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage kein neues Personal und auch kein zusätzliches Geld zur Verfügung stehen. Darum soll die Polizei durch eine neue Organisati- on effektiver werden. In diesem Zusammenhang wurde in der Öffentlichkeit insbesondere über die geplante Schließung kleiner Polizeiposten diskutiert. Derzeit gibt es im Lande 45 Polizeistationen, die mit einer Person besetzt sind, und 28 Polizeistationen, bei denen zwei Beamte eingesetzt sind. Mit dem Plan, diese Mini-Stationen aufzulösen, sind Polizeiführung und Ministerium auf eine Forderung des Landesrechnungshofs eingegangen, der die „Dorf- Sheriffs“ für unwirtschaftlich hält. In den betroffenen Regionen kam es jedoch landesweit zu Protesten. In dem aktuellen Regierungsbericht heißt es nun: „Eine flächendeckende Auflö- sung von ein- und zweimännigen Polizeistationen wird es nicht geben.“

TOP 22 Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften. Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN (Drs. 16/2484), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Grünen fordern von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der sogenannten Bedarfsgemeinschaften bei Hartz-IV-Empfängern. In ihrem Antrag teilen sie die Position von Justiz- und Arbeitsminister Uwe Döring (SPD). Ebenso wie Döring setzen sich die Grünen dafür ein, die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II komplett auf individuelle Ansprüche umzustellen. Mit der bisherigen Regelung der Bedarfsgemeinschaften sind inten- sive Kontrollen im Hinblick auf Leistungsansprüche verbunden, die zum Teil in die Privat- und Intimsphäre der Betroffenen eindringen. Die Grünen verlangen zudem Klarheit darüber, welche Wohnungsgröße für Hartz-IV-Empfänger als angemessen gilt. Die Regierung soll sich demnach auf Bundesebene für eine Verordnung einsetzen, die definiert, wie viele Quad- ratmeter einer Einzelperson, einer Familie mit Kindern, Alleinerziehenden oder zusammenle- benden Erwachsenen zustehen. Auch dies deckt sich mit Dörings Positionen. Hintergrund ist die seit Jahren anschwellende Klageflut von Hartz-IV-Empfängern. Dem Mi- nister zufolge nahm die Zahl der Verfahren von 3.800 im Jahr 2006 auf rund 6.000 im letzten Jahr zu. Deshalb musste binnen vier Jahren auch die Zahl der Sozialrichter von 40 auf 71 erhöht werden.
Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die Februar-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des 24. Februar 2009 ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen 13

bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wich- tigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.
Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen. 14

Reihenfolge der Beratung der 40. Tagung Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Änderungen im Ablauf sind möglich, da der Re- daktionsschluss für eine Aktuelle Stunde noch aussteht. angemelde- Voraus- te Redezeit sichtl. Be- TOP ginn der Beratung Mittwoch, 25. Februar 2009 24 Keine Schuldenbremse ohne Entschuldungskonzept 60 10:00 19 Neuausrichtung der HSH Nordbank 60 11:00 8 Wahl der Mitglieder zur 13. Bundesversammlung 5 12:00 7 Entwurf eines E-Government-Gesetzes für das Land Schleswig- 30 12:05 Holstein (EGovG) 29 Investitionspaket zur Stabilisierung von Wirtschaftswachstum 60 15:00 und und Beschäftigung 35 a) Initiativen zur Stabilisierung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung b) Programm für Zukunft und Beschäftigung 5 Entwurf eines Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schles- 40 16:00 wig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsge- setz – SHWoFG) 21 Aufhebung des Runderlasses zum Landesentwicklungsplan 30 16:40 und 39 Raumordnungsbericht „Zentralörtliches System“ 20 Staatsvertrag Fehmarnbelt und die Sicherheit der Schifffahrt 30 17:10 15 Solares Dachflächenkataster der Landesliegenschaften 5 17:40 Donnerstag, 26. Februar 2009 9 Stand und Perspektiven der kulturellen Entwicklung Schles- 60 10:00 wig-Holstein 3 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz Verbandsklagerecht 35 11:00 6 Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag 30 11:35 14 Engagement von Senioren in Beruf und Ehrenamt in Schleswig- 30 12:05 Holstein fördern - Aufhebung aller diskriminierenden Altersbe- schränkungen 16 Keine Enklaven im Weltnaturerbe Wattenmeer 30 12:35 30, Energiepolitische Leitlinien für Schleswig-Holstein 60 15:00 31, Energiepolitische Leitlinien für Schleswig-Holstein 32, Strompreisstruktur ökologisch und sozial ausgestalten 36, Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz 37 Abschied vom Kohlestrom und 38 Unwirtschaftlichkeit von Kohlekraftwerken 17 Erhalt der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein 30 16:00 23 Mehr Frauen in Führung 30 16:30 15
angemelde- Voraus- te Redezeit sichtl. Be- TOP ginn der Beratung 40 Gespräch mit Vattenfall über abgeschaltete AKWs Krümmel und 30 17:00 Brunsbüttel 42 Zukunft der medizintechnischen Ausstattung der Partikeltherapie 30 17:30 am Nordeuropäischen Radioonkologischen Centrum Kiel (NRoCK) Freitag, 27. Februar 2009 12 Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein 60 10:00 an Nord- und Ostsee 44 Strategie 2012 und Zukunft von Polizeidienststellen im ländlichen 30 11:00 Raum 22 Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften 30 11:30

Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen: TOP 28 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2008 bis 31.12.2008 5
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 16/2500): TOP
2 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsgesetze und zur Stär- kung der parlamentarischen Kontrolle 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsor- ge 18 Glücksspielwesen in Schleswig-Holstein 25 Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 26 BetreuungsassistentInnen für Demenz gemäß § 87b SGB XI 27 AKW Brunsbüttel wegen fehlenden Schutzes gegen Terrorattacken stilllegen 43 Pflegestützpunkte 45 Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein 2007

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 10 Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein 11 Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein 13 Neuorganisation der ARGEn 33 Bildung einer grenzüberschreitenden Arbeitsgruppe zum Ausbau der Infrastruktur im deutsch- dänischen Grenzland 34 CCS-Versuchsprojekt in Schleswig-Holstein 41 Landesweiter Nahverkehrsplan für Schleswig-Holstein 2008 bis 2012