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16.07.09
11:10 Uhr
CDU

Wilfried Wengler zu TOP 22: Vorschläge zum Resettlement noch unausgegoren

Nr. 268/09 vom 16. Juli 2009
Wilfried Wengler zu TOP 22: Vorschläge zum Resettlement noch unausgegoren
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Der vorliegende Antrag erscheint auf den ersten Blick ein sehr vernünftiger Beitrag zu einer hier schon häufig diskutierten Problematik in unserem Land zu sein, dem Asylwesen und der Migrationspolitik. Bei näherer Betrachtung ergibt sich jedoch ein für mich verwirrendes Bild. Ich will versuchen, anhand von einigen Details des Antrages dies zu verdeutlichen.
Ausgangspunkt sind offensichtlich das vom UNHCR im letzten Jahr veröffentlichte Resettlementkonzept sowie der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Dezember 2008, 2.500 Flüchtlinge aus dem Irak auf dieser Basis aufzunehmen. Beschluss und Konzept dienen mir als Messlatte, den Antrag der Grünen zu betrachten.
Nach Definition des UNHCR steht der Begriff „Resettlement“ für die Auswahl und den Transfer verfolgter Personen aus einem Staat, in dem die Betroffenen Schutz gesucht haben, in einen anderen Staat, der ihrer Aufnahme als Flüchtlinge zugestimmt hat und in dem sie sich dauerhaft niederlassen können. Resettlement ist laut UNHCR-Statut eine von drei Dauerlösungen für Flüchtlinge neben der freiwilligen Rückkehr und der Eingliederung in neue staatliche Gemeinschaften.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Gemäß Absatz 2 des Antrages soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich für die Einhaltung bestimmter Bedingungen bei der Bundesregierung einzusetzen: • Schutzbedürftigkeit soll das einzige Auswahlkriterium sein. Das UNHCR-Konzept dagegen beschränkt ausdrücklich den Personenkreis auf anerkannte und besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Dieser Personenkreis wurde vom UNHCR für 2006 auf lediglich 77.000 weltweit geschätzt. • Die aufnehmenden Kommunen sollen durch EU, Bund oder Land gefördert werden. Hier stellt sich die Frage, welcher Geldgeber in welchem Umfang den Grünen vorschwebt.
In Absatz 3 wird gefordert, dass Deutschland in einer ersten Phase mindestens 20.000 Flüchtlinge der o.a. Kategorie jährlich aufnehmen soll. D.h., etwa ein Viertel der vom UNHCR weltweit geschätzten Flüchtlinge bzw. das Achtfache des von der Innenministerkonferenz beschlossenen Kontingents.
In der Begründung sprechen die Grünen im Zusammenhang mit z.Z. niedrigen Zahlen aufgenommener Flüchtlinge von einer „Festung Europa“. Meine sehr verehrten Abgeordneten der Grünen, eine derartig polemische Bezeichnung der Europäischen Union kann ich nur als geschmacklos zurückweisen, zumal Sie sie auch noch mit den erschütternden Schicksalen der Mittelmeerflüchtlinge verbinden. Sie verlieren auch kein Wort darüber, dass es sich bei diesen Flüchtlingen um illegale Einwanderer handelt, die von gewissenlosen Schleppern ausschließlich des Profites wegen in Lebensgefahr gebracht werden. Auch uns Europäern sollte es doch wie anderen Staaten auch gestattet sein, illegale Einwanderung und damit ein Ausbluten von Drittstaaten zu verhindern. Die Grünen rühren hier einen wahren Asyleintopf an, der den ohne Zweifel zu begrüßenden Beschluss der Innenministerkonferenz und das UNHCR-Konzept konterkariert.
Die von den Grünen propagierte „neue Flüchtlingspolitik“ erschöpft sich offenbar in der wenig sorgfältigen Adaption von Konzepten Dritter und die ungeprüfte Ausweitung von Kontingenten.
Aus Sicht der CDU kann ich den Antrag in der vorliegenden, unausgegorenen Form nur ablehnen. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir die Ergebnisse des gerade anlaufenden Resettlement-Projekts abwarten sollten, sie bewerten und ggf. nachsteuern können, statt das Projekt durch überzogene Forderungen zu gefährden. Trotzdem bin ich bereit, die Einzelaspekte noch einmal im Innen- und Rechtsausschuss zu diskutieren.



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